Fotograf, Videograf, selbstständiger Grafiker in der Schweiz: 2026 richtig fakturieren
Sind Sie Hochzeitsfotografin, Corporate-Videograf, freischaffender Grafiker oder selbstständiger Art Director? Ihr Beruf verbindet Kreativität, enge Fristen, anspruchsvolle Kundinnen und Kunden und... eine administrative Realität, die an der Kunstschule kaum behandelt wird. Wie setzt man einen glaubwürdigen Tarif, ohne den Markt zu unterbieten? Soll man dem Kunden alle Rechte abtreten oder einfach eine Nutzungslizenz in Rechnung stellen? Wie wendet man die MwSt auf eine Urheberrechtsabtretung an? Welche Anzahlung verlangt man für einen Shoot oder eine Corporate Identity? Was tun, wenn der Kunde das Briefing dreimal neu aufschreibt?
Dieser Leitfaden richtet sich an selbstständige Kreative in der gesamten Schweiz im Jahr 2026. Sie finden Referenztarife nach Segment, die Regeln des Urheberrechtsgesetzes (LDA/URG), die Angaben, die in Ihren Offerten und Rechnungen erscheinen müssen, die MwSt-Besonderheiten bei Rechteabtretungen und konkrete Beispiele, angepasst an Fotografie, Video und Grafikdesign.
1. Der Schweizer Kreativmarkt 2026
Fotografen: vier grosse Segmente
Der Schweizer Fotomarkt hat sich um klare Spezialisierungen herum strukturiert. Ein Generalist hat es heute schwer, sich zu positionieren: Kunden suchen den Experten, der zu ihrem konkreten Bedarf passt.
- Hochzeitsfotografie: Premium-Segment, ganztägige Reportage mit Vorbereitungen, Zeremonie und Empfang. Hochsaison von Mai bis Oktober.
- Corporate- und Unternehmensporträts: Mitarbeiterporträts, Aktivitätsreportagen, interne Events, institutionelle Fotografien für Websites und Geschäftsberichte.
- Produkt- und E-Commerce-Fotografie: Studio- oder Hintergrund-Shoots für lokale Marken, Uhrmacherei, Kosmetik, Mode, Gastronomie.
- Fotojournalismus und Presse: Eventberichterstattung für Schweizer Medien, Auftragsreportagen, redaktionelle Illustrationen. Wirtschaftlich stark unter Druck stehend.
Videografen: ein stark wachsender Beruf
Video hat seit 2020 einen bedeutenden Anteil der Marketingbudgets erobert. Schweizer Videografen-Freelancer verteilen sich auf mehrere Nischen:
- Corporate Video: Imagefilme, Kundenstimmen, Recruiting, Geschäftsleitungsinterviews.
- Eventvideo: Kongresse, Seminare, Keynotes, Aftermovies.
- Musikvideos und Werbespots: Produktionen mit hohem künstlerischem Wert, grössere Budgets.
- Social-Media-Content: kurze vertikale Formate für Instagram, TikTok, LinkedIn, häufig im Monatsabo.
- Hochzeit und Familie: Hochzeitsfilm, Videoporträts, ein Segment nahe der Hochzeitsfotografie.
Grafiker: von der Identität zum Web
Freelance-Grafikdesign deckt ein sehr breites Spektrum ab:
- Corporate Identity: Logos, Corporate-Design-Guidelines, komplettes Branding für Start-ups und KMU.
- Print: Broschüren, Geschäftsberichte, Verpackung, Signaletik.
- Web und UI: Webdesign, Figma-Mockups, Landingpages, Designsysteme.
- Illustration und Motion Design: redaktionelle Illustrationen, Infografiken, Kurzanimationen.
- Art Direction: Steuerung kreativer Projekte für Agenturen oder direkt für Marken.
