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Rechnungsstellung für Coiffeur und Kosmetikerin in der Schweiz: Kasse, MwSt und Pflichten 2026

22 Min. Lesezeit
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Coiffeure, Kosmetikerinnen und Barber: richtig fakturieren, um gut vom Beruf zu leben

Zwischen Shampoo und Schnitt, Nagellack und Enthaarungssitzung bleibt wenig Zeit für den Papierkram. Und doch kommen Fehler bei Fakturierung und Kasse im Schweizer Beautysektor teuer zu stehen: eine ungelegene MwSt-Kontrolle, eine AHV, die einen Selbstständigen zum Angestellten umqualifiziert, ein Kunde, der ein Farbpaket anfechtet, Produktverkauf irgendwie verbucht. All das kann eine ohnehin knappe Marge aufzehren.

Dieser Leitfaden richtet sich an selbstständige Coiffeure in der Schweiz, an Kosmetikerinnen, Barber und Nageldesignerinnen, ob sie im Salon, in Stuhlvermietung oder zu Hause arbeiten. Er fasst 2026 den Stand zusammen zu Preisen, MwSt 8,1 %, Registrierkasse, Unterschied zwischen Anstellung und Selbstständigkeit, Produktverkauf, Versicherungen und Tools, die man einrichten sollte, um ruhig zu schlafen.

1. Der Schweizer Beautymarkt 2026

Ein fragmentierter und sehr weiblicher Sektor

Beauty in der Schweiz: mehr als 12'000 Betriebe (Coiffeursalons, Institute, Spas, Nagelstudios) und mehrere Zehntausend Fachleute, mit hohem Frauen- und Selbstständigenanteil. Der Sektor ist stark fragmentiert: viele kleine Strukturen, viele Solo-Unternehmer, wenige grosse Ketten.

Coiffure: ein Klassiker, der sich neu erfindet

Coiffeure bleiben das grösste Segment. Zwei Modelle existieren nebeneinander: der traditionelle Salon mit mehreren Arbeitsplätzen und angestelltem Personal, und der selbstständige Coiffeur, der einen Stuhl in einem Gemeinschaftssalon mietet oder zu den Kunden nach Hause geht. Die «High-End»-Salons in den Stadtzentren (Genf, Zürich, Lausanne, Basel) verlangen Tarife deutlich über dem nationalen Durchschnitt.

Kosmetik: die Enthaarung treibt den Markt

Kosmetik umfasst Enthaarung (Wachs, Blitzlicht, Teillaser), Gesichtspflegen, Wimpernverlängerung, Permanent-Make-up und kosmetische Massagen. Die Nachfrage nach Anti-Aging-Pflegen und dauerhafter Haarentfernung lässt nicht nach, mit einem durchschnittlichen Ticket, das Jahr für Jahr steigt.

Barber: der Trend, der seit 2020 explodiert

Der Barbershop, vor zehn Jahren in der Schweiz noch randständig, hat sich in allen Städten durchgesetzt. Das Konzept (Herrenschnitt, Bartpflege, Heiss-Kalt-Ritual, raues Ambiente) zieht eine Kundschaft an, die bereit ist, 45 bis 70 CHF für eine Leistung zu bezahlen, die früher beim klassischen Coiffeur 30 CHF kostete. Viele Barber sind ehemalige Coiffeure, die in der Türkei, in Portugal oder Spanien ausgebildet wurden und ihren eigenen Betrieb eröffnet haben.

Nagelstudios und spezialisierte Salons

Nagelstudios (Gel-Modellage, Semi-Permanent-Lack, Nail Art), Permanent-Make-up-Salons und Bräunungskabinen bilden einen Markt für sich, oft von alleine arbeitenden Selbstständigen geführt. Niedrigeres Durchschnittsticket, aber hohe Wiederkehr (Termine alle 3 bis 4 Wochen).

2. Rechtsform: Angestellter, Stuhlmieter oder Selbstständiger?

Das ist die erste Frage, die sich beim Start stellt. Drei Hauptkonstellationen bestehen im Sektor nebeneinander.

Angestellt im Salon

Der Coiffeur oder die Kosmetikerin ist vom Saloninhaber angestellt. Der Chef kassiert die Leistungen, zahlt einen monatlichen Lohn, behält Sozialabgaben und den Arbeitnehmer-BVG-Anteil zurück. Der Mitarbeiter sieht keine MwSt, fakturiert nicht in seinem Namen und hat rechtlich keine eigenen Kunden. Das ist die einfachste Situation, aber die unrentabelste.

Stuhlvermietung (das Hybridmodell)

Seit zehn Jahren weit verbreitet: Der Salon stellt einen Arbeitsplatz zur Verfügung (Stuhl, Spiegel, Waschbecken, Empfang, Strom, WLAN) gegen eine feste monatliche Miete (oft 800 bis 1'800 CHF je nach Stadt) oder einen Umsatzanteil (30 bis 50 %). Der Fachmann kassiert seine Kunden selbst, fakturiert auf seinen eigenen Namen und muss sich als Selbstständiger bei der AHV anmelden.

Vorteile: Der Coiffeur bleibt Herr über seine Kundschaft, legt seine Tarife fest, wählt seine Zeiten. Nachteile: Er trägt das ganze unternehmerische Risiko, muss seine MwSt verwalten, falls er die Schwelle überschreitet, und seine Sozialabgaben und Versicherungen übernehmen.

Voll selbstständig mit eigenem Salon

Eröffnung eines eigenen Lokals (Einzelfirma) oder über eine GmbH. Anfangsinvestition: 40'000 bis 150'000 CHF je nach Lage und Standing. Der Fachmann ist für alles verantwortlich: Mietvertrag, Einrichtung, eventuelles Personal, Lager, Marketing, Buchhaltung.

Der AHV-Test zur Selbstständigkeit

Ob man einen Stuhl mietet oder einen Salon eröffnet, die AHV-Ausgleichskasse prüft, dass die Tätigkeit wirklich echt selbstständig ist. Andernfalls kann sie die Beziehung als Anstellung umqualifizieren, rückwirkend über mehrere Jahre. Die Schlüsselkriterien:

  • Für mehrere Kunden arbeiten (oder bei Stuhlmiete eine eigene, abgegrenzte Kundschaft haben)
  • Ein wirtschaftliches Risiko tragen (Material, Miete, unbezahlte Rechnungen)
  • Preise frei festlegen
  • Über eine eigene Organisation verfügen (Zeiten, Werkzeuge, Terminvergabe)
  • Auf eigenen Namen fakturieren mit einer UID-Nummer, falls aktiviert

Bei der Stuhlvermietung wird am genauesten der direkte Inkasso geprüft: Der mietende Coiffeur muss den Kunden kassieren, nicht der Saloninhaber. Fakturiert der Salon den Kunden und überweist dann einen Anteil an den Coiffeur, betrachtet die AHV das als verschleierte Anstellung. Zur Vertiefung siehe unseren Leitfaden selbstständig werden in der Schweiz.

Einzelfirma oder GmbH?

Die Einzelfirma (EF) passt für die grosse Mehrheit der Coiffeure und Kosmetikerinnen beim Start. Praktisch kostenlose Gründung, einfache Buchhaltung, kein blockiertes Kapital. Nachteil: unbegrenzte persönliche Haftung und progressive Besteuerung.

Die GmbH (Kapital 20'000 CHF, doppelte Buchhaltung) wird interessant:

  • Ab einem Nettogewinn von rund 130'000 CHF pro Jahr
  • Wenn man mehrere Angestellte hat (strukturierter Salon)
  • Wenn man sein Privatvermögen schützen will (Allergien, mögliche Verletzungen)
  • Wenn man den Salon mit Kundenstamm weiterverkaufen will

Details in unserem Vergleich Einzelfirma oder GmbH in der Schweiz.

Markenglaubwürdigkeit

In einem gesättigten Markt zählt der Salonname mehr als die Rechtsform. Eine klare visuelle Identität, ein gepflegtes Schaufenster, eine stimmige Instagram-Präsenz und ein aktuelles Google-Business-Profil bringen mehr als der Wechsel zur GmbH. Die Rechtsstruktur ist ein Werkzeug, kein kommerzielles Argument.

3. Übliche Preise in der Schweizer Beautybranche

Die nachstehenden Spannen spiegeln die Praxis in der Romandie und der Deutschschweiz 2026 wider, ohne die High-End-Innenstädte, wo die Preise 30 bis 50 % höher liegen können.

Coiffure

Leistung Üblicher Tarif (CHF) Durchschnittliche Dauer
Damenschnitt + Shampoo + Föhnen 60 - 120 45 - 75 Min.
Klassischer Herrenschnitt 35 - 60 25 - 40 Min.
Kinderschnitt 25 - 45 20 - 30 Min.
Einfache Färbung / Ansatzauffrischung 80 - 140 90 Min.
Strähnen / Balayage / Ombré 130 - 250 2 bis 3 Std.
Komplexe Färbung (multidimensional) 180 - 350 3 bis 4 Std.
Brushing / Wasserwelle 40 - 80 30 - 45 Min.
Event-Hochsteckfrisur (Hochzeit) 120 - 250 1 bis 2 Std.
Tiefenpflege / Haar-Botox 60 - 140 30 - 60 Min.

Barbershop

Leistung Üblicher Tarif (CHF) Durchschnittliche Dauer
Signature-Herrenschnitt 40 - 70 30 - 45 Min.
Bartpflege 25 - 45 20 - 30 Min.
Schnitt + Bart (Kombi) 55 - 90 45 - 60 Min.
Traditionelle Rasur 35 - 60 30 Min.
Bart-/Herrenhaarfärbung 40 - 80 45 Min.

