Steuererklärung für Selbständige: vollständiger Leitfaden 2026
Als Selbständiger in der Schweiz ist Ihre Steuererklärung komplexer als die eines Angestellten. Sie müssen Ihre Erwerbseinkünfte deklarieren, aber auch Ihre vorläufigen Raten verwalten, Ihre Abzüge maximieren und Ihre Steuerlast vorausplanen. Dieser Leitfaden beschreibt jeden Schritt, um Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen und den richtigen Steuerbetrag zu zahlen — mit kantonalen Schätzungen in Zahlen, konkretem Beispiel und kompletter Abzugs-Checkliste.
Für die MWST-Verfahren ergänzen Sie diesen Leitfaden mit unserer praktischen MWST-Abrechnungsanleitung und den MWST-Sätzen 2026. Für die Tool-Wahl siehe unseren Ratgeber Schweizer Buchhaltungssoftware.
Kantonale Steuerschätzung (alleinstehende Selbständige)
Hier eine Schätzung der jährlichen Gesamtsteuerlast (dBSt + Kantons- + Gemeindesteuern) für eine alleinstehende selbständige Person in den wichtigsten Städten, bei drei Umsatzniveaus und mit durchschnittlichen Berufsabzügen (~20 %) sowie maximalem Säule-3a-Beitrag.
| Kanton (Stadt) | Umsatz 100'000 CHF | Umsatz 150'000 CHF | Umsatz 200'000 CHF |
|---|---|---|---|
| Genf | ~18'000 CHF | ~35'000 CHF | ~55'000 CHF |
| Waadt (Lausanne) | ~15'000 CHF | ~30'000 CHF | ~48'000 CHF |
| Zürich | ~14'000 CHF | ~28'000 CHF | ~46'000 CHF |
| Zug | ~8'000 CHF | ~16'000 CHF | ~28'000 CHF |
| Bern | ~16'000 CHF | ~32'000 CHF | ~52'000 CHF |
Achtung: Diese Beträge sind Richtwerte. Die tatsächliche Besteuerung hängt von Ihrer persönlichen Situation (ledig / verheiratet / Kinder), Ihren effektiven Abzügen (Säule 3a, reale Berufskosten, BVG-Einkäufe, Kinderbetreuung, Krankheitskosten) und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde ab. Verwenden Sie stets den offiziellen Kantons-Steuerrechner oder den Rechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für eine persönliche Simulation. Für einen detaillierten Vergleich siehe unseren kantonalen Steuervergleich.
Zu deklarierende Einkommen
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Das steuerbare Einkommen aus Ihrer Tätigkeit berechnet sich wie folgt:
- Gesamtumsatz: alle im Steuerjahr ausgestellten Rechnungen (eingegangen oder nicht, je nach Buchhaltungsmethode)
- Abzüglich: abzugsfähige Aufwendungen: alle begründeten Berufsausgaben
- = Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Wichtig: Wenn Sie eine Einzelfirma betreiben, wird dieses Nettoeinkommen direkt zu Ihren übrigen persönlichen Einkünften für die Steuerberechnung hinzugerechnet. Bei einer GmbH wird das Gehalt besteuert, das Sie sich auszahlen (zuzüglich der Gewinnsteuer der Gesellschaft).
Weitere zu deklarierende Einkommen
- Löhne (bei gemischter Tätigkeit als Angestellter + Selbständiger)
- Vermögenserträge: Bankzinsen, Dividenden, Kapitalgewinne
- Immobilieneinkünfte: erhaltene Mieten, Eigenmietwert der Wohnung
- Renten und Pensionen: AHV, BVG, Säule 3a (bei Bezug)
Abzugsfähige Aufwendungen: vollständige Liste
Direkte Berufskosten
| Kategorie | Beispiele | Bedingung |
|---|---|---|
| Büro | Miete, Strom, Internet, Mobiliar | Nur beruflicher Anteil |
| Material | Computer, Drucker, Software (To Bill) | Abschreibung wenn > 1'000 CHF |
| Fahrzeug | Benzin, Versicherung, Unterhalt, Abschreibung | Beruflicher Anteil |
| Reisen | Zug, Flug, Parkplatz, Taxi | Nur geschäftliche Fahrten |
| Weiterbildung | Kurse, Seminare, Konferenzen | Bezogen auf die aktuelle Tätigkeit |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, Rechtsschutz | Berufliche Prämien |
| Honorare | Treuhänder, Anwalt, Notar | Belegrechnungen |
| Marketing | Website, Werbung, Visitenkarten | Vollständig abzugsfähig |
| Telekommunikation | Telefon, mobiles Internet | Beruflicher Anteil (50-80 %) |
| Bankgebühren | Kontoführung, Überweisungen | Geschäftskonto |
Homeoffice
Abzugsfähig nur wenn ein Raum ausschliesslich der beruflichen Tätigkeit gewidmet ist und Sie kein externes Büro haben.
Berechnung: anteilig nach Fläche.
- Wohnung 80 m², Büro 12 m² = 15 %
- Jahresmiete 24'000 CHF → Abzug: 3'600 CHF
- Nebenkosten (Strom, Internet, Heizung) im gleichen Verhältnis
Abzugsfähige Sozialversicherungsbeiträge
- AHV/IV/EO: etwa 10.0 % des Nettoeinkommens (berechnet durch die Ausgleichskasse, mit jährlicher Bescheinigung)
- Säule 3a: bis zu 7'258 CHF (mit BVG) oder 36'288 CHF (ohne BVG, begrenzt auf 20 % des Nettoeinkommens) im Jahr 2026
- BVG-Einkäufe (freiwillige 2. Säule): vollständig abzugsfähig, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind
- Familienzulagen: Arbeitgeberbeiträge abzugsfähig
- Erwerbsausfallversicherung (Selbständigen-EO / Taggeld): Prämien abzugsfähig
Abschreibungen
Berufliche Güter über 1'000 CHF müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden:
| Art des Gutes | Jährlicher Abschreibungssatz |
|---|---|
| Büromobiliar | 20-25 % |
| IT-Ausrüstung | 30-40 % |
| Fahrzeug | 30-40 % |
| Maschinen und Werkzeuge | 20-30 % |
| Innenausbau | 10-20 % |
Beispiel: Ein Computer, gekauft für 3'000 CHF mit einem Abschreibungssatz von 40 %, ermöglicht einen Abzug von 1'200 CHF im ersten Jahr, 720 CHF im zweiten usw.
Checkliste Abzüge für Selbständige (2026)
Hier die Liste der Abzüge, die Sie in Ihrer Erklärung nicht vergessen dürfen. Für eine vertiefte Analyse der Berufsausgaben siehe auch unseren Leitfaden Steuerabzüge.
- Reale Berufskosten — Miete des Geschäftslokals, mandatsbezogene Reisen, Aus- und Weiterbildung
- Abschreibungen des Materials — Computer, Mobiliar, Geschäftsfahrzeug (vgl. Sätze pro Kategorie oben)
- Berufsversicherungen — Berufshaftpflicht, Rechtsschutz, Erwerbsausfall (vgl. Versicherungs-Leitfaden Selbständige)
- Säule-3a-Beiträge — bis zu 7'258 CHF (mit BVG) im Jahr 2026
- Freiwillige 2. Säule / BVG-Einkäufe — 100 % vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig
- Verpflegungskosten — Pauschale bei Essen ausser Haus wegen Geschäftsreisen (i.d.R. 15 CHF/Mahlzeit bzw. 3'200 CHF/Jahr auf Bundesebene)
- Geschäftsfahrzeug — Kilometer zum offiziellen Tarif (ca. 0.70 CHF/km) ODER anteilige reale Kosten
- Homeoffice — Anteil der Wohnkosten (Miete, Strom, Heizung, Internet) anteilig zur gewidmeten Fläche
- Weiterbildung — Kurse, Seminare, Fachbücher, Zertifizierungen bezogen auf Ihre Tätigkeit
- Berufliche SaaS-Abonnements — Fakturierung, Buchhaltung, CRM, Office-Suiten (z. B. To Bill, Microsoft 365, Adobe)
- Honorare Treuhänder / Steuerberater — vollständig abzugsfähig (vgl. Leitfaden Treuhänder-Tarife)
Steuerberechnung: dBSt und Kantons-/Gemeindesteuern
Direkte Bundessteuer (dBSt)
Die dBSt wird auf Ihr Nettoeinkommen nach Abzügen angewendet, mit einem progressiven Tarif:
| Steuerbares Einkommen | Grenzsteuersatz dBSt |
|---|---|
| Bis 31'600 CHF | 0 % |
| 31'600 - 41'400 CHF | 0.77 % |
| 41'400 - 55'200 CHF | 0.88 - 2.64 % |
| 55'200 - 72'500 CHF | 2.97 % |
| 72'500 - 78'100 CHF | 5.94 % |
| 78'100 - 103'600 CHF | 6.60 % |
| 103'600 - 134'600 CHF | 8.80 % |
| 134'600 - 176'000 CHF | 11.00 % |
| Über 176'000 CHF | 11.50 % |
Tarif für Alleinstehende. Anderer Tarif für Verheiratete.
Kantons- und Gemeindesteuern
Die Kantons- und Gemeindesteuern variieren erheblich je nach Kanton und Gemeinde. Hier eine Schätzung für ein Nettoeinkommen von 100'000 CHF (alleinstehende Person):
| Kanton | Geschätzte Kantons-/Gemeindesteuern | Gesamtbelastung (dBSt + Kantons-/Gemeindesteuern) |
|---|---|---|
| Zug | ~10'000 CHF | ~16'000 CHF |
| Schwyz | ~11'500 CHF | ~17'500 CHF |
| Nidwalden | ~12'000 CHF | ~18'000 CHF |
| Zürich | ~16'000 CHF | ~22'000 CHF |
| Bern | ~19'000 CHF | ~25'000 CHF |
| Waadt | ~22'000 CHF | ~28'000 CHF |
| Genf | ~25'000 CHF | ~31'000 CHF |
Vollständiges Beispiel
Profil: Selbständiger mit Einzelfirma, Kanton Waadt, Lausanne, ledig.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Umsatz | 150'000 CHF |
| Berufskosten | -30'000 CHF |
| AHV/IV/EO-Beiträge | -12'000 CHF |
| Säule 3a | -7'258 CHF |
| Steuerbares Einkommen | 100'742 CHF |
| dBSt | ~5'800 CHF |
| Kantons-/Gemeindesteuern (VD, Lausanne) | ~22'000 CHF |
| Steuern total | ~27'800 CHF |
Effektiver Steuersatz: 27.5 % des steuerbaren Einkommens.
Konkretes Beispiel: Marie, Beraterin in Lausanne
Profil: Marie, 34, selbständige Beraterin in Lausanne, Einzelfirma, ledig, kinderlos.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Umsatz (Beratungsmandate) | 140'000 CHF |
| Gesamte Abzüge (Berufskosten + AHV + 3a) | -25'000 CHF |
| Steuerbares Einkommen | ~115'000 CHF |
| Geschätzte Gesamtsteuer (dBSt + Kanton VD + Gemeinde Lausanne) | ~24'000 CHF |
Marie legt jeden Monat etwa 25 % ihrer Einzahlungen auf ein separates Konto, was böse Überraschungen bei den Steuerraten vermeidet. Sie schöpft zudem ihre Säule 3a vollständig aus (7'258 CHF), um das steuerbare Einkommen zu reduzieren.
Schritt-für-Schritt-Deklarationsprozess (2026)
Hier die vollständige Chronologie für eine Selbständigen-Erklärung ohne Überraschungen.
Schritt 1 — Abschluss der Bücher (Geschäftsjahr Januar-Dezember)
Schliessen Sie Ihr Geschäftsjahr per 31. Dezember ab. Bereiten Sie Ihre Erfolgsrechnung (Erträge - Aufwand) vor und, bei doppelter Buchführung (Umsatz > 500'000 CHF), eine Bilanz. Stellen Sie sicher, dass alle ausgestellten und erhaltenen Rechnungen verbucht und die Belege (PDFs, Quittungen) archiviert sind. Eine Software wie To Bill oder vergleichbar erleichtert diese Phase.
Schritt 2 — Selbständigen-Beiblatt ausfüllen
Jeder Kanton hat ein spezifisches Beiblatt für selbständige Tätigkeit (z. B. Formular "Selbständige Erwerbstätigkeit" in der Waadt, Anhang A in Genf). Tragen Sie dort Umsatz, Aufwand nach Kategorien, Abschreibungen und Nettoergebnis ein.
Schritt 3 — AHV mit Ausgleichskassen-Bescheinigung deklarieren
Legen Sie die jährliche Bescheinigung der AHV-Ausgleichskasse bei. Sie führt die (abzugsfähigen) geleisteten Beiträge auf und dient dem Steueramt als Nachweis. Hat sich Ihr Einkommen stark verändert, passen Sie parallel Ihre AHV-Akonto-Beträge an.
Schritt 4 — Bilanz und Erfolgsrechnung beilegen
Laden Sie (oder legen Sie in Papierform bei) Ihre unterzeichnete Bilanz und Erfolgsrechnung hoch. In den meisten Kantonen erfolgt die Einreichung heute online (VaudTax, ZHprivateTax, GeTax, etc.) mit CSV-Import oder manueller Erfassung.
Schritt 5 — Frist einhalten und Verzugsfolgen antizipieren
Beachten Sie die kantonale Frist (vgl. Fristen-Tabelle unten). Beantragen Sie systematisch eine Verlängerung, wenn Sie nicht rechtzeitig einreichen können — dies ist i.d.R. kostenlos. Bei unentschuldigter Verspätung: Mahnung (50 CHF), zweite Mahnung (100-150 CHF), dann Ermessensveranlagung (ungünstig). Auf geschuldeten Beträgen gelten Verzugszinsen von 4 bis 5 % nach Fälligkeit.
Vorläufige Raten (Vorauszahlungen)
Funktionsweise
Die Steuerverwaltung sendet Ihnen Vorauszahlungsrechnungen basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung. Sie zahlen in der Regel in 10 Monatsraten (oder vierteljährlich je nach Kanton).
Anpassung der Vorauszahlungen
Wenn sich Ihre Einkommen wesentlich ändern, können Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen:
- Steigende Einkommen: Erhöhen Sie Ihre Vorauszahlungen, um eine erhebliche Nachzahlung (mit Verzugszinsen) zu vermeiden
- Sinkende Einkommen: Beantragen Sie eine Reduktion, um Ihre Liquidität zu schonen
Zinsen:
- Verzugszinsen (Zahlungsverzug): 4 bis 5 % je nach Kanton
- Ausgleichszinsen (Überzahlung): 0 bis 1 % je nach Kanton
Empfohlene Rückstellung
Legen Sie 25 bis 30 % jeder Einzahlung für Steuern und Sozialabgaben zur Seite. To Bill hilft Ihnen, Ihr Ergebnis in Echtzeit zu verfolgen (Umsatz, Ausgaben, Gewinn).
Einreichungsfristen nach Kanton
| Kanton | Standardfrist | Mögliche Verlängerung |
|---|---|---|
| Genf (GE) | 31. März | Bis 30. September (auf Antrag) |
| Waadt (VD) | 28. Februar | Bis 30. September (bei Treuhänder) |
| Zürich (ZH) | 31. März | Bis 30. September (auf Antrag) |
| Bern (BE) | 15. März | Bis 15. September (auf Antrag) |
| Freiburg (FR) | 31. März | Bis 30. September (auf Antrag) |
| Wallis (VS) | 31. März | Bis 30. November (auf Antrag) |
| Neuenburg (NE) | 28. Februar | Bis 30. Juni (auf Antrag) |
| Jura (JU) | 31. März | Bis 30. September (auf Antrag) |
Verspätungsstrafen:
- Erste Mahnung: kostenlos bis 50 CHF
- Zweite Mahnung: 50 bis 150 CHF
- Ermessensveranlagung: Wenn keine Erklärung eingereicht wird, schätzt das Steueramt Ihr Einkommen (oft ungünstig)
Legale Strategien zur Steueroptimierung
1. Maximieren Sie die Säule 3a
Die Säule 3a ist der wirksamste Steuerhebel für Selbständige:
- Mit BVG: Zahlen Sie den Maximalbetrag von 7'258 CHF ein
- Ohne BVG: Zahlen Sie bis zu 36'288 CHF ein (20 % des Nettoeinkommens)
- Ersparnis: Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt eine Einzahlung von 7'000 CHF = 2'450 CHF Steuerersparnis
Tipp: Eröffnen Sie mehrere 3a-Konten (max. 5), um den gestaffelten Bezug bei der Pensionierung zu optimieren.
2. Planen Sie Investitionen voraus
Tätigen Sie Ihre beruflichen Anschaffungen (Material, Software, Weiterbildung) vor dem 31. Dezember, um sie im laufenden Geschäftsjahr abzuziehen.
Beispiel: Kauf eines Computers für 2'500 CHF im Dezember. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparen Sie 875 CHF Steuern ein Jahr früher.
3. Glätten Sie Ihre Einkommen
Der progressive Tarif benachteiligt aussergewöhnliche Jahre. Wenn möglich:
- Verteilen Sie die Rechnungsstellung grosser Projekte auf zwei Geschäftsjahre
- Verschieben Sie bestimmte Leistungen, wenn Ihr Umsatz bereits hoch ist
- Ziehen Sie Ausgaben am Jahresende vor
4. BVG-Einkäufe (bei GmbH)
Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, sind BVG-Einkäufe vollständig abzugsfähig. Dies ist besonders wirksam bei hohen Einkommen.
5. Wählen Sie den richtigen Kanton
Der Unterschied der Steuerbelastung kann bis zu 20 % des Einkommens zwischen den teuersten und günstigsten Kantonen betragen. Wenn Sie einen Umzug in Betracht ziehen, erstellen Sie eine vergleichende Simulation.
6. Wechseln Sie zur GmbH, wenn sinnvoll
Ab etwa 150'000 CHF Nettoeinkommen kann die Besteuerung als GmbH durch die Aufteilung von Gehalt und Dividende vorteilhafter werden. Konsultieren Sie Ihren Treuhänder für eine individuelle Simulation.
Dokumente für Ihre Steuererklärung vorbereiten
Obligatorisch
- Erfolgsrechnung: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres
- Bilanz (bei doppelter Buchführung): Stand der Aktiven und Passiven per 31.12
- AHV-Bescheinigung: Betrag der geleisteten Beiträge
- Säule-3a-Bescheinigung: im Jahr eingezahlter Betrag
- Kontoauszüge: alle geschäftlichen und privaten Konten
- BVG-Bescheinigung: Vorsorgeguthaben und getätigte Einkäufe
Aufzubewahrende Belege (10 Jahre)
- Alle ausgestellten und erhaltenen Rechnungen
- Zahlungsbelege
- Verträge und Bestellungen
- Spesenbelege mit Nachweisen
- Fahrtenbuch des Fahrzeugs (bei Kilometerabzug)
Bereiten Sie Ihre Steuererklärung mit To Bill vor
Automatisierter Export
To Bill erstellt automatisch die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Dokumente:
- Jahresumsatz: alle ausgestellten Rechnungen, nach Monat sortiert
- Aufwendungen nach Kategorie: Ausgaben nach dem KMU-Kontenrahmen klassiert
- MWST-Zusammenfassung: erhobene und abzugsfähige MWST pro Quartal
- PDF-Belege: alle Buchhaltungsunterlagen gespeichert und zugänglich
- Treuhänder-Export: kompatibles Format CSV, Excel, API
Verfolgung in Echtzeit
- Verfolgen Sie Ihr monatliches und kumuliertes Ergebnis (Umsatz, Ausgaben, Gewinn)
- Behalten Sie alle Ihre PDF-Belege zentral abgelegt
- Bilden Sie Rückstellungen mit einer klaren Sicht auf Ihre Tätigkeit
Ergebnis: Bereiten Sie Ihre Steuererklärung mit allen bereits gesammelten Zahlen und Belegen vor, ohne einen Abzug zu vergessen.
Meine Steuererklärung mit To Bill vereinfachen →
FAQ: Steuererklärung Selbständige
Wie deklariere ich am Jahresende erhaltene Akonto-Zahlungen?
Von Kunden im Dezember erhaltene Akonto-Zahlungen für Leistungen, die erst im Folgejahr erbracht werden, sind in der Bilanz als transitorische Passiven ("passive Rechnungsabgrenzung") zu verbuchen. Der entsprechende Steuerertrag wird im Jahr der effektiven Leistungserbringung erfasst, nicht im Jahr des Geldeingangs (Abgrenzungsprinzip). In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kleine Selbständige) werden sie im Zahlungsjahr besteuert.
Erste Selbständigen-Erklärung: worauf achten?
Bereiten Sie im ersten Jahr vor: (1) eine Eröffnungsbilanz mit Ihren Aktiven und Passiven per 1. Januar; (2) eine durch die Ausgleichskasse bestätigte AHV-Affiliation; (3) eine saubere Buchhaltung ab dem ersten Tag (auch einfach). Rechnen Sie zudem damit, dass das Steueramt Vorauszahlungen basierend auf einer Schätzung versendet — zögern Sie nicht, diese anzupassen.
Welche Frist gilt 2026?
Die Fristen sind kantonal unterschiedlich (vgl. Tabelle oben): 28. Februar im Kanton Waadt, 31. März in Genf / Zürich / Freiburg, 15. März in Bern. Eine Verlängerung kann online beantragt werden, i.d.R. bis zum 30. September (bis zum 30. November im Wallis).
Welche Strafen drohen bei Verspätung?
Übliche Abfolge: (1) Erste Mahnung (0 bis 50 CHF je Kanton); (2) Zweite Mahnung (50-150 CHF); (3) Ordnungsbusse (bis 1'000 CHF); (4) Ermessensveranlagung bei fehlender Erklärung, mit ungünstiger Einkommensschätzung. Auf geschuldeten Beträgen Verzugszinsen von 4 bis 5 %/Jahr.
Kann ich meine SaaS-Abonnements (To Bill, Microsoft 365, etc.) abziehen?
Ja, Abonnements für professionelle Software (Fakturierung, Buchhaltung, CRM, Office-Suiten, Branchentools) sind vollumfänglich als Betriebsaufwand abzugsfähig. Bewahren Sie Jahresrechnungen oder Monatsquittungen als Beleg auf.
Wie gehe ich mit Einnahmen versus ausgestellten Rechnungen um?
Zwei Methoden: Ist-Besteuerung/Kassenbuchhaltung (effektive Eingänge, zulässig bei Umsatz < 500'000 CHF) oder Soll-Besteuerung / Abgrenzungsbuchhaltung (Rechnungsdatum, obligatorisch darüber). Wählen Sie eine Methode und behalten Sie diese bei — ein Wechsel bedarf der Zustimmung des Steueramts. Die Soll-Methode wird von Treuhändern bevorzugt, da sie die wirtschaftliche Leistung besser abbildet.
Pauschalabzüge vs. reale Ausgaben: was wählen?
Gewisse Kantone akzeptieren einen Pauschalabzug für Berufskosten (z. B. 20 % vom Umsatz, gedeckelt) zur Vereinfachung. Das lohnt sich nur, wenn Ihre realen Ausgaben tiefer als die Pauschale sind. Vergleichen Sie beides vor dem Entscheid — und dokumentieren Sie Ihre Kosten stets, das Steueramt kann 10 Jahre rückwirkend prüfen.
GmbH/AG: Doppelbesteuerung erklärt
Bei GmbH oder AG zahlt die Gesellschaft zunächst die Gewinnsteuer (~14-21 % je Kanton). Danach wird die an den Gesellschafter ausgeschüttete Dividende erneut in dessen persönlichem Einkommen besteuert (mit reduzierter Besteuerung bei qualifizierter Beteiligung ≥ 10 %, typischerweise 50-70 % privilegiert). Insgesamt kann dies ab ~150'000 CHF Nettoeinkommen dank des Lohn-/Dividenden-Splits steuerlich günstiger sein als eine Einzelfirma.
Quellensteuer für ausländische Selbständige?
Ein selbständig erwerbstätiger Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz (Ausweis B, C, L) wird im ordentlichen Verfahren auf sein selbständiges Erwerbseinkommen besteuert, nicht an der Quelle (die Quellensteuer gilt für Angestellte). Kombinieren Sie als Inhaber des Ausweises B eine unselbständige und selbständige Tätigkeit, unterliegen Sie der Quellensteuer auf dem Lohn und einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung, wenn das Gesamteinkommen 120'000 CHF übersteigt.
Kantonswechsel während des Jahres: wie funktioniert das?
Sie werden im am 31. Dezember domizilierten Kanton für das ganze Steuerjahr veranlagt (Einheitsprinzip). Ausnahme: Liegenschaftserträge und gewisse Sonderposten können aufgeteilt werden. Melden Sie Ihren Umzug beim bisherigen und neuen Einwohnerregister; die Information fliesst an die Steuerämter. Wenn Sie einen steuerlich vorteilhaften Umzug erwägen, vergleichen Sie die Kantone: siehe unseren kantonalen Vergleich.
Muss ich als Selbständiger MWST verrechnen?
Ja, sobald Ihr Jahresumsatz 100'000 CHF überschreitet, sind Sie zur MWST-Registrierung verpflichtet. Siehe unseren Leitfaden MWST-Sätze 2026 und die praktische MWST-Abrechnungsanleitung zur Wahl der richtigen Abrechnungsmethode.
Kann ich wohltätige Spenden abziehen?
Ja — Spenden an anerkannte gemeinnützige Schweizer Institutionen sind auf Bundesebene (und i.d.R. kantonal) bis zu 20 % des Nettoeinkommens gegen Beleg abzugsfähig. Stellen Sie sicher, dass die Organisation auf der offiziellen Liste Ihres Kantons steht.
Wie deklariere ich ein gemischt genutztes Fahrzeug?
Führen Sie ein Fahrtenbuch mit Datum, Zweck, Ziel und Kilometern. Abzugsfähig ist der berufliche Anteil nach zwei Methoden: (a) pro km (Tarif typ. 0.70 CHF/km) oder (b) anteilig an den realen Kosten (Benzin, Unterhalt, Abschreibung, Versicherung) auf Basis des Verhältnisses Geschäfts-km zu Gesamt-km.
Nützliche Links und offizielle Quellen
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — offizielle Texte, Rechner, Kreisschreiben
- Kantonale Steuerverwaltung Genf — GeTax, Tarife, Fristen GE
- Kanton Waadt — Steuern — VaudTax, Verlängerungen VD
- Kanton Zürich — Steuern — ZHprivateTax, Tarife ZH
- Kanton Bern — Steuern — TaxMe, Fristen BE
- Kanton Zug — Steuerverwaltung — Steuerregime ZG