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Rechnungsstellung für Handwerker in der Schweiz: Offerten, QR-Rechnung und Baustellen

15 Min. Lesezeit
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Sauber Rechnungen stellen als Handwerker in der Schweiz

Sanitärinstallateure, Elektriker, Schreiner, Maurer, Heizungsbauer, Maler, Plattenleger: Schweizer Handwerker teilen alle dieselbe Realität. Baustellen ziehen sich über Tage oder Monate hin, vorausgelegte Materialien belasten die Liquidität, Privatkunden zahlen manchmal verspätet, und die MwSt muss auf der Quartalsabrechnung exakt stimmen. Eine schlecht geführte Rechnungsstellung ist nicht nur ein administrativer Ärger, sondern eine direkte Bedrohung für das Überleben des Betriebs.

Dieser Leitfaden behandelt alles, was ein Schweizer Handwerker im Jahr 2026 über die Rechnungsstellung auf Baustellen wissen muss: SIA-konforme Offerten, QR-Rechnung für Privatkunden, Anzahlungen, Teilabrechnungen, Garantierückbehalt, MwSt zu 8,1 %, Mahnwesen und Betreibungen. Ziel: schnell kassieren, Streitigkeiten vermeiden und konform bleiben.

1. Besonderheiten der Handwerker-Rechnungsstellung in der Schweiz

Die Offerte: nicht vorgeschrieben, aber unverzichtbar

Im Unterschied zu manchen europäischen Ländern schreibt das Schweizer Recht für die meisten handwerklichen Leistungen keine Offerte vor. Das Obligationenrecht (OR) lässt den Parteien die Freiheit, den Preis nachträglich festzulegen. In der Praxis ist die Arbeit ohne schriftliche Offerte ein Kunstfehler mit zwei grossen Risiken: Der Kunde beanstandet den Betrag nach Fertigstellung, oder der Umfang des Auftrags kann im Streitfall nicht bewiesen werden.

Eine unterzeichnete Offerte macht aus einem blossen Gespräch einen Werkvertrag (Art. 363 ff. OR). Sie verpflichtet den Handwerker auf Preis und Leistungen und den Kunden zur Zahlung. Selbst bei einem Notfalleinsatz über 200 CHF schützt eine Schnellofferte (SMS, E-Mail mit schriftlicher Zustimmung) beide Seiten.

Die Anzahlung bei Unterzeichnung

In der Schweizer Handwerkerpraxis liegt die Anzahlung bei Vertragsabschluss üblicherweise zwischen 30 % und 50 % des Gesamtbetrags, je nach Gewicht der Materialien. Diese Anzahlung deckt den Einkauf der Materialien und sichert die Liquidität des Betriebs.

Art der Baustelle Übliche Anzahlung Begründung
Notfalleinsatz (< 1'500 CHF) 0 % Barzahlung am Ende
Kleinarbeiten (1'500 - 10'000 CHF) 30 % Materialdeckung
Renovation (10'000 - 50'000 CHF) 40 % Material + Startkosten
Grossbaustelle (> 50'000 CHF) Monatliche Teilrechnungen Siehe Abschnitt 4
Heizung / komplettes Badezimmer 50 % Grosse Lieferantenbestellungen

Die Anzahlung muss Gegenstand einer eigenen Anzahlungsrechnung mit spezifischer QR-Rechnung sein. Es handelt sich nicht um einen Vorschuss ausserhalb der Buchhaltung: Es ist ein mehrwertsteuerpflichtiger Ertrag, der im Quartal des Zahlungseingangs zu deklarieren ist, sofern der Handwerker der effektiven Methode unterliegt.

Teilabrechnungen (Abrechnung nach Baufortschritt)

Bei Baustellen, die länger als einige Wochen dauern, ist eine Rechnung erst am Ende nicht tragbar. Handwerker fakturieren über Teilabrechnungen (auch Ausführungsabrechnungen genannt): Der Betrieb erstellt monatlich eine Aufstellung der ausgeführten Arbeiten und stellt eine Teilrechnung aus. Dieses Vorgehen wird in Abschnitt 4 ausführlich beschrieben.

Der Restbetrag am Ende der Baustelle

Die letzte Rechnung, die sogenannte Schlussrechnung, fasst sämtliche Leistungen zusammen, zieht die bereits geleisteten Anzahlungen und Teilrechnungen ab und weist den Saldo aus. In dieser Phase greift auch der Garantierückbehalt (5 bis 10 %), der nach Ablauf der Rügefrist freigegeben wird.

2. SIA-konforme Offerten

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (sia.ch) gibt die Norm SIA 118 heraus, welche die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten regelt. Selbst wenn Sie vertraglich nicht SIA 118 unterstehen, verweisen Ihre Offerten oft implizit darauf, und ein Richter wird sich im Streitfall daran orientieren.

Aufschlüsselung Arbeitszeit / Material / Anfahrt

Eine glaubwürdige Handwerker-Offerte präsentiert nie eine trockene Pauschale. Sie listet auf:

  • Arbeitszeit: Stundensatz (in der Regel 85 bis 130 CHF exkl. MwSt je nach Fachrichtung und Kanton), geschätzte Anzahl Stunden pro Position.
  • Material: detaillierte Liste mit Mengen, Einzelpreisen und allfälliger Marge (oft 15 bis 25 %).
  • Anfahrt: Anfahrtspauschale oder Kilometergeld (0.70 CHF/km ist üblich), berechnete oder inkludierte Fahrzeit.
  • Gerüstmiete, Bauschutt, Entsorgung: separate Positionen.
  • Nebenleistungen: Baustellenreinigung, Versicherung, Risikozuschlag.

Diese Transparenz beruhigt den Kunden und reduziert Streitigkeiten. Siehe unsere professionelle Offertvorlage Schweiz für eine vollständige Vorlage.

Gültigkeit der Offerte

Die Standardgültigkeit einer Handwerker-Offerte beträgt 30 Tage. Danach darf der Handwerker die Preise anpassen, falls die Materialkosten gestiegen sind (Stahl, Kupfer, Holz sind volatil). Geben Sie die Gültigkeitsfrist ausdrücklich auf der Offerte an.

Garantie und Kundendienst

Die SIA 118 sieht eine Garantie von 2 Jahren für versteckte Mängel vor, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf 5 Jahre in bestimmten Verträgen. Präzisieren Sie in der Offerte:

  • Die Garantiedauer (mindestens 2 Jahre, 5 Jahre falls angeboten).
  • Was abgedeckt ist (Ausführungsmängel) und was ausgeschlossen ist (normaler Verschleiss, unsachgemässer Unterhalt).
  • Die Kundendienstbedingungen (Reaktionszeit, Anfahrtskosten ausserhalb der Garantie).

Preisanpassungsklausel

Seit den Jahren 2022–2023 haben die Schwankungen bei Kupfer, Stahl und Energie Preisanpassungsklauseln bei Baustellen von mehr als drei Monaten fast unentbehrlich gemacht. Musterformulierung:

Steigen die Hauptmaterialien (Stahl, Kupfer, Holz, Isolation) zwischen dem Datum der Offerte und der tatsächlichen Bestellung beim Lieferanten um mehr als 5 %, so wird der Preis anteilig angepasst, nach Vorlage der Lieferantenrechnungen.

3. QR-Rechnung für Handwerker

Warum die QR-Rechnung für einen Handwerker alles verändert

Seit dem 30. September 2022 ist die QR-Rechnung das einzige in der Schweiz akzeptierte Einzahlungsscheinformat. Für einen Handwerker, der überwiegend mit Privatkunden arbeitet, ist sie ein Direkt-Zahlungshebel: 85 % der Schweizer Haushalte nutzen mobiles E-Banking und scannen die QR-Rechnung mit dem Smartphone. Kein Abtippen von IBANs mehr, keine Referenzfehler, keine einzureichenden Checks.

Handwerker, die auf die QR-Rechnung umgestellt haben, stellen einen Gewinn von 5 bis 10 Tagen beim durchschnittlichen Zahlungseingang gegenüber den alten roten Einzahlungsscheinen oder Rechnungen ohne Einzahlungsschein fest.

Strukturierte Referenz pro Baustelle

Die QR-Rechnung bietet eine strukturierte Referenz (QR-IBAN + QRR-Referenz). Für einen Handwerker mit mehreren gleichzeitigen Baustellen ermöglicht die Strukturierung der Referenz pro Baustelle eine automatische Bankabstimmung:

Beispiel QRR-Referenz: 21 00000 00001 24003 00001 7
                          └─ Baustelle ┘  └─ Rechnung ┘

Jeder Zahlungseingang wird automatisch der richtigen Baustelle in der Kostenrechnung zugeordnet, ohne manuelle Erfassung. Eine Software wie Tobill handhabt das nativ.

Anzahlungsrechnungen mit separaten QR-Referenzen

Jede Anzahlung, jede Teilabrechnung und die Schlussrechnung müssen ihre eigene QR-Rechnung mit eindeutiger Referenz haben. Senden Sie nie dieselbe QRR-Referenz auf zwei Rechnungen: Die Bank des Kunden verweigert die zweite Zahlung oder erzeugt ein Duplikat, das Ihre Abstimmung verschmutzt.

4. Verwaltung langer Baustellen

Teilabrechnungen (monatliche Abrechnungen)

Für eine Baustelle von 50'000 CHF über vier Monate sieht ein typischer Abrechnungsplan wie folgt aus:

Zeitpunkt Dokument Betrag exkl. MwSt Kumuliert
Unterzeichnung Anzahlungsrechnung 15'000 CHF (30 %) 30 %
Ende Monat 1 Teilabrechnung Nr. 1 10'000 CHF 50 %
Ende Monat 2 Teilabrechnung Nr. 2 10'000 CHF 70 %
Ende Monat 3 Teilabrechnung Nr. 3 10'000 CHF 90 %
Bauende Schlussrechnung 5'000 CHF (Saldo) 100 %

Jede Teilabrechnung weist aus:

  • Den Gesamtbetrag der Baustelle.
  • Den kumulierten Betrag der bis zum Stichtag ausgeführten Arbeiten.
  • Den bereits fakturierten Betrag (Anzahlung + vorherige Teilabrechnungen).
  • Den für die laufende Teilabrechnung zu zahlenden Betrag.
  • Die angewendete MwSt.

Diese Transparenz ist in der Norm SIA 118 gefordert und vermeidet Streitigkeiten.

Garantierückbehalt

Der Garantierückbehalt ist ein Prozentsatz des Gesamtbetrags (in der Regel 5 bis 10 %), den der Kunde bis zum Ende der Rügefrist einbehält. Er deckt eventuelle Mängel ab, die nach der Abnahme auftreten könnten.

Zwei Varianten:

  1. Barrückbehalt: Der Kunde bezahlt die 5–10 % der Schlussrechnung nicht. Der Handwerker stellt sie am Ende der Frist separat in Rechnung.
  2. Bankgarantie: Der Handwerker legt eine Bankgarantie über den entsprechenden Betrag vor, und der Kunde zahlt 100 % der Rechnung. Diese Option schont die Liquidität, kostet aber 1 bis 1,5 % pro Jahr.

Freigabe nach Ablauf der Rügefrist

Nach SIA 118 steht dem Kunden eine Rügefrist von 2 Jahren zu (5 Jahre für versteckte Mängel). Am Ende dieser Periode muss der Garantierückbehalt freigegeben werden. In der Praxis vergessen viele Handwerker, diese Freigabe zu fakturieren: Hinterlegen Sie in Ihrem Verwaltungstool eine Erinnerung, damit die Freigaberechnung im 24. Monat automatisch verschickt wird.

5. MwSt für Handwerker

Standardsatz 8,1 % auf Arbeitszeit und Material

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Schweizer Standard-MwSt-Satz bei 8,1 % (zuvor 7,7 %). Er gilt für sämtliche handwerklichen Leistungen: Arbeitszeit, dem Kunden fakturiertes Material, Anfahrten, Gerüstmieten.

Merken Sie sich diese einfache Regel: Auf einer Handwerkerrechnung ist alles mit dem Normalsatz von 8,1 % belegt, ausser bei den unten aufgeführten Sonderfällen. Siehe unseren vollständigen MwSt-Leitfaden 2026.

Reduzierte Sätze: Wärmedämmung, energetische Sanierung

Achtung, häufiges Missverständnis: In der Schweizer MwSt gibt es keinen reduzierten Satz für energetische Sanierungsarbeiten, anders als in Frankreich oder Deutschland. Dämmarbeiten, der Ersatz eines Heizkessels durch eine Wärmepumpe, die Installation von Solarpanels werden alle zu 8,1 % fakturiert.

Hingegen können kantonale und eidgenössische Fördermittel (Gebäudeprogramm, MINERGIE) die Endbelastung für den Kunden senken. Diese Fördermittel sind in der Offerte separat auszuweisen, ohne Einfluss auf die MwSt-Basis.

Die Schwelle von 100'000 CHF

Jeder Handwerker, der 100'000 CHF Weltumsatz innerhalb von 12 rollenden Monaten überschreitet, muss sich innerhalb von 30 Tagen bei der MwSt anmelden. Unterhalb dieser Schwelle ist die Steuerpflicht freiwillig. Siehe unseren MwSt-Leitfaden für Selbstständige.

Ein Maurerlehrling oder ein Teilzeit-Handwerker kann darunter bleiben, aber die meisten Vollzeit-Handwerker überschreiten diese Schwelle im ersten Jahr. Eine freiwillige Unterstellung ist manchmal auch darunter interessant: Sie ermöglicht den Vorsteuerabzug auf Fahrzeugen, Werkzeugen und Materialien.

Quartalsabrechnung oder Saldosteuersatz-Methode (SSS)?

Zwei Optionen:

Methode Frequenz Prinzip Für wen
Effektiv Quartalsweise Vereinnahmte MwSt − Vorsteuer Hohe Materialeinkäufe
SSS (Saldosteuersatz) Halbjährlich Pauschalsatz auf Umsatz brutto Einfachheit, < 5,02 Mio. Umsatz

Für die meisten Handwerker ist die effektive Methode vorteilhafter, weil eingekaufte Materialien ein hohes Vorsteuervolumen darstellen. Ein Elektriker, der jährlich für 40'000 CHF Material einkauft, holt sich über die effektive Methode 3'240 CHF MwSt zurück, was den Gewinn aus dem SSS oft übertrifft.

6. Mahnwesen und Zahlungsausfälle

Privatkunde vs. Unternehmen: zwei Welten

Zahlungsausfälle bei Handwerkern lassen sich schematisch in zwei klar unterschiedliche Profile unterteilen:

Kriterium Privatkunde Unternehmenskunde / Verwaltung
Standardfrist 30 Tage 30 bis 60 Tage
Typischer Ausfallgrund Qualitätsstreit, Liquidität Langsamer interner Prozess
Erster Schritt Gütliche Mahnung Mahnung an Buchhaltungsleiter
Betreibungskosten Riskant (Beträge oft gering) Rentabler

Ein Privatkunde bestreitet oft, um einen Zahlungsverzug zu rechtfertigen. Beugen Sie vor: Baustellenfotos vorher/nachher, unterzeichnetes Abnahmeprotokoll, schriftlich akzeptierte Offerte.

Standardzahlungsfrist 30 Tage

Ohne anderslautende Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Empfang der Rechnung (Art. 102 OR: der Verzug tritt mit Ablauf der Frist ein). Vertraglich kann diese Frist verkürzt werden: 10 Tage für einen kleinen Notfalleinsatz, Barzahlung bei geringwertigen Leistungen. Siehe unseren Artikel zu den Zahlungsfristen in der Schweiz.

Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Die Schweiz verfügt über ein besonders effizientes Betreibungssystem: das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Bei Zahlungsausfall kann der Handwerker ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners stellen. Für den Start ist kein Urteil erforderlich.

Schritte:

  1. Gütliche Mahnung: 2 Erinnerungen (T+7 und T+30) mit Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz von 5 % (Art. 104 OR).
  2. Formelle Inverzugsetzung mit einer Frist von 10 Tagen.
  3. Betreibungsbegehren beim Amt (Gebühren: 30 bis 410 CHF je nach Betrag).
  4. Zahlungsbefehl an den Schuldner zugestellt.
  5. Pfändung oder Konkurs bei ausbleibendem Rechtsvorschlag.

Kosten einer Betreibung

Die Kosten müssen vom Gläubiger vorgeschossen werden, sind aber beim Schuldner einforderbar:

Höhe der Forderung Betreibungsgebühr
Bis 100 CHF 7 CHF
100 - 500 CHF 20 CHF
500 - 1'000 CHF 40 CHF
1'000 - 10'000 CHF 70 bis 180 CHF
10'000 - 100'000 CHF 180 bis 400 CHF

Bei Forderungen unter 500 CHF ist die Betreibung zeitlich wenig rentabel. Ab 1'500 CHF ist sie ein wirkungsvoller Druckhebel: Viele Schuldner zahlen sofort nach Erhalt des Zahlungsbefehls, um einen Eintrag im Betreibungsregister zu vermeiden.

7. Empfohlene Versicherungen für Handwerker

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Schweiz rechtlich nicht obligatorisch, aber zu 100 % vertraglich erforderlich: Verwaltungen, Architekten und Unternehmenskunden verlangen vor der Vertragsunterzeichnung einen Haftpflichtnachweis. Für einen Bauhandwerker beträgt die Jahresprämie 800 bis 2'500 CHF, je nach Umsatz und Fachrichtung. Empfohlene Mindestdeckung: 5 Millionen CHF.

Gewährleistung (oder deren Äquivalente)

Die Schweiz kennt keine obligatorische Zehnjahresgewährleistung wie in Frankreich. Baumängel sind abgedeckt durch:

  • Die SIA-118-Garantie von 2 Jahren (5 Jahre für schwere versteckte Mängel).
  • Die Werkunternehmerhaftung für versteckte Mängel bis zu 5 Jahren (Art. 371 OR).

Für grosse Werke verlangen manche Kunden eine Bankgarantie über die gute Ausführung von 5 bis 10 Jahren, die mit Ihrer Bank verhandelt wird.

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung deckt Schäden am Werk während der Baustelle: Brand, Materialdiebstahl, Wasserschaden, Vandalismus. Sie wird häufig vom Bauherrn abgeschlossen, kann vom Handwerker aber bei grossen Baustellen verlangt werden.

Siehe unseren vollständigen Versicherungsleitfaden für Selbstständige in der Schweiz.

8. Digitale Werkzeuge für Handwerker

Tobill für die Rechnungsstellung

Eine auf Handwerker zugeschnittene Rechnungssoftware deckt folgende Elemente ab:

  • Offerten mit Arbeitszeit/Material-Aufschlüsselung und Umwandlung in eine Rechnung per Klick.
  • Anzahlungsrechnungen und Teilabrechnungen mit automatischer Saldoberechnung.
  • QR-Rechnung konform zu den Swiss Payment Standards, strukturierte Referenz pro Baustelle.
  • Mobile App zur Rechnungsstellung direkt auf der Baustelle (Tablet, Smartphone).
  • Automatische MwSt-Abrechnung (effektiv oder SSS).
  • Automatisches Mahnwesen mit berechneten Verzugszinsen.

Tobill deckt diese Funktionen mit einer auf Schweizer Selbstständige und KMU ausgerichteten Oberfläche ab, ohne Buchhaltungskenntnisse vorauszusetzen.

Spezialisierte Baustellenmanagement-Software

Für Handwerker, die mehr als 15 Baustellen gleichzeitig führen oder mehrere Mitarbeitende beschäftigen, bietet eine dedizierte Baustellenmanagement-Software (Planung, Stunden pro Mitarbeitendem, Lieferscheine, Fotoberichte) einen zusätzlichen Nutzen zur Rechnungssoftware. Anbieter wie Obat, ProBatiment oder mit der Suissetec verbundene Lösungen bieten solche Plattformen, die sich anschliessend mit Tobill für den Rechnungsteil verbinden lassen.

Mobile App für die Rechnungsstellung auf der Baustelle

Das entscheidende Argument: eine Rechnung vor Ort erstellen und versenden können, nach einem Notfalleinsatz, bevor man den Kunden verlässt. Das sind 5 bis 10 Tage gewonnene Zeit beim Zahlungseingang. Die auf dem Mobiltelefon erzeugte QR-Rechnung ist vom Kunden mit seiner eigenen Mobile-Banking-App sofort scannbar – aus einem Notfalleinsatz wird eine innert einer Stunde kassierte Zahlung.

9. FAQ Handwerker

Gilt eine vom Kunden unterzeichnete Offerte als Vertrag?

Ja. Im Schweizer Recht stellt eine angenommene Offerte (Unterschrift, Bestätigungs-E-Mail, ausdrückliche SMS-Zusage) einen Werkvertrag im Sinne von Art. 363 OR dar. Der Handwerker verpflichtet sich auf Preis und Leistungen, der Kunde zur Zahlung. Im Streitfall trägt die Beweislast, wer von der Offerte abweichen will.

Darf ich Anfahrten fakturieren?

Ja, sofern dies in der Offerte erwähnt ist. Übliche Praxis: Anfahrtspauschale (30 bis 80 CHF je nach Distanz), Kilometerabrechnung (0.70 CHF/km üblich) oder Anfahrten inklusive. Ohne ausdrückliche Angabe geht ein Richter in der Regel davon aus, dass die Anfahrt im Stundensatz enthalten ist.

Darf ich eine Anzahlung von 100 % verlangen?

Rechtlich ja. In der Praxis schreckt eine Anzahlung von über 50 % Privatkunden ab und schliesst Ihren Betrieb von Aufträgen mit Verwaltungen aus (die die Anzahlung auf 30 % deckeln). Eine hohe Anzahlung ist nur bei sehr spezifischen Materialbestellungen (Massküche, Wintergarten) gerechtfertigt.

Was tun, wenn ein Kunde die Schlussrechnung unter Berufung auf einen Mangel nicht zahlen will?

Vorgehen in drei Schritten: (1) kontradiktorisches Abnahmeprotokoll; (2) bei echtem Mangel eine Nachbesserungsfrist setzen; (3) bei bösgläubigem Kunden den unbestrittenen Betrag betreiben (der bestrittene Teil bleibt vorerst ausgesetzt, der Rest muss bezahlt werden). Akzeptieren Sie nie einen Rückbehalt auf die gesamte Rechnung wegen eines geringfügigen Mangels.

Wird auf die Anzahlung MwSt geschuldet?

Ja, sofern Sie der effektiven Methode unterstehen: Die MwSt wird im Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Anzahlung geschuldet und ist im entsprechenden Quartal zu deklarieren. Beim SSS gilt das gleiche Prinzip, aber auf Basis des vereinnahmten Umsatzes. Siehe unseren MwSt-Abrechnungsleitfaden.

Wie fakturiere ich einen Kunden im Ausland (Grenzgänger, Zweitwohnsitz)?

Liegt die Baustelle physisch in der Schweiz, so gilt die Schweizer MwSt zu 8,1 %, unabhängig vom Wohnsitz des Kunden. Arbeiten Sie im benachbarten Frankreich an einer Residenz, so gilt die MwSt des Landes, in dem sich die Baustelle befindet (französische MwSt). Die grenzüberschreitende Steuerpflicht ist komplex: Konsultieren Sie unseren MwSt-Leitfaden 2026 oder einen spezialisierten Treuhänder.

Welche Fristen gelten für die Schlussrechnung?

Das Schweizer Recht schreibt keine genaue Frist vor, aber die Baupraxis (SIA 118) empfiehlt 30 Tage nach Abnahme des Werks. Danach kann der Kunde sich auf Verspätung berufen, um einzelne Positionen zu bestreiten. Warten Sie nie länger als 60 Tage.

Muss ich meine UID- und MwSt-Nummer auf Offerten und Rechnungen angeben?

Auf Rechnungen ja, es handelt sich um eine Pflichtangabe, sofern Sie im Handelsregister eingetragen oder mehrwertsteuerpflichtig sind. Auf Offerten ist dies rechtlich nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert: Es beruhigt Kunden und Unternehmen hinsichtlich Ihres beruflichen Status.

Zusammenfassung: der Rechnungsablauf einer typischen Baustelle

Für eine Badezimmerrenovation über 15'000 CHF exkl. MwSt:

  1. Technische Besichtigung (kostenlos oder mit 150 CHF verrechnet, je nach Praxis).
  2. Detaillierte Offerte mit Aufschlüsselung Arbeitszeit / Material / Anfahrt, 30 Tage gültig.
  3. Unterzeichnung der Offerte durch den Kunden (schriftliche Einwilligung oder Unterschrift auf dem Tablet).
  4. Anzahlungsrechnung: 30 % × 15'000 = 4'500 CHF exkl. MwSt + MwSt 8,1 % = 4'864.50 CHF inkl. MwSt, mit QR-Rechnung.
  5. Baustart nach Eingang der Anzahlung.
  6. Zwischenabrechnung, falls die Baustelle länger als 1 Monat dauert: weitere 30 % werden laufend fakturiert.
  7. Bauabnahme mit unterzeichnetem Protokoll.
  8. Schlussrechnung: verbleibender Saldo + allfälliger Garantierückbehalt 5–10 %.
  9. Freigabe des Garantierückbehalts nach 24 Monaten, über automatische Erinnerung.

Ein Handwerker, der diesen Ablauf beherrscht und mit einer Schweizer-konformen Rechnungssoftware (QR-Rechnung, MwSt 8,1 %, Multi-Teilabrechnungen) ausgestattet ist, verwandelt jede Baustelle in kontrollierte Liquidität. Das ist der Unterschied zwischen erduldeter Administration und einem Wachstumshebel.

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