Arbeiten in Privathaushalten: ein echter Beruf, eine echte Administration
Eine Wohnung reinigen, einer älteren Person beim Zubereiten einer Mahlzeit helfen, zwei Kinder nach der Schule betreuen, an einem Samstagmorgen den Rasen mähen: Diese Leistungen bilden in der Schweiz einen wichtigen Wirtschaftszweig. Rund 150'000 Personen arbeiten im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen, die grosse Mehrheit davon als selbstständige Haushaltshilfen, Nannys oder Hilfskräfte.
Sobald es jedoch um die Rechnungsstellung geht, improvisieren viele Anbieterinnen. Ein gefaltetes Blatt Papier im Briefkasten, unregistrierte Barzahlungen, keine Versicherung. Diese Praktiken sind 2026 nicht mehr tragbar: Kunden verlangen Belege für ihre Steuern, die Ausgleichskasse fordert klare Abrechnungen, und der kleinste Unfall erinnert daran, wie wichtig ein solider Versicherungsschutz ist.
Dieser Leitfaden richtet sich an Personen, die Reinigung, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder kleine Arbeiten in Privathaushalten in der Schweiz anbieten. Er erklärt einfach und ohne Behördenjargon, wie man sich anmeldet, Rechnungen stellt, sich versichert und regelkonform bleibt.
1. Der Markt für personenbezogene Dienstleistungen in der Schweiz
Haushaltsreinigung. Dies ist das grösste Segment: regelmässiger Haushalt, Endreinigungen bei Wohnungsabgabe, Fenster, Bügeln. Die Kundschaft teilt sich zwischen Privatpersonen (3 bis 4 Stunden pro Besuch) und kleinen Unternehmen (Arztpraxen, Räumlichkeiten unter 200 m²). Eine regelmässig tätige Anbieterin betreut 10 bis 20 Haushalte pro Woche.
Haushaltshilfe / Betreuung zu Hause. Ältere, behinderte oder genesende Menschen: Einkaufen, Mahlzeitenzubereitung, nicht-medizinische Körperpflege, Begleitung, administrative Aufgaben. Sobald medizinische Pflege (Injektionen, Verbände) ins Spiel kommt, wechselt man in den paramedizinischen Bereich, der reguliert ist und eine kantonale Bewilligung erfordert. Dieser Leitfaden behandelt nur die nicht-medizinische Hilfe.
Kinderbetreuung. Nannys zu Hause, Babysitter, Hausaufgabenhilfe. Gelegentliche Betreuung wird bar oder per App bezahlt. Regelmässige Betreuung (mehr als 10 Stunden pro Woche bei derselben Familie) wirft fast immer die Statusfrage auf: angestellt oder selbstständig?
Kleine Arbeiten im Haushalt. Gartenarbeit, Rasenmähen, Bastelarbeiten, Möbelmontage, Einkäufe, Lieferungen. Oft kombiniert mit Reinigung bei älteren Personen, die eine einzige Ansprechperson wünschen.
2. Angestellt oder selbstständig: die Frage, die alles verändert
Der Test der drei AHV-Kriterien
Die AHV-Ausgleichskasse verwendet drei Kriterien, um zu bestimmen, ob eine Person selbstständig oder angestellt arbeitet, auch wenn die mündliche Vereinbarung von Selbstständigkeit spricht:
- Organisatorische Autonomie: Die Person wählt ihre Arbeitszeiten, Methoden und Werkzeuge selbst. Sie ist nicht hierarchisch vom Kunden abhängig.
- Wirtschaftliches Risiko: Die Person investiert in ihr eigenes Material, stellt auf eigenes Risiko Rechnungen, trägt Zahlungsausfälle und Auftragspausen.
- Mehrere Kunden: Die Person hat mindestens drei bis fünf verschiedene Kunden. Wer ausschliesslich für eine Familie 40 Stunden pro Woche arbeitet, gilt als angestellt, selbst wenn er Rechnungen ausstellt.
Sind alle drei Kriterien erfüllt, anerkennt die Kasse den Selbstständigenstatus. Fehlt auch nur eines, kann sie das Verhältnis als Anstellungsverhältnis umqualifizieren, mit schwerwiegenden Folgen: Der Kunde wird rückwirkend Arbeitgeber, muss die fehlenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge nachzahlen und riskiert Nachforderungen in Höhe von mehreren tausend Franken.