Durchschnittliche Tarife nach Segment
Die Bandbreiten unten spiegeln die 2026 in der Deutschschweiz und Romandie üblichen Preise wider. Die höchsten Werte entsprechen Zürich, Genf, Zug oder Basel mit anspruchsvoller Corporate-Kundschaft.
| Segment | Tagessatz | Typischer Pauschalpreis |
|---|---|---|
| Hochzeitsfotografie | - | CHF 2'800 - 6'500 / ganzer Tag |
| Corporate-Foto / Porträts | CHF 1'800 - 3'500 | CHF 800 - 1'500 / halber Tag |
| Studio-Produktfotografie | CHF 1'500 - 3'000 | CHF 45 - 120 / retuschiertes Bild |
| Fotojournalismus / Presse | CHF 900 - 1'800 | CHF 150 - 400 / Kurzreportage |
| Corporate Video (1 Operator) | CHF 1'800 - 3'500 | CHF 3'500 - 9'000 / 2-3 Min. Film |
| Eventvideo | CHF 1'500 - 2'800 | Aftermovie: CHF 2'500 - 6'000 |
| Musikclip / Spot | CHF 2'500 - 5'000 | CHF 8'000 - 40'000 / Projekt |
| Wiederkehrender Social-Media-Content | - | CHF 1'500 - 4'500 / Monat |
| Junior-Grafiker (Print/Web) | CHF 600 - 900 | Einfaches Logo: CHF 600 - 1'500 |
| Erfahrener Grafiker | CHF 900 - 1'400 | Komplette Identität: CHF 3'500 - 9'000 |
| Senior Art Director | CHF 1'400 - 2'200 | Globales Branding: CHF 12'000 - 35'000 |
Diese Preise verstehen sich ohne erweiterte Nutzungsrechte: eine breite Abtretung über mehrere Jahre oder eine nationale Nutzung kann den Basispreis um 30 bis 100 % erhöhen.
Berufsverbände und Ethikkodex
Mehrere Verbände strukturieren den Berufsstand in der Schweiz:
- SBF (Swiss Photographers' Association / Schweizer Berufsfotografen) für Berufsfotografen, veröffentlicht Tarifempfehlungen und einen Ethikkodex.
- SUISSIMAGE für die kollektive Verwaltung audiovisueller Rechte (Videografen, Regisseure).
- SUISA für Musikrechte, unumgänglich, wenn Sie für Ihre Filme Musik verwenden oder in Auftrag geben.
- SGD (Swiss Graphic Designers) für Berufsgrafiker, mit empfohlenen Tarifen und einem Verzeichnis.
Eine Mitgliedschaft in einem dieser Verbände (CHF 150 bis 500 pro Jahr) stärkt Ihre Glaubwürdigkeit und gibt Ihnen Zugang zu Vertragsvorlagen, Tarifrastern und einer Community.
2. Preismodelle
Projektpauschale: die dominierende Norm
Die Pauschale bleibt das gängigste und bei Kunden beliebteste Modell: ein Gesamtpreis für ein definiertes Liefergut. Sie zwingt Sie, den Umfang im Vorfeld klar einzugrenzen — Briefing, Anzahl Liefergüter, Anzahl Korrekturschleifen, Fristen —, bietet Ihrer Kundschaft aber eine echte Lesbarkeit.
Konkrete Beispiele:
- Eintägiges Corporate-Shoot mit 40 retuschierten Porträts und Webrechten: CHF 2'500
- Zweiminütiger Corporate-Film mit Interview und B-Roll: CHF 6'800
- Komplette Corporate Identity (Logo, 20-seitige Guidelines, Templates): CHF 5'500
In einer Pauschale immer angeben, was nicht enthalten ist: Reisen ausserhalb des Kantons, zusätzlicher Shoot, lizenzierte Musik, weitere Versionen.
Halber Tag und ganzer Tag
Nützlich für Leistungen, die als Pauschale schwer zu fassen sind (Eventreportage, Shoot mit vielen Sujets, Mehrkameradreh). Ein typischer halber Tag dauert 4 Stunden, ein ganzer Tag 7 bis 8 Stunden.
| Leistung | Halber Tag | Ganzer Tag |
|---|---|---|
| Corporate-Foto | CHF 1'200 - 1'800 | CHF 1'800 - 3'500 |
| Corporate-Video (1 Operator) | CHF 1'400 - 1'900 | CHF 2'200 - 3'800 |
| Video mit Kamera + Ton | - | CHF 3'500 - 6'000 |
| Senior-Grafiker Agentur | CHF 600 - 900 | CHF 1'100 - 1'700 |
Pro Foto oder pro Liefergut
Dieses Modell passt zu Produkt-Shoots, bei denen jedes Bild messbar ist. Es beruhigt den Kunden (er zahlt, was er sieht), kann aber riskant sein, wenn der Retusche-Aufwand explodiert.