Kosmetik

Leistung Üblicher Tarif (CHF) Durchschnittliche Dauer
Augenbrauenenthaarung 20 - 35 15 Min.
Halbbein-Enthaarung 35 - 55 30 Min.
Ganzbein-Enthaarung 55 - 80 45 Min.
Klassische Bikinizone 25 - 45 20 Min.
Vollständige Bikinizone 50 - 75 30 Min.
Klassische Gesichtsbehandlung 80 - 130 60 Min.
Premium-Gesichtsbehandlung (Anti-Aging, Sauerstoff) 130 - 220 75 - 90 Min.
Wimpernverlängerung (Einzelwimpern) 120 - 200 2 Std.
Auffüllen Wimpernverlängerung 60 - 110 45 - 60 Min.
Permanent-Make-up Augenbrauen 350 - 650 2 Std. + Nachbesserung

Nägel

Leistung Üblicher Tarif (CHF) Durchschnittliche Dauer
Einfache Maniküre 40 - 60 30 - 45 Min.
Semi-Permanent-Lack 50 - 80 45 - 60 Min.
Gel-Modellage (New Set) 70 - 110 75 - 90 Min.
Gel-Auffüllen 50 - 80 60 Min.
Nail Art (pro Nagel) 5 - 15 Zuschlag
Ästhetische Pediküre 55 - 90 45 - 60 Min.

Beispiel: ein typischer Salontag

Ein selbstständiger Coiffeur, der 10 Kunden an einem vollen Tag bedient (Mix Herrenschnitt, Damenschnitt und eine Färbung), erzielt im Schnitt 800 bis 1'500 CHF Bruttoumsatz. Eine Kosmetikerin, die am Tag 5 Gesichtsbehandlungen und 2 Enthaarungen macht, erreicht 500 bis 900 CHF. Ein gut eingeführter Barbershop übersteigt leicht 1'200 CHF pro Barber und Tag, aber mit kürzeren Tagen (18 bis 25 Kunden in schnellen Sessions).

Diese Zahlen müssen dann dividiert werden durch: Miete, Sozialabgaben (AHV, BVG falls anwendbar), Verbrauchsmaterial, Energie, Versicherungen, Steuern. Netto bleiben je nach Struktur 40 bis 55 % vom Brutto.

4. Registrierkasse und Inkasso

Braucht es in der Schweiz eine Registrierkasse?

Anders als Frankreich, Deutschland oder Österreich schreibt die Schweiz keine zertifizierte Registrierkasse vor für Detailhandel oder Dienstleistungen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (admin.ch) verlangt lediglich, dass die Buchhaltung ordnungsgemäss, vollständig, überprüfbar geführt und 10 Jahre aufbewahrt wird.

In der Praxis heisst das: Jede Einnahme muss nachverfolgt werden: Datum, Betrag, Zahlungsart, Art der Leistung. Ein Papierheft zu führen ist zwar legal, aber in einem Salon, wo pro Tag zehn bis dreissig Kunden durchgehen, ist das eine garantierte Fehlerquelle.

Eine digitale Kasse oder eine Kassen-App auf einem iPad (wie SumUp, Tobill, myPOS) wird daher dringend empfohlen. Damit kann man:

  • Automatisch einen Kassenbon für den Kunden erzeugen
  • Leistungen und Produktverkäufe trennen
  • Die MwSt Zeile für Zeile aufschlüsseln
  • Ein von der Treuhand nutzbares Kassenjournal exportieren
  • Ein tägliches Kassenbuch führen (Pflicht für bargeldintensive Tätigkeiten)

Bar, TWINT, Karte: das dreifache Kassieren

Die Beauty-Kundschaft zahlt sehr fragmentiert. Im Schnitt 2026 in Salons der Romandie beobachtet:

  • TWINT: 35 bis 50 % der Einnahmen (sofortige Mobile-Zahlung, sehr beliebt)
  • Karte (Debit / Kredit): 30 bis 40 %
  • Bar: 15 bis 30 % (rückläufig, aber noch signifikant)
  • Banküberweisung: marginal, eher auf Rechnung für Pakete

TWINT zu akzeptieren ist fast Pflicht geworden: Ein TWINT-QR auf der Theke kostet null Franken pro Monat für ein Geschäftskonto und wickelt Zahlungen in drei Sekunden ab. 2026 TWINT zu verweigern heisst, den Kunden zu verärgern.

Kassenbon vs. Rechnung

Für eine sofortige Zahlung im Salon an eine Privatperson (B2C) genügt ein einfacher Kassenbon, solange der Betrag unter 500 CHF (exkl. MwSt) bleibt. Ab 500 CHF ist eine detaillierte Rechnung mit Pflichtangaben erforderlich, insbesondere damit der Kunde die MwSt zurückfordern kann, falls er selbst steuerpflichtig ist.

Für B2B-Kunden (Unternehmen, die ihre Kader zum Coiffeur schicken oder Geschenkgutscheine anbieten) muss systematisch eine vollständige Rechnung ausgestellt werden. Zu den gesetzlichen Angaben siehe Schweizer Rechnungsvorlage und Pflichtangaben.

Für zu versendende Rechnungen: die QR-Rechnung

Wenn der Salon ein B2B-Mandat fakturiert (Firmenevent, Partnerschaft mit einem Hotel, Leistung in einem Altersheim), ist die QR-Rechnung seit 2022 Standard. Alle modernen Tools integrieren sie. Die technischen Details finden sich in unserem vollständigen Leitfaden zur QR-Rechnung Schweiz 2025.

5. MwSt im Beautysektor: das Kopfzerbrechen mit der Schwelle

Die MwSt ist die Hauptquelle steuerlichen Stresses in diesem Sektor. Hier die Regeln 2026.

Normalsatz 8,1 %

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der MwSt-Normalsatz in der Schweiz 8,1 % (zuvor 7,7 %). Er gilt für alle Beauty-Leistungen: Schnitt, Färbung, Styling, Gesichtspflege, Enthaarung, Maniküre, Wimpernverlängerung, Rasur. Es gibt keinen reduzierten Satz für diese Leistungen: Beauty ist eine Standarddienstleistung, kein Gut des täglichen Bedarfs.

Steuerpflichtschwelle: 100'000 CHF

Solange der Jahresumsatz unter 100'000 CHF bleibt, ist der Coiffeur oder die Kosmetikerin nicht verpflichtet, sich der MwSt zu unterstellen. Er fakturiert seine Kunden «alles inbegriffen» (praktisch netto = brutto), kann die MwSt auf Einkäufen nicht zurückfordern, vereinfacht aber seine Buchhaltung.

Sobald der Umsatz 100'000 CHF über 12 rollierende Monate überschreitet, wird die Steuerpflicht obligatorisch. Das Unternehmen muss:

  1. Sich innerhalb von 30 Tagen bei der ESTV anmelden
  2. Ab dem Datum der Steuerpflicht 8,1 % MwSt fakturieren
  3. MwSt-Abrechnungen einreichen (quartalsweise oder halbjährlich)

Die Falle der Schwellenüberschreitung

Viele selbstständige Coiffeure in Stuhlmiete bewegen sich zwischen 80'000 und 120'000 CHF Umsatz. Das ist die Gefahrenzone. Zwei klassische Fehler:

  • Sich nicht rechtzeitig anmelden bei Überschreitung: Die ESTV kann die MwSt rückwirkend einfordern (8,1 % auf die Einnahmen der betroffenen Monate) ohne Möglichkeit, sie dem Kunden nachzubelasten
  • Sich zu früh anmelden aus übertriebener Vorsicht: Man verzichtet auf die Einfachheit und fakturiert einer mehrheitlich privaten Kundschaft, die nichts zurückholt, 8,1 % mehr

Die gesunde Praxis: den rollierenden Monatsumsatz verfolgen, die Überschreitung drei Monate im Voraus antizipieren und die Tarife anpassen, um die MwSt teilweise aufzufangen. Unser MwSt-Leitfaden Schweiz für Selbstständige zeigt die Szenarien im Detail.

Saldosteuersatzmethode (SSS)

Zur Vereinfachung bietet die ESTV die SSS-Methode für KMU an: Das Unternehmen fakturiert dem Kunden 8,1 %, überweist der ESTV aber einen pauschalen Satz (für Coiffure und Kosmetik: rund 5,1 bis 5,9 % je nach genauer Art der Tätigkeit). Im Gegenzug zieht es die MwSt auf Einkäufen nicht mehr ab.

Diese Methode begünstigt Salons mit geringen Einkäufen (wenig Produkte, keine grossen Investitionen). Sie benachteiligt jene, die renovieren, viel Lager kaufen oder in teure Maschinen investieren (Laser, HIFU, Kryolipolyse). Die Option wird für mindestens 3 Jahre gewählt.

Verkauf von Weiterverkaufsprodukten

Shampoos, Pflegen, Cremes, Seren, die der Salon an seine Kunden weiterverkauft, unterliegen dem gleichen Satz von 8,1 %. MwSt-seitig keine Unterscheidung zwischen Dienstleistung und Produkt. Es braucht lediglich, in der Buchhaltung die Einnahmen «Dienstleistungen» und «Produktweiterverkauf» zu trennen, da Marge, kommerzielle Logik und zugehörige Kosten unterschiedlich sind.

Geschenkgutscheine: verkaufen ist nicht kassieren

Ein Geschenkgutschein, der im Dezember für 100 CHF für eine künftige Leistung verkauft wird, wirft eine echte MwSt-Frage auf. Zwei Ansätze:

  1. Besteuerung beim Gutscheinverkauf: Die MwSt wird ab Gutscheineinlösung deklariert. Einfach, aber bindet 8,1 %, obwohl die Leistung noch nicht erbracht ist.
  2. Besteuerung bei Einlösung: Die MwSt wird im Moment deklariert, in dem der Kunde den Gutschein konsumiert. Wirtschaftlich gerechter, erfordert aber eine genaue Nachverfolgung der im Umlauf befindlichen Gutscheine.

Die ESTV akzeptiert beide Methoden für sogenannte «Wertgutscheine» (100 CHF frei einlösbar). Dagegen ist bei «Leistungsgutscheinen» (z. B. «eine Premium-Gesichtsbehandlung») die MwSt beim Gutscheinverkauf geschuldet, da Leistung und Satz von Anfang an identifiziert sind. Im Zweifel ist eine schriftliche Klärung mit der ESTV der sicherste Weg.

6. Stuhlvermietung: Vertrag und Besteuerung

Die Stuhlvermietung ist seit 2015 ein dominantes Modell in der Schweizer Coiffeurbranche geworden. Sie verdient eine gesonderte Behandlung.

Stuhlmietvertrag: was er enthalten muss

Ein schriftlicher Vertrag ist unerlässlich (auch wenn vom Gesetz nicht formell verlangt). Er muss festhalten:

  • Gegenstand: Zurverfügungstellung eines Arbeitsplatzes, WLAN-Zugang, Empfang, Sanitäranlagen, Lagerung, Strom, Wasser
  • Miete: Fixbetrag oder Umsatzanteil, Zahlungsfrequenz
  • Laufzeit und Kündigungsfrist (oft 3 Monate)
  • Eventuelle Konkurrenzklausel (mit Vorsicht zu handhaben: eine zu einschränkende Klausel kann von einem Richter aufgehoben werden)
  • Verantwortlichkeiten: Wer kauft die Produkte, wer verwaltet die Reservierungen, wer führt die Buchhaltung
  • Haftpflichtversicherung: Der Mieter muss seine eigene Deckung nachweisen

Fixmiete oder Umsatzanteil

Modell Vorteile Nachteile
Fixmiete (800 - 1'800 CHF/Monat) Planbar, einfach zu verbuchen, fördert Leistung Riskant beim Start oder in schwachen Monaten
Umsatzanteil (30 - 50 %) An den tatsächlichen Fluss angepasst, sanfter Start Langfristig weniger Marge, zieht AHV-Aufmerksamkeit auf den realen Status

Ein Mix aus beidem (Mindestmiete + Anteil über einer Schwelle) wird manchmal zwischen erfahrenen Profis ausgehandelt.

Steuerlich: Die Miete ist eine abzugsfähige Aufwendung

Für den mietenden Coiffeur ist die an den Salon gezahlte Miete eine vollständig vom Umsatz abzugsfähige Betriebsaufwendung für die Berechnung des steuerbaren Gewinns. Sie muss Gegenstand einer Rechnung (oder eines Vertrags) sein, der 10 Jahre aufbewahrt wird, mit klar ausgewiesener MwSt, falls der Vermieter steuerpflichtig ist.

Achtung: Ist der Saloninhaber nicht MwSt-pflichtig, kann er auf der Stuhlmiete keine MwSt verrechnen. Für einen steuerpflichtigen Mieter bedeutet das keine abzugsfähige MwSt auf diesem wichtigen Aufwandsposten.

Selbstständigkeit vs. verschleierte Anstellung: die roten Kriterien

Die AHV prüft folgende Situationen, die Signale für verschleierte Anstellung sind, genau:

  • Der Saloninhaber kassiert die Kunden und überweist dann einen Anteil an den Coiffeur
  • Der Coiffeur kann seine Preise nicht festlegen (vom Salon vorgegebener Tarif)
  • Die Zeiten werden vom Salon vorgegeben
  • Der Coiffeur hat keine eigene Kundschaft (alle Kunden sind «die des Salons»)
  • Keine Rechnung des Vermieters an den Coiffeur: nur eine monatliche Überweisung

Bei Umqualifikation kann die AHV die Arbeitgeber-Sozialabgaben über mehrere Jahre plus Zinsen einfordern. Der Saloninhaber zahlt, aber der Coiffeur verliert seinen Selbstständigenstatus und muss alles neu beginnen.

7. Terminverwaltung, Anzahlungen und Stornierungen

Die dominanten Buchungs-Apps

2026 teilen sich drei Plattformen den Grossteil des Schweizer Beauty-Buchungsmarkts:

  • Treatwell: Marktführer in der Romandie, starke Präsenz in städtischen Gebieten, Kommission auf Neukunden (rund 20 bis 30 %)
  • Booksy: beliebt bei Barbern und in der Kosmetik, monatliches Abonnement (30 bis 60 CHF) ohne Kundenkommission
  • Fresha: gratis für die Basisverwaltung, monetarisiert über Online-Zahlungen und Produktverkauf

Jede Lösung hat ihre Balance zwischen Sichtbarkeit (starkes lokales SEO für Treatwell), Kosten (Fixabo bei Booksy, Kommission bei Treatwell) und Funktionen (Fresha integriert eine Mini-Kassensoftware). Viele Salons kombinieren ein System für die Terminvergabe und Tobill für B2B-Rechnungen, denn die Buchungs-Apps handhaben echte QR-Rechnungen mit vollständigen Angaben nicht gut.

Anzahlungen für lange Leistungen

Eine komplexe 4-stündige Färbung, eine 2-stündige Wimpernverlängerung oder ein Permanent-Make-up bedeuten blockierte Zeit, die, wenn sie im letzten Moment frei wird, nicht mehr weiterverkauft werden kann. Daher die Praxis der Anzahlung bei der Reservierung:

  • Komplettfärbung / Balayage: Anzahlung 30 bis 50 CHF
  • Wimpernverlängerung (New Set): Anzahlung 40 bis 80 CHF
  • Permanent-Make-up: Anzahlung 100 bis 200 CHF (verbindlicher, oft 30 % des Gesamtbetrags)
  • Hochzeit / Event: Anzahlung 30 bis 50 % des Pakets

Die Anzahlung ist nicht rückerstattbar, wenn der Kunde weniger als 24 bis 48 Stunden vorher storniert. Sie bleibt dem Salon als Kompensation für die reservierte Zeit. Sie muss buchhalterisch bei Vereinnahmung deklariert werden (nicht bei der Leistung) und für Steuerpflichtige ab Erhalt der MwSt unterliegen.

Stornierungsrichtlinie: schriftlich und systematisch

Deutlich im Salon und auf Ihrer Reservierungsseite anzeigen:

  • Kostenfreie Stornierung bis X Stunden vorher (24 oder 48 h je nach Dauer der Leistung)
  • Unterhalb dieser Frist Anzahlung behalten
  • No-Show (Kunde, der ohne Absage nicht kommt): vollständige Leistung fakturiert über einen per SMS gesendeten Zahlungslink

Eine schriftliche Stornierungsrichtlinie, bei der Online-Reservierung akzeptiert, hat in der Schweiz echten Vertragswert. Sie vermeidet 80 % der mühsamen Diskussionen.

8. Produktverkauf: eine Marge, die man nicht vernachlässigen sollte

Shampoos, Pflegen, Weiterverkauf

In einem reifen Salon macht der Produktverkauf 10 bis 25 % des Gesamtumsatzes aus, mit einer deutlich höheren Marge als bei Dienstleistungen bei sehr geringer Verkaufszeit (einige Minuten am Ende der Behandlung). Es ist eine unterschätzte Rentabilitätssäule.

Standardmargen

Produkttyp Marge auf Lieferantenpreis
Shampoo / Pflegespülung grosse Marke 30 - 40 %
Leave-in-Pflege, Maske 40 - 50 %
Heimfärbung (im Salon selten) 25 - 35 %
Werkzeuge (Bürsten, Glätteisen, Klammern) 40 - 55 %
Parfums, After Shaves (Barber) 45 - 60 %

Der vom Lieferanten empfohlene Verkaufspreis («öffentlicher Preis») beinhaltet bereits diese Marge. Die Versuchung, Preise zur «Kundenbindung» zu senken, ist zu vermeiden: Sie entwertet das Produkt und erhöht das Volumen nicht.

Getrennte Buchhaltung Dienstleistungen vs. Produkte

Essentiell: In der Kassensoftware und der Buchhaltung trennen:

  • Konto «Dienstleistungen» (Hauptumsatz)
  • Konto «Verkauf von Weiterverkaufsprodukten» (Einkauf + Lager + Marge)

Diese Trennung erlaubt es, die echte Produktmarge zu berechnen, nicht drehende Artikel zu erkennen (totes Lager = eingefrorenes Cash) und mit Lieferanten auf Basis solider Zahlen zu verhandeln.

Produkte im Lager bleiben Aktiven in der Bilanz, solange sie nicht verkauft sind. Eine Treuhand verlangt eine Inventur per 31. Dezember, um dieses Lager zum Einstandspreis zu bewerten und das steuerbare Ergebnis anzupassen.

9. Unverzichtbare Versicherungen

Der Beautysektor ist überdurchschnittlich schadenexponiert: Verbrennungen, Allergien, Sturz im Salon, beschädigtes Material. Versicherungen sind keine Option.

Berufshaftpflicht: Priorität Nummer 1

Sie deckt Schäden, die einem Kunden im Rahmen der Leistung zugefügt werden:

  • Verbrennung durch Föhn, Glätteisen oder bei einer Rasur
  • Schwere Allergie auf eine Färbung, eine Creme (unvorhersehbare Reaktion)
  • Zerbrechen oder Verlust der persönlichen Gegenstände des Kunden
  • Augenverletzungen (Wimpernfärbung, Produktsprühung)
  • Infektion durch Material (bei Maniküre, Enthaarung, Permanent-Make-up)

Eine Berufshaftpflicht für einen selbstständigen Coiffeur kostet 150 bis 400 CHF pro Jahr für eine Deckung von 1 bis 5 Millionen. Für ein Institut mit Maschinen (Laser, HIFU) steigt die Prämie auf 500 - 1'200 CHF. Nie sparen: Eine einzige schwere Verbrennung kann 50'000 bis 200'000 CHF an Wiedergutmachung, Arztkosten und Schadenersatz kosten.

Gebäude-/Inhaltsversicherung (für physische Salons)

Sachversicherung: Diebstahl, Brand, Wasserschaden, Glasbruch, Maschinenbruch. Richtprämie: 400 bis 1'500 CHF pro Jahr je nach Materialwert und Lage. Unverzichtbar, wenn Sie einen Salon mit Schaufenster, Spiegeln, Maschinen, Lager haben.

Berufsrechtsschutz

100 bis 300 CHF pro Jahr für Unterstützung bei Streit mit einem unzufriedenen Kunden, einem Vermieter, einem Lieferanten oder einer Sozialkasse. Sehr nützlich in einem Sektor, in dem Konflikte in kleinen Schüben kommen (Rückerstattung nach einer missglückten Färbung verlangt, umstrittene Geschäftsmiete, ehemaliger Mitarbeiter vor Arbeitsgericht).

Berufsunfall (UVG / SUVA)

Obligatorisch für alle Angestellten. Für den Selbstständigen selbst ist die UVG nicht obligatorisch, aber über eine private Unfallversicherung oder eine Erweiterung der Krankendeckung sehr empfohlen. Coiffeure und Kosmetikerinnen stehen 8 bis 10 Stunden, in Kontakt mit Chemikalien: Das Risiko einer Berufskrankheit (Dermatitis, MSD) ist real. Die SUVA veröffentlicht nützliche Präventionsleitfäden für den Sektor.

Für eine Gesamtübersicht siehe Versicherungen Selbstständige Schweiz: vollständiger Leitfaden.

10. Empfohlene Tools für 2026

Tobill für professionelle Rechnungen

Für alles ausserhalb des täglichen Kassenbons (Firmenmandat, Hochzeitspaket, Rechnung an ein Hotel oder Altersheim, Firmen-Geschenkgutschein, Anzahlungsrechnung für eine lange Leistung) erzeugt Tobill in Sekunden Rechnungen mit Schweizer QR-Rechnung, 8,1 % MwSt, fortlaufender Nummerierung und E-Mail-Versand. Das Tool ersetzt Ihre Salonkasse nicht, aber es übernimmt, sobald Sie eine echte nachvollziehbare Rechnung brauchen.

Spezialisierte Buchungs-Apps

  • Treatwell für Sichtbarkeit und Akquise neuer Kunden in städtischen Gebieten
  • Booksy für Barber und Kosmetikerinnen, die ein CRM ohne Kommission wollen
  • Fresha für Strukturen, die ein All-in-One-Tool wollen (Buchung + Kasse + Loyalität)

Kasse und Zahlung

  • TWINT Business, um TWINT kostenlos zu akzeptieren
  • SumUp oder myPOS für das Kartenterminal ohne Fixgebühren
  • Ein iPad mit Kassen-App, um das Kassenjournal in Ordnung zu halten

Buchhaltung

  • Bexio oder Accounto für Salons mit Personal und mittleren Volumen
  • Tobill für reine Fakturierung und Solo-Selbstständige oder Stuhlmieter
  • Lokale Treuhand für Jahresabschluss und MwSt-Abrechnung (300 bis 900 CHF pro Jahr für einen klassischen Beauty-Selbstständigen)

Ein wichtiger Punkt: Der Schweizer Coiffeurverband (coiffuresuisse.ch) bietet seinen Mitgliedern Rahmenverträge, Weiterbildungen, Preisverhandlungen mit Grosshändlern und juristische Vorlagen. Die Mitgliedschaft (rund 400 CHF pro Jahr für einen Selbstständigen) rentiert sich schnell über die Produktrabatte und den Zugang zu juristischen Ressourcen.

FAQ Coiffure und Kosmetik

Ich starte als selbstständige Coiffeuse in Stuhlvermietung. Muss ich mich für die MwSt anmelden?

Nein, solange Ihr Jahresumsatz unter 100'000 CHF bleibt. Sobald Sie voraussehen, diese Schwelle über 12 rollierende Monate zu überschreiten, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der ESTV anmelden. Verfolgen Sie Ihren Monatsumsatz ab dem ersten Tag, um den Moment nicht zu verpassen.

Kann mir mein Salon einen Tarif in Stuhlmiete vorschreiben?

Nein, und es ist sogar ein grosses Warnsignal für die AHV. Ein Stuhlmieter muss seine Preise frei festlegen können. Wenn der Salon den Tarif vorschreibt, besteht ein starkes Risiko der Umqualifikation in verschleierte Anstellung, mit Rückforderung der Sozialabgaben über mehrere Jahre.

Muss man in der Schweiz jedem Kunden einen Bon geben?

Rechtlich nicht zwingend bei Beträgen unter 500 CHF an eine Privatperson, aber sehr empfohlen: Er dokumentiert die Leistung, beweist die Einnahme und schützt bei Streitigkeiten. Ein von Ihrer Kasse gedruckter Thermobon oder per SMS gesandt reicht völlig aus.

Ein Geschenkgutschein, der nach zwei Jahren nicht eingelöst wurde – erstatten oder einbuchen?

In der Schweiz ist ein Geschenkgutschein grundsätzlich 10 Jahre gültig (allgemeine Verjährungsfrist). Viele Salons drucken eine kürzere Gültigkeit (12 oder 24 Monate) auf ihre Gutscheine, aber diese Klausel ist gegenüber dem Kunden nicht automatisch durchsetzbar. Buchhalterisch bleibt ein nicht eingelöster Gutschein eine Verbindlichkeit («erhaltene Anzahlungen»), solange er nicht eingelöst oder verjährt ist. Er wird zu steuerpflichtigem Ertrag am Verjährungsdatum oder bei seiner Einlösung.

Kann ich meine Arbeitskleidung abziehen?

Nur wenn es sich um klar berufliche Kleidung handelt (Kittel, Schürze, Hemd in den Salonfarben). Eine Jeans und ein T-Shirt, auch wenn sie täglich im Salon getragen werden, bleiben eine private, nicht abzugsfähige Ausgabe. Dasselbe gilt für die eigene Coiffure und Maniküre der Selbstständigen: Das sind private Ausgaben, keine Berufskosten.

Muss ich erhaltene Trinkgelder deklarieren?

Ja, Trinkgelder in bar oder per TWINT sind steuerbares Einkommen, auch wenn sie nicht in Ihrer offiziellen Kasse erscheinen. In der Praxis akzeptiert die Verwaltung eine vernünftige Pauschale (5 bis 10 % des Umsatzes für einen Coiffeur, weniger für eine Kosmetikerin). Nicht zu deklarieren wird toleriert, solange die Beträge bescheiden bleiben, wird aber riskant, wenn Trinkgelder einen signifikanten Anteil Ihres Einkommens ausmachen.

Ein Kunde klagt über eine Allergie nach einer Färbung. Wer zahlt?

Wurde das Produkt regelkonform angewendet (48-h-Vortest angeboten, keine deklarierte Gegenanzeige), sind Sie nicht für eine unvorhersehbare Reaktion verantwortlich. Ihre Berufshaftpflicht deckt jedoch allfällige medizinische Folgen und Schadenersatz ab, falls der Kunde ein Verfahren einleitet. Ohne Berufshaftpflicht zahlen Sie aus eigenen Mitteln. Genau darum ist die Berufshaftpflicht nicht verhandelbar.

Wie viel für einen Heimservice verrechnen?

Ein Heimservice rechtfertigt einen Zuschlag von 20 bis 50 % auf den Salontarif, der Reise, Materialtransport und fehlende Zeitoptimierung (keine wartenden Kunden während die Färbung einwirkt) abdeckt. Rechnen Sie die Anreise auf einer separaten Zeile ab (0.70 CHF/km oder Pauschale) für mehr Transparenz.

Fazit

Der Schweizer Beautysektor bleibt einer der zugänglichsten für den Start in die Selbstständigkeit: geringes Kapital, anerkannte Ausbildung, konstante Nachfrage. Aber er ist auch administrativ anspruchsvoll. Zwischen zu überwachender MwSt-Schwelle, Trennung Dienstleistungen/Produkte, Anzahlungsrichtlinie, Haftpflichtauflagen, realem Status in Stuhlmiete und sauberer Kassenführung trägt der Beauty-Profi viel mehr als eine Schere oder einen Pinsel.

Die gute Nachricht: Das Wesentliche wird einmalig eingerichtet. Eine gut konfigurierte Kassensoftware, eine abgeschlossene Berufshaftpflicht, ein schriftlicher Mietvertrag, ein Fakturierungstool wie Tobill für B2B-Mandate, eine Treuhand für den Jahresabschluss, und die Administration wird zum Hintergrundrauschen. Sie gewinnen dann, was wirklich zählt: Zeit für Ihre Kundschaft, für Ihre Kreativität und für das Wachstum Ihres Salons.

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Rechnungsstellung für Coiffeur und Kosmetikerin in der Schweiz: Kasse, MwSt und Pflichten 2026 — To Bill