Die Falle der Einzelkundin
Eine Nanny, die zwei Kinder einer einzigen Familie 25 Stunden pro Woche das ganze Jahr hindurch betreut, wird fast nie als selbstständig anerkannt. Auch mit Rechnungen und Einzelfirma zählt die wirtschaftliche Realität: kein Risiko, keine Autonomie, ein einziger Auftraggeber. In diesem Fall ist der richtige Reflex der Arbeitsvertrag mit Sozialbeiträgen.
Der Anstellungs-Check: eine Vereinfachung in der Romandie
Mehrere Kantone der Westschweiz bieten ein System von Anstellungs-Checks (Chèque Service) an. In Genf ermöglicht das System Chèque Service Emploi einem privaten Arbeitgeber, die Arbeitsstunden seiner Reinigungskraft oder Nanny online zu melden. Das System berechnet automatisch den Nettolohn, die AHV/IV/EO-Beiträge, die ALV und die UVG-Beiträge und behält sie ein. Waadt bietet über das OCE ein ähnliches System; Neuenburg und Jura verfügen über weniger automatisierte Lösungen.
Diese Systeme sind für Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisse gedacht, nicht für echte Selbstständige. Wenn Ihr Kunde Ihnen den Anstellungs-Check vorschlägt und Sie einverstanden sind, gelten Sie als dessen Angestellte. Für viele gelegentliche Anbieterinnen ist dies eine saubere und unkomplizierte Lösung.
Die Einzelfirma für echte Selbstständige
Wenn Sie die drei AHV-Kriterien erfüllen und Ihre Tätigkeit ausbauen möchten, ist der logische Schritt die Anmeldung als Selbstständige bei der kantonalen Ausgleichskasse. Ab einem Umsatz von 100'000 CHF wird die Eintragung ins Handelsregister obligatorisch. Siehe unseren vollständigen Leitfaden, um sich in der Schweiz selbstständig zu machen.
3. AHV und Sozialbeiträge
Die Sätze 2026 für Selbstständige
Selbstständige leisten Beiträge auf ihr Nettoeinkommen. Die Sätze 2026:
| Versicherung | Satz | Obligatorisch? |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 10,0 % | Ja |
| Ausgleichskasse (Verwaltungskosten) | 0,6 % | Ja |
| Familienzulagen | 1 bis 3 % je nach Kanton | Ja |
| BVG (2. Säule) | Variabel | Fakultativ |
| Taggeld/Erwerbsausfallversicherung | 1 bis 3 % je nach Vertrag | Fakultativ |
| UVG (Unfallversicherung) | 1 bis 3 % je nach Tätigkeit | Fakultativ |
Der obligatorische Gesamtbeitrag liegt bei rund 11 bis 13 % des Nettoeinkommens. Dies ist keine Steuer: Diese Beiträge eröffnen Rechte (AHV-Rente, Invalidenrente, Kinderzulagen, Erwerbsausfall bei Mutterschaft oder Militärdienst).
Die Beitragsschwelle
Jedes jährliche Selbstständigeneinkommen über 2'300 CHF muss der AHV-Kasse gemeldet werden. Darunter gilt die Tätigkeit als geringfügig und nicht beitragspflichtig. Wenn Sie Ihre Neffen zweimal pro Jahr für 300 CHF hüten, müssen Sie dies nicht melden. Sobald Sie diese Schwelle mit einem oder mehreren Kunden überschreiten, ist die Anmeldung obligatorisch.
Wie man sich bei der Ausgleichskasse anmeldet
Kontaktieren Sie die kantonale Kasse, füllen Sie das Formular für die Anerkennung als Selbstständige aus und legen Sie zwei bis drei Rechnungen an verschiedene Kunden bei (Nachweis mehrerer Kunden). Der Entscheid fällt innerhalb von zwei bis sechs Wochen; Sie erhalten dann eine Mitgliedsnummer und vierteljährliche Akontozahlungen. Weitere Informationen auf admin.ch – AHV-Beiträge für Selbstständige.
4. Typische Preisgestaltung nach Segment
Die Tarife variieren stark je nach Kanton, Region (städtisch/ländlich), Art der Leistung und Erfahrung. In 2026 beobachtete Grössenordnungen:
Haushaltsreinigung
| Kanton / Region | Stundensatz selbstständig |
|---|---|
| Genf Zentrum | 45 bis 60 CHF |
| Waadt (Lausanne, Riviera) | 40 bis 55 CHF |
| Freiburg, Zentralwallis | 35 bis 48 CHF |
| Neuenburg, Jura | 32 bis 45 CHF |
| Zürich, Zug | 45 bis 65 CHF |
| Ländliche Kantone (UR, GL, AR) | 30 bis 42 CHF |
Übliche Zuschläge: +20 % an Sonn- und Feiertagen, +30 % für Endreinigungen, Mindestpauschale von 2 Stunden bei Anfahrt.
Haushaltshilfe (nicht-medizinisch)
| Leistung | Preisspanne |
|---|---|
| Einkäufe und Mahlzeitenzubereitung | 40 bis 55 CHF/h |
| Begleitung, Vorlesen, Gesellschaft | 35 bis 50 CHF/h |
| Nicht-medizinische Körperpflegehilfe | 50 bis 70 CHF/h |
| Einfache administrative Aufgaben | 45 bis 60 CHF/h |
| Nachtbetreuung (Pauschale 10-12 h) | 180 bis 280 CHF |
Die Haushaltshilfe für ältere Menschen wird häufig durch Zusatzversicherungen oder durch AHV-Ergänzungsleistungen teilweise rückerstattet. Klare und detaillierte Rechnungen helfen dem Kunden, diese Rückerstattungen zu erhalten.
Kinderbetreuung
| Leistung | Preisspanne |
|---|---|
| Gelegentliches Babysitting (Abend) | 20 bis 30 CHF/h |
| Regelmässige Nanny (1 Kind) | 25 bis 35 CHF/h |
| Regelmässige Nanny (2+ Kinder) | 30 bis 45 CHF/h |
| Hausaufgabenhilfe | 30 bis 45 CHF/h |
| Nachtbetreuung | Pauschale 100 bis 180 CHF |
Kleine Haushaltsarbeiten
| Leistung | Preisspanne |
|---|---|
| Gartenarbeit, Rasenmähen | 45 bis 65 CHF/h |
| Heckenschnitt, niedriger Baumschnitt | 55 bis 75 CHF/h |
| Kleine Bastelarbeiten (Möbelmontage) | 50 bis 70 CHF/h |
| Anfahrt / Kilometerpauschale | 0,70 CHF/km oder Pauschale 20-40 CHF |
Konkrete Rechenbeispiele
- Wöchentlicher Reinigungsvertrag: 4 Stunden pro Woche zu 40 CHF/h = 160 CHF pro Woche, also rund 640 CHF pro Monat und Kunde. Bei 5 regelmässigen Kunden 3'200 CHF pro Monat vor Abzügen.
- Regelmässige Nanny: 3 Nachmittage pro Woche (4 Stunden) zu 30 CHF/h = 1'560 CHF pro Monat bei einer einzigen Familie.
- Haushaltshilfe für eine ältere Person: 2 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche, zu 45 CHF/h = 1'950 CHF pro Monat für eine einzelne Person.
5. Vereinfachte Rechnungsstellung für personenbezogene Dienstleistungen
Rechnungen nach Aufwand
Bei punktuellen oder variablen Leistungen führt die Rechnung die Stunden und den Stundensatz auf:
Leistung: Haushaltsreinigung
Datum: 12. April 2026
Dauer: 3,5 Stunden × 42 CHF/h
Total: 147 CHF
Halten Sie einen vom Kunden unterzeichneten Stundenzettel als Nachweis für den Streitfall bereit.
Pauschalrechnungen
Für wiederkehrende Verträge vereinfacht eine wöchentliche oder monatliche Pauschale alles: zum Beispiel eine wöchentliche 4-Stunden-Reinigung jeden Dienstag zu 160 CHF pro Woche, also 640 CHF pro Monat. Die Pauschale beruhigt den Kunden (vorhersehbarer Preis) und verbessert Ihre Liquidität.
QR-Rechnung: der Schweizer Standard
Seit 2022 ist die QR-Rechnung der einzige in der Schweiz akzeptierte Einzahlungsschein. Der Kunde scannt den QR-Code mit seiner Banking-App und bezahlt in 30 Sekunden. Sie ist besonders geeignet für ältere Kunden, die oft E-Banking auf dem Tablet haben oder einen Angehörigen bitten, für sie zu scannen. Alle Pflichtangaben (UID, allfällige MwSt., Adresse, Leistungen) sind im Leitfaden zu Pflichtangaben auf einer Schweizer Rechnung beschrieben.
Monatsabrechnung für wiederkehrende Verträge
Ab 8 regelmässigen Kunden wird es unübersichtlich, für jeden Besuch eine Rechnung auszustellen. Lösung: die Monatsabrechnung. Am 1. jedes Monats stellen Sie alle Leistungen des Vormonats mit einer einzigen QR-Rechnung in Rechnung. Ein Tool für wiederkehrende Rechnungsstellung automatisiert dies: Die Rechnung wird automatisch erstellt und versendet, die QR-Referenz ist eindeutig, die Zahlung wird automatisch abgeglichen. Bei 12 Kunden sind das 6 bis 8 eingesparte Stunden pro Monat.
6. Mehrwertsteuer: Sind Sie betroffen?
Die Schwelle von 100'000 CHF
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz gilt, sobald Ihr Jahresumsatz 100'000 CHF übersteigt. Für die grosse Mehrheit der Anbieter personenbezogener Dienstleistungen wird diese Grenze nicht überschritten: 100'000 CHF entsprechen rund 2'500 verrechneten Stunden zu 40 CHF, also einem sehr hohen Tempo (50 Stunden pro Woche das ganze Jahr).
Unterhalb der Schwelle stellen Sie ohne MwSt. Rechnung: kein Satz angegeben, keine vierteljährliche Abrechnung, keine MwSt.-Nummer auf den Rechnungen. Ihre Administration endet bei der Ausgleichskasse und der Einkommenssteuer.
Standardsatz 8,1 %
Wenn Sie 100'000 CHF überschreiten, beträgt der MwSt.-Normalsatz 2026 8,1 %. Für die meisten personenbezogenen Dienstleistungen gilt dieser Satz. Konsultieren Sie unseren MwSt.-Leitfaden für Selbstständige für Details zu den Abrechnungsmethoden (effektive Methode, Saldosteuersatz).
Mögliche Steuerbefreiungen
Bestimmte Leistungen können von der MwSt. befreit sein: medizinische und paramedizinische Leistungen durch zugelassene Fachpersonen; Kinderbetreuung in kantonal anerkannten Tagesfamilien; Hilfe und Pflege für ältere Menschen durch gemeinnützige Organisationen. Diese Befreiungen sind technisch: Lassen Sie sie von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bestätigen, bevor Sie sich darauf verlassen.
7. Versicherungen: was wirklich notwendig ist
Unser vollständiger Leitfaden zu Versicherungen für Selbstständige in der Schweiz behandelt das Thema ausführlich. Das Wesentliche für eine Anbieterin personenbezogener Dienstleistungen:
Berufshaftpflichtversicherung. Gesetzlich nicht obligatorisch, aber in der Praxis unverzichtbar. Eine zerbrochene Vase beim Kunden: 200 CHF. Ein durch ein Reinigungsmittel beschädigter Perserteppich: 3'000 CHF. Die Berufshaftpflicht deckt solche Schäden für 200 bis 400 CHF pro Jahr ab. Ohne Berufshaftpflicht haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Manche Kunden verlangen inzwischen eine Bestätigung, bevor sie einen regelmässigen Vertrag unterzeichnen.
Unfallversicherung (UVG). Obligatorisch für Angestellte, fakultativ für Selbstständige. Nicht versichert zu sein ist ein grosses Risiko: Sie stürzen auf einer Treppe, verletzen sich am Rücken. Ohne UVG zahlt Ihre Grundversicherung mit hoher Franchise und ohne Taggelder. Die Suva bietet die freiwillige UVG für Selbstständige ab 400 bis 800 CHF pro Jahr an. Mehr Infos: suva.ch.
Erwerbsausfallversicherung (Taggeld). Wenn Sie drei Wochen krank sind, wie bezahlen Sie Ihre Miete? Die Erwerbsausfallversicherung zahlt ein Taggeld (80 % des versicherten Einkommens) nach einer Wartefrist von 7 bis 30 Tagen. Kosten: 1 bis 3 % des versicherten Einkommens.
| Versicherung | Obligatorisch? | Typische Jahreskosten |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Nein, aber unverzichtbar | 200 bis 400 CHF |
| UVG für Selbstständige | Nein | 400 bis 800 CHF |
| Erwerbsausfall | Nein | 800 bis 2'400 CHF |
| BVG (2. Säule) | Nein | Variabel, ab 1'000 CHF |
8. Standard-Kundenvertrag: beide Parteien schützen
Dienstleistungsvertrag, kein Arbeitsvertrag
Um im Selbstständigenstatus zu bleiben, ist Ihr Dokument mit dem Kunden ein Dienstleistungsvertrag (Art. 394 OR – Auftrag) oder ein Werkvertrag (Art. 363 OR). Auf keinen Fall ein Arbeitsvertrag. Die Worte zählen: Man spricht nicht von "Lohn", sondern von "Honorar", nicht von "Arbeitszeit", sondern von "Verfügbarkeitsfenstern", nicht von "Vorgesetztem", sondern von "Kunden".
Wesentliche Klauseln
Ein guter Vertrag umfasst 2 bis 3 Seiten: Identifikation der Parteien, genauer Leistungsgegenstand, Dauer und Regelmässigkeit (wöchentlich dienstags 8-12 Uhr), Preise und Zuschläge an Sonn-/Feiertagen, Annullierungsbedingungen (48 h Vorankündigung für einen Termin, 2 Wochen zur Kündigung), Vertraulichkeit und Schlüssel, Erwähnung der Berufshaftpflicht, Gerichtsstand am Ort des Kunden.
Das heikle Thema: die Hausschlüssel
Die Schlüssel eines Haushalts anvertraut zu bekommen, ist ein Vertrauensbeweis. Sehen Sie eine klare Klausel vor: Übergabe gegen unterzeichnete Quittung, Duplikationsverbot, Haftung bei Verlust (oft auf 500 CHF für den Schlosszylindertausch begrenzt). Im Fall eines Einbruchs deckt die Berufshaftpflicht die Haftung der Anbieterin nur, wenn eine Fahrlässigkeit nachgewiesen wird (Tür offen gelassen, Schlüssel verloren). Unsere Vertragsvorlagen für Freelancer decken verschiedene Fälle ab.
9. Kantonale Besonderheiten, die man kennen sollte
Genf: Chèque Service Emploi. Der Kanton ist Vorreiter mit diesem System, das Reinigungskräfte, Nannys und Gärtner abdeckt. Der Arbeitgeber zahlt online, das System berechnet die Abzüge und überweist den Nettolohn an die Angestellte. Für eine Anbieterin, die den Angestelltenstatus statt des Selbstständigenstatus akzeptiert, ist dies die sauberste Lösung. Mehr Infos: chequeservice.ch.
Waadt: strukturierter Sektor. Ein Netzwerk von Vermittlungsunternehmen und Berufsverbänden für die Reinigung. Transparentere Tarife, Kunden besser sensibilisiert für konforme Rechnungsstellung.
Zürich und Deutschschweiz: Vermittlungsagenturen. Batmaid, Helpling, Careship nehmen 20 bis 35 % Kommission, sichern aber Zahlung, Versicherungen und Kundenzugang. Nützlich zum Start, langfristig teuer.
Meldepflichten. Einige Kantone (GE, VD) verlangen eine jährliche Meldung von Personen, die regelmässig bei Ihnen zu Hause arbeiten, selbst als selbstständige Anbieterinnen, um Schwarzarbeit zu bekämpfen.
10. Empfohlene Tools zur Zeitersparnis
Für eine Anbieterin mit 5 bis 20 regelmässigen Kunden wird die manuelle Rechnungsstellung mit Excel schnell unübersichtlich. Tobill ist für Schweizer Selbstständige konzipiert: wiederkehrende Rechnungen (wöchentlich, monatlich) mit automatischem Versand, integrierte QR-Rechnung mit eindeutiger Referenz pro Kunde, Monatsabrechnungen für langfristige Verträge, automatischer Bankabgleich. Siehe den Vergleich von Software für wiederkehrende Rechnungsstellung.
Für die Terminplanung ist ein robustes Tool ab 8 bis 15 Haushalten pro Woche unerlässlich: Google Calendar (kostenlos), Calendly, damit Kunden online Zeitfenster reservieren können, Doodle zur Abstimmung zwischen mehreren Familien, die sich eine Nanny teilen. Für die Stundenabrechnung vermeidet eine Zeiterfassungs-App (Toggl, Clockify) Versäumnisse.
11. FAQ personenbezogene Dienstleistungen
Ich betreue die Kinder einer einzigen Familie 15 Stunden pro Woche. Bin ich selbstständig oder angestellt?
Wahrscheinlich angestellt. Mit einem einzigen Kunden und ohne wirtschaftliches Risiko qualifiziert die AHV-Kasse Sie fast immer als Angestellte um. Bitten Sie die Familie, den kantonalen Anstellungs-Check zu nutzen: Das ist für alle sauberer.
Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?
Nein, solange Ihr Jahresumsatz unter 100'000 CHF bleibt. Darüber ist die Eintragung als Einzelfirma obligatorisch (200 bis 400 CHF je nach Kanton). Die meisten Anbieterinnen bleiben ihre ganze Karriere unter dieser Schwelle.
Kann ich meine Kosten abziehen (Reinigungsmittel, Benzin, Material)?
Ja, wenn Sie als Selbstständige bei der AHV-Kasse angemeldet sind. Reinigungsprodukte, Ausrüstung, Fahrtkosten, berufliches Telefon sind abzugsfähig. Bewahren Sie alle Belege auf.
Mein Kunde möchte mich in bar bezahlen. Ist das legal?
Ja, Barzahlung ist weiterhin legal. Aber Sie müssen eine ordentliche Rechnung ausstellen und dieses Einkommen deklarieren. Das Fehlen einer Bankspur ist kein Schutz: Bei einer Steuerprüfung wird Ihr Lebensstil mit Ihrem deklarierten Einkommen verglichen.
Wie fakturiere ich einem Kunden, der in letzter Minute absagt?
Sehen Sie eine Annullierungsklausel vor: weniger als 24 h vor der Leistung = 50 bis 100 % des geschuldeten Betrags. Sie hatten diesen Zeitslot reserviert. Senden Sie eine normale Rechnung mit der Zeile "Nicht fristgerecht annullierte Leistung".
Habe ich als Selbstständige Anspruch auf Familienzulagen?
Ja, sobald Ihr Einkommen die Mindestschwelle überschreitet (rund 7'800 CHF pro Jahr). Betrag: 200 bis 260 CHF pro Kind und Monat, je nach Kanton. Antrag über Ihre Ausgleichskasse.
Wie deklariere ich meine Einkünfte am Jahresende?
Rubrik "Selbstständige Erwerbstätigkeit" in Ihrer kantonalen Steuererklärung: Bruttoertrag, abzugsfähige Kosten, Nettoertrag. Die AHV-Kasse sendet parallel eine Abrechnung für das vergangene Jahr. Führen Sie eine vereinfachte Buchhaltung in Echtzeit: Die Erklärung dauert eine Stunde statt eines Wochenendes.
Zusammenfassung: der administrative Ablauf
- Status festlegen: echte Selbstständige (3 AHV-Kriterien) oder Angestellte via Anstellungs-Check? Vor Beginn zu wählen.
- Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse bei Selbstständigenstatus.
- Berufshaftpflicht abschliessen (200 bis 400 CHF/Jahr) vor der ersten Leistung.
- Standard-Dienstleistungsvertrag vorbereiten, an jeden Kunden anpassbar.
- Konforme Rechnungen ausstellen mit QR-Rechnung ab dem ersten regelmässigen Kunden.
- Vereinfachte Buchhaltung führen, um Umsatz, Kosten und allfällige MwSt. zu verfolgen.
- Jährlich deklarieren bei den Steuerbehörden und vierteljährliche AHV-Beiträge zahlen.
- Jährlich überprüfen: Überschreiten der 100'000 CHF, Handelsregistereintrag, MwSt.-Regime, Versicherungsschutz.
Eine Anbieterin personenbezogener Dienstleistungen, die diesen Ablauf einhält, verwandelt eine oft als "Schwarzarbeit" wahrgenommene Tätigkeit in ein echtes Unternehmen mit beruhigten Kunden, sauberer Buchhaltung und einem Sozialschutz, der nachhaltig wirkt.