- Einfacher Packshot auf weissem Hintergrund: CHF 35 - 80 pro Bild
- Produktfoto mit Inszenierung: CHF 90 - 180 pro Bild
- Fine-Jewellery- / Uhrenfotografie: CHF 150 - 400 pro Bild
Für Videografen existiert eine ähnliche Logik: Preis pro 30-Sekunden-Kapsel (CHF 350 bis 900) oder pro Folge einer Serie (CHF 1'500 bis 4'500).
Monatsabo (Social-Media-Content)
Das seit 2022 am stärksten gewachsene Modell. Ein Kunde bindet sich für 6 oder 12 Monate und erhält jeden Monat ein Content-Paket.
Angebotsbeispiele:
- Starter-Paket: 8 Fotos + 2 Reels / Monat — CHF 1'400 / Monat
- Standard-Paket: 15 Fotos + 4 Reels + 1 Eventreportage / Monat — CHF 2'800 / Monat
- Premium-Paket: 25 Fotos + 8 Reels + Art Direction + Community-Briefing — CHF 4'500 / Monat
Abonnements verwandeln punktuelle Einnahmen in planbare wiederkehrende Erträge. Eine automatisierte wiederkehrende Rechnungsstellung ist hier unverzichtbar: monatliche Rechnungen werden ohne Eingriff generiert und versendet.
Preis nach Nutzung: das Grundprinzip
Das ist die zentrale Besonderheit kreativer Berufe: Dasselbe Bild kostet je nach Verwendung nicht dasselbe. Ein Porträt, das für das LinkedIn-Profil eines Mitarbeiters verwendet wird, ist eine Sache. Dasselbe Porträt ein Jahr lang auf 200 4×3-Plakaten in der ganzen Schweiz zu plakatieren, ist eine andere Ökonomie.
Die preisbeeinflussenden Parameter:
- Medien: lokaler Print, nationaler Print, Web, Social Media, Out-of-Home, TV, Kino
- Territorium: nur Schweiz, DACH (CH + DE + AT), Europa, weltweit
- Dauer: 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, unbegrenzt
- Exklusivität: nicht exklusive Nutzung (Sie behalten das Recht, auch an Dritte zu verkaufen) oder exklusive Nutzung (Sie verzichten auf jede andere Verwendung)
Ein Multiplikator wird auf den Basistarif angewandt. Praxisbeispiele (branchenüblicher Konsens):
| Nutzung | Multiplikator |
|---|---|
| Intern + Corporate Web, 1 Jahr, CH | 1,0 (Basis) |
| Web + Social Media, 2 Jahre, CH | 1,3 |
| Print + Web, 2 Jahre, Schweiz + Frankreich | 1,7 |
| Nationaler Aushang 4×3, 6 Monate | 2,5 |
| Multimedia-Kampagne, 3 Jahre, Europa | 3,5 |
| Unbegrenzte exklusive Rechte, weltweit | 5,0 bis 8,0 |
Diese Koeffizienten sind keine gesetzliche Norm, sondern Marktusance. Sie geben Ihnen einen klaren Verhandlungsrahmen und rechtfertigen Preise, die auf den ersten Blick hoch erscheinen können.
3. Urheberrecht: der Schlüssel zum Beruf
Der rechtliche Rahmen: das URG
Das Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG/LDA) vom 9. Oktober 1992 (SR 231.1) schützt jedes originelle Werk automatisch ab seiner Schöpfung, ohne Formalität. Fotos, Filme und grafische Kreationen sind fast immer geschützt, sobald sie die persönliche Handschrift des Urhebers tragen.
Zwei Kernpunkte:
- Keine Hinterlegung erforderlich: Das Recht entsteht durch die Schöpfung. Bewahren Sie einfach Ihre datierten Originaldateien (RAW, .AI, .PSD, Rushes) als Nachweis auf.
- Urheber ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat (Sie), nicht Ihre GmbH. Der Urheber tritt die Rechte ab; die Gesellschaft ist vertraglicher Mittler.
Das Schweizer Urheberrecht unterscheidet:
- Vermögensrechte (übertragbar): Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Zugänglichmachen im Internet.
- Persönlichkeitsrechte (unübertragbar): Urheberbezeichnung (Recht, genannt zu werden), Werkintegrität (Recht, sich gegen Entstellungen zu wehren).
Abtretung vs. Nutzungslizenz: der richtige Reflex
Diese Verwechslung kostet viele Kreative teuer. Zwei unterschiedliche Mechanismen:
Rechteabtretung: Sie übertragen dem Kunden Ihre Vermögensrechte endgültig. Sie können das Werk nicht mehr anderweitig verwerten. Der Kunde darf es auf jedem Medium, in jedem Territorium, auf Dauer nutzen.
Nutzungslizenz: Sie gewähren ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht in einem präzisen Rahmen (Medien, Territorium, Dauer). Sie behalten Ihre Rechte und können sie je nach Bedingungen an andere Kunden oder an dasselbe Unternehmen für neue Nutzungen weiterverkaufen.
Empfehlung: standardmässig die Nutzungslizenz bevorzugen. Eine Abtretung kommt nur bei bestimmten Werken (Logos, Maskottchen, Identity-Elementen) infrage und muss angemessen bewertet werden — mindestens 3- bis 5-mal der Preis einer Standardlizenz.
Dauer und Territorium
Jede Lizenz muss schwarz auf weiss präzisieren:
- Dauer: 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre, unbegrenzt. Die Norm liegt zwischen 2 und 5 Jahren für klassische Web- und Print-Nutzungen.
- Territorium: Schweiz, DACH, Europa, weltweit. Ohne Angabe gilt die Lizenz als auf das Notwendige beschränkt — aber Richter entscheiden im Einzelfall, also besser schriftlich festhalten.
- Medien: abschliessend auflisten. „Alle Medien" ist eine gefährliche Formulierung, die einer Abtretung nahekommt.
- Exklusivität oder nicht: präzisieren, ob Sie dieselben Werke an andere Kunden verkaufen dürfen.
Musterklausel:
„Der Urheber gewährt dem Kunden eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der 40 gelieferten Fotografien, für die Website und Social-Media-Kanäle des Kunden, auf Schweizer Territorium, für eine Dauer von 3 Jahren ab Lieferung. Jede zusätzliche Nutzung (Print, Aushang, bezahlte Medienkampagne über CHF 50'000) ist Gegenstand eines Nachtrags und einer zusätzlichen Vergütung."
Für vertiefte juristische Klauseln konsultieren Sie unseren Leitfaden zu Verträgen und juristischen Dokumenten für Freelancer in der Schweiz.
Fotocredit: Pflicht?
Artikel 9 URG verankert das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft: Der Urheber kann verlangen, bei jeder öffentlichen Nutzung genannt zu werden. Dieses Recht ist unübertragbar: Der Kunde kann es vertraglich nicht ausschliessen, auch nicht gegen Aufpreis.
In der Praxis wird der Credit wie folgt formuliert:
- Presse und Verlag: „Foto: Vorname Nachname" oder „© Vorname Nachname"
- Web und Social Media: Nennung in Bildunterschrift oder im Footer der Website
- Print und Aushang: dezenter Credit unten oder an der Kante
Sie können auf die Ausübung dieses Rechts im Einzelfall verzichten (zum Beispiel für ein Firmenlogo, bei dem die Anzeige des Grafikernamens absurd wäre), aber nicht endgültig und global darauf verzichten.
Konkrete Preiswirkung
Ein Briefing mit eingeschränkter Web- und Social-Nutzung über 2 Jahre gegenüber einem Briefing mit All-Media-Nutzung über 10 Jahre ergibt eine Preisspanne von 1 zu 3. Lernen Sie, im Vorfeld die richtigen Fragen zu stellen:
- Auf welchen Medien wird das Bild genutzt?
- In welchen Ländern?
- Wie lange?
- Exklusiv oder nicht?
- Ist eine bezahlte Medienkampagne vorgesehen?
4. Der Kundenvertrag: Offerte und Bedingungen
Detaillierte Offerte: die Grundlage von allem
Eine gut aufgebaute kreative Offerte verhindert 90 % der Streitigkeiten. Sie muss enthalten:
- Präzise Beschreibung des Liefergutes: Anzahl Fotos, Filmlänge, Seitenzahl der Broschüre, Formate
- Zulässige Nutzung: Medien, Territorium, Dauer (vgl. Abschnitt 3)
- Anzahl enthaltener Korrekturschleifen (typischerweise 2 oder 3) und Tarif für zusätzliche Schleifen
- Zeitplan: Shoot-Termine, Auslieferung der ersten Versionen, finale Lieferung
- Finanzielle Bedingungen: Anzahlung, Restbetrag, Modalitäten
- Nicht enthaltene Kosten: Reisen, Musik, Darsteller, Materialmiete
- Stornoklauseln (siehe unten)
Für die vollständige Struktur einer professionellen Offerte konsultieren Sie unsere Schweizer professionelle Offertvorlage.
Die Anzahlung: 30 bis 50 % bei Unterzeichnung
In der Schweizer Kreativpraxis liegt die Anzahlung zwischen 30 % und 50 % je nach Projekttyp und erforderlicher Anfangsinvestition.
| Projekttyp | Standardanzahlung |
|---|---|
| Eintägiges Corporate-Shoot | 30 % |
| Hochzeit oder datiertes Event | 50 % (reserviert das Datum) |
| Corporate-Film mit erweitertem Team | 40 % |
| Musikclip oder Werbespot | 50 % |
| Komplette Corporate Identity | 40 % |
| Website oder App-Design | 30 - 40 % |
Die Anzahlung ist Gegenstand einer separaten Anzahlungsrechnung, die bei Unterzeichnung der Offerte erstellt wird. Sie ist MwSt-pflichtig ab dem Zeitpunkt des Inkassos (effektive Methode) oder der Ausstellung (Methode der vereinbarten Entgelte). Die Schlussrechnung zieht die Anzahlung anschliessend ab.
Schlusszahlung bei Lieferung
Die Schlussrechnung wird mit Lieferung der finalen Dateien ausgestellt. Zwei Fallstricke zu vermeiden:
- Nie vor Inkasso des Restbetrags liefern: verlockend, aber riskant. Senden Sie stattdessen niedrig aufgelöste Dateien mit Wasserzeichen und die hoch aufgelösten erst nach Zahlung.
- Fristen nicht verstreichen lassen: Im B2B sind 30 Tage netto Standard, aber 45 oder 60 Tage kommen ebenfalls vor. Auf der Offerte präzisieren.
Stornoklausel
Sie ist ein essenzieller Schutz. Schlagen Sie eine klare Staffelung vor:
- Storno mehr als 30 Tage vor dem Shoot: Anzahlung zu 70 % zurückerstattet, 30 % als Bearbeitungsgebühr einbehalten
- Storno zwischen 30 und 14 Tagen: Anzahlung zu 100 % einbehalten
- Storno weniger als 14 Tage vorher: Anzahlung einbehalten + 50 % des Restbetrags
- Storno weniger als 48 h vorher: 100 % der Offerte geschuldet
Höhere Gewalt und Wetter
Für Outdoor-Shoots (Hochzeit, Architektur, Sport, Events) eine Wetterklausel vorsehen:
„Bei Witterungsverhältnissen, die die Durchführung des Shoots unmöglich machen (anhaltender Regen, starker Wind, extreme Temperaturen), wird die Session auf ein zwischen den Parteien vereinbartes Datum ohne Kosten verschoben, vorbehältlich der Verfügbarkeit des Urhebers. Wünscht der Kunde, die Session unter erschwerten Bedingungen durchzuführen, kann hinsichtlich der finalen Qualität keine Reklamation erhoben werden."
Höhere Gewalt (Zufall) — Brand, Gesundheitskrise, Generalstreik — befreit beide Parteien ohne Konventionalstrafe, der Kunde erstattet jedoch die bereits getätigten Kosten (bereits bezahlte Studiomiete, bestelltes Equipment etc.).
5. MwSt für Kreative
Schwellenwert und Satz 2026
2026 müssen Sie sich zur MwSt anmelden, sobald Ihr weltweiter Umsatz CHF 100'000 in einem Kalenderjahr überschreitet. Der Normalsatz beträgt 8,1 %. Für einen Gesamtüberblick deckt unser vollständiger Schweizer MwSt-Leitfaden für Selbstständige die effektive Methode und die Saldosteuersatzmethode (TDFN/SSS) ab.
Rechteabtretung = Dienstleistung
Oft missverstanden: In der Schweiz gilt die Abtretung oder Lizenzierung von Urheberrechten als Dienstleistung im Sinne des MWSTG und unterliegt daher dem Normalsatz von 8,1 %. Das unterscheidet sich von einigen Ländern, die Urheberrechte zu einem ermässigten Satz behandeln.
Rechenbeispiel. Sie fakturieren ein Corporate-Shoot zu CHF 2'500, davon CHF 2'000 Leistung und CHF 500 Rechteabtretung. Der Gesamtbetrag (CHF 2'500 exkl. MwSt) unterliegt 8,1 %, also CHF 202,50 MwSt, Total inkl. MwSt CHF 2'702,50.
Bestimmte rein kulturelle Leistungen (Live-Aufführungen, Künstlerausstellungen) profitieren von Befreiungen, das gilt jedoch nicht für die kommerziellen Leistungen von Fotografen, Videografen und Grafikern.
Kunden im Ausland: Reverse Charge
Wenn Sie einen ausländischen Geschäftskunden (Frankreich, Deutschland, USA) fakturieren, liegt die Leistung in der Regel ausserhalb des Geltungsbereichs der Schweizer MwSt (Empfängerort, Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Der ausländische Kunde versteuert die MwSt im eigenen Land selbst.
Auf Ihrer Rechnung angeben:
- Betrag exkl. MwSt: CHF 4'200
- Pflichtangabe: „Leistung nicht der Schweizer MwSt unterworfen — Empfängerort (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Reverse Charge beim Empfänger anwendbar."
- Total: CHF 4'200
Für den Verkauf von Stockfotos an Privatkunden in der EU (B2C) gelten spezifische Regeln, die eine lokale MwSt-Registrierung im Land Ihres Kunden auslösen können. Klären Sie dies mit Ihrem Treuhänder, sobald dieser Kanal einige Tausend Franken pro Jahr übersteigt.
SSS/TDFN: interessant für Grafiker
Die Methode des Saldosteuersatzes (SSS, französisch TDFN) ist für Aktivitäten mit geringen Materialkosten wie Grafikdesign oft vorteilhaft:
- Mit SSS: Sie verrechnen dem Kunden 8,1 %, führen aber nur 5,1 % (indikativer Satz 2026 für grafische Leistungen — je nach Tätigkeitscode zu prüfen) an die ESTV ab, ohne Vorsteuerabzug.
- Ohne SSS (effektive Methode): Sie führen 8,1 % abzüglich der Vorsteuer auf Ihre geschäftlichen Einkäufe (Software, Material, Weiterbildung) ab.
Die SSS-Methode ist für Grafiker (wenig Material) vorteilhafter und für Videografen und Fotografen (Kameras, Objektive, teure Softwarelizenzen zum Abzug) weniger. Rechnen Sie beide Varianten auf Basis Ihres letzten Jahres durch, bevor Sie sich entscheiden: Die SSS-Verpflichtung läuft über 3 Jahre.
Fakturierung exkl. oder inkl. MwSt unter der Schwelle
Solange Sie unter CHF 100'000 Umsatz liegen, fakturieren Sie ausschliesslich exkl. MwSt, ohne MwSt-Angabe auf der Rechnung (fügen Sie „Nicht MwSt-pflichtig" hinzu). Sie können auch die Vorsteuