Rechnungsstellung

Gutschriften in der Schweiz: Wann und wie sie ausgestellt werden

6 Min. Lesezeit
GutschriftenBuchhaltungMWSTSchweiz

Was ist eine Gutschrift?

Eine Gutschrift (auch «Stornorechnung» oder «Rechnungskorrektur» genannt) ist ein Geschäftsdokument, das von einem Lieferanten ausgestellt wird, um eine bereits erstellte Rechnung ganz oder teilweise zu stornieren. Sie ist ein wesentliches Instrument der professionellen Rechnungsstellung und ermöglicht es, Fehler zu korrigieren, Rabatte zu gewähren oder Retouren zu verwalten — bei einwandfreier Buchführung.

In der Schweiz unterliegen Gutschriften dem Obligationenrecht und der MWST-Gesetzgebung. Ihre korrekte Anwendung ist unerlässlich für die Compliance und die Vermeidung von Problemen bei einer Steuerprüfung.

Begriffe: Gutschrift, Erstattung und Rechnungskorrektur

Gutschrift

Ein Buchungsbeleg des Lieferanten, der den vom Kunden geschuldeten Betrag reduziert. Die Gutschrift bezieht sich auf die Originalrechnung und schafft ein Guthaben zugunsten des Kunden.

Erstattung

Eine Erstattung ist die tatsächliche Geldüberweisung vom Lieferanten an den Kunden. Eine Erstattung folgt oft auf eine Gutschrift, aber nicht immer: Das Guthaben kann von einer künftigen Rechnung abgezogen werden.

Korrekturrechnung

In manchen Kontexten bezeichnet man als «Korrekturrechnung» eine neue Rechnung, die die ursprüngliche vollständig ersetzt. In der Schweiz ist die Standardpraxis: Gutschrift für die fehlerhafte Rechnung ausstellen, dann eine neue korrigierte Rechnung erstellen.

Wann eine Gutschrift ausstellen?

1. Abrechnungsfehler

Der häufigste Fall. Sie haben einen falschen Betrag, eine falsche Menge oder einen falschen MWST-Satz berechnet. Statt die Originalrechnung zu ändern (was unzulässig ist), stellen Sie eine Gutschrift aus.

2. Warenrücksendung

Ihr Kunde sendet gelieferte Waren ganz oder teilweise zurück. Die Gutschrift storniert die Berechnung der retournierten Waren.

3. Nachträglicher Rabatt

Sie gewähren einen kommerziellen Rabatt nach Rechnungsstellung (Treuerabatt, Kulanzgeste bei Verzögerung, Skonto für vorzeitige Zahlung).

4. Leistungsannullierung

Der Kunde storniert eine bereits berechnete, aber noch nicht erbrachte Leistung ganz oder teilweise.

5. Beilegung eines Streits

Nach einer Meinungsverschiedenheit über Qualität oder Konformität einigen Sie sich mit dem Kunden auf eine Preisreduktion.

6. Doppelberechnung

Sie haben dieselbe Leistung versehentlich zweimal berechnet. Die Gutschrift storniert das Duplikat.

Pflichtangaben auf einer Gutschrift

Damit eine Gutschrift buchhalterisch und steuerlich gültig ist, muss sie enthalten:

Grundangaben

  • Bezeichnung «Gutschrift» oder «Stornorechnung» klar sichtbar
  • Eindeutige Nummer (eigener Nummernkreis, getrennt von Rechnungen)
  • Ausstellungsdatum
  • Bezug auf die Originalrechnung (Nummer und Datum)

Identifikation der Parteien

  • Name, Adresse und UID-Nummer des Lieferanten (Aussteller)
  • MWST-Nummer falls steuerpflichtig
  • Name und Adresse des Kunden (Begünstigter)

Korrekturdetails

  • Genaue Beschreibung des Grundes für die Gutschrift
  • Nettobetrag der Korrektur
  • Anwendbare MWST (gleicher Satz wie die Originalrechnung)
  • Gesamtbetrag inklusive MWST

Die Gutschrift muss denselben MWST-Satz verwenden wie die Originalrechnung. Enthielt die Rechnung Positionen mit 8,1 % und 2,6 %, muss die Gutschrift die Korrektur nach Satz aufschlüsseln.

Weitere Informationen zu Pflichtangaben auf Schweizer Geschäftsdokumenten finden Sie in unserem Leitfaden zu den obligatorischen Angaben auf einer Schweizer Rechnung.

Buchhalterische Auswirkungen

Beim Lieferanten (Aussteller)

Die Gutschrift bewirkt:

  • Eine Umsatzminderung: Sollbuchung auf dem Ertragskonto
  • Eine Reduktion der Debitorenforderungen: Habenbuchung auf dem Debitorenkonto
  • Eine MWST-Anpassung: Reduktion der geschuldeten MWST

Beim Kunden (Begünstigter)

Die Gutschrift bewirkt:

  • Eine Aufwandsminderung: Habenbuchung auf dem Aufwandkonto
  • Eine Reduktion der Kreditorenschulden: Sollbuchung auf dem Kreditorenkonto
  • Eine Vorsteueranpassung: Reduktion der abzugsfähigen Vorsteuer

Weitere Informationen zur Buchhaltung für Schweizer KMU finden Sie in unserem Artikel über die buchhalterischen Pflichten in der Schweiz.

MWST-Auswirkungen

MWST-Anpassung

Bei Ausstellung einer Gutschrift müssen Sie die zuvor deklarierte MWST anpassen:

  • Lieferant: MWST auf den Gutschriftbetrag wird von der geschuldeten MWST in der nächsten Abrechnung abgezogen
  • Kunde: Die auf die Originalrechnung abgezogene Vorsteuer muss um den Gutschriftbetrag reduziert werden

MWST-Abrechnung

Die Gutschrift wird in der MWST-Abrechnung der Periode deklariert, in der sie ausgestellt wird. Sie reduziert den steuerbaren Umsatz und damit die geschuldete MWST.

Wichtig: anwendbarer Satz

Der MWST-Satz der Gutschrift muss dem der Originalrechnung entsprechen, auch wenn sich die Sätze zwischenzeitlich geändert haben. Beispiel: Wurde die Rechnung zum alten Satz von 7,7 % ausgestellt, gilt für die Gutschrift ebenfalls 7,7 %.

Schritt-für-Schritt-Prozess

  1. Bedarf identifizieren: Grund bestimmen (Fehler, Retoure, Rabatt, Stornierung) und dokumentieren
  2. Originalrechnung prüfen: Rechnung finden und Nummer, Datum, Beträge und MWST-Sätze notieren
  3. Gutschrift erstellen: mit allen Pflichtangaben und eigenem Nummernkreis (z.B. GS-2026-001)
  4. An Kunden senden: über denselben Kanal wie die Originalrechnung
  5. Verbuchen: Gutschrift erfassen und MWST-Abrechnung anpassen
  6. Guthaben verarbeiten: Abzug von nächster Rechnung, direkte Erstattung oder Guthaben belassen

Unterschiede zu anderen Dokumenten

Gutschrift vs. Lastschrift

Eine Lastschrift wird ausgestellt, wenn der Lieferant den geschuldeten Betrag erhöhen muss. Eine Gutschrift macht das Gegenteil.

Gutschrift vs. Proforma-Rechnung

Eine Proforma-Rechnung ist ein vorläufiges Dokument ohne buchhalterischen Wert. Eine Gutschrift ist ein offizieller Buchungsbeleg.

Gutschrift vs. Rechnungsstornierung

In der Schweiz kann man eine ausgestellte Rechnung nicht einfach «stornieren» oder «löschen». Die korrekte Vorgehensweise: Gutschrift über den vollen Betrag ausstellen, dann bei Bedarf eine neue Rechnung erstellen.

Gutschriften erstellen mit To Bill

To Bill vereinfacht die Verwaltung von Gutschriften:

  • Erstellung mit einem Klick: Gutschrift direkt aus einer bestehenden Rechnung generieren
  • Automatische Vorbefüllung: Daten der Originalrechnung (Kunde, Beträge, MWST) werden automatisch übernommen
  • Automatische Nummerierung: eigener Nummernkreis (GS-XXX)
  • Korrekte MWST: der MWST-Satz der Originalrechnung wird automatisch angewendet
  • Konformes PDF: Gutschrift mit allen Pflichtangaben generiert
  • Integrierte Buchhaltung: Auswirkungen auf Umsatz und MWST werden automatisch berechnet
  • Historie: jede Gutschrift ist mit ihrer Ursprungsrechnung verknüpft

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Best Practices

  • Nummerierung: Eigenen Nummernkreis verwenden, getrennt von Rechnungen (z.B. GS-2026-001)
  • Archivierung: Gutschriften 10 Jahre aufbewahren, zusammen mit der zugehörigen Originalrechnung
  • Kundenkommunikation: Kunden immer informieren und erklären, wie das Guthaben verarbeitet wird
  • Ursachenanalyse: Bei regelmässigen Gutschriften für dieselben Gründe das zugrundeliegende Prozessproblem untersuchen

FAQ

Muss ich für jede Rechnungskorrektur eine Gutschrift ausstellen?

Ja, wenn die Rechnung bereits versendet und/oder verbucht wurde. Ändern Sie niemals eine ausgestellte Rechnung nachträglich. Stellen Sie eine Gutschrift aus, dann bei Bedarf eine neue korrigierte Rechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Stornorechnung?

In der Praxis werden die Begriffe in der Schweiz oft synonym verwendet. Beide bezeichnen dasselbe Dokument.

Hat eine Gutschrift eine Gültigkeitsfrist?

Nein, es gibt keine gesetzliche Frist für die Ausstellung einer Gutschrift. Es empfiehlt sich jedoch, sie so bald wie möglich auszustellen. Die allgemeinen Verjährungsfristen gelten (grundsätzlich 10 Jahre).

Kann ich eine Teilgutschrift ausstellen?

Ja, eine Gutschrift kann den gesamten oder einen Teil des Rechnungsbetrags betreffen.

Wie behandle ich die MWST bei einer Gutschrift in einer anderen Periode?

Die Gutschrift wird in der MWST-Abrechnung der Periode deklariert, in der sie ausgestellt wird. Der MWST-Satz bleibt der der Originalrechnung, auch wenn sich die Sätze geändert haben.

Muss der Kunde die Gutschrift unterschreiben?

Nein, die Gutschrift ist ein einseitiger Akt des Lieferanten. Dennoch empfiehlt es sich, mit dem Kunden zu kommunizieren und Einvernehmen über Grund und Betrag herzustellen.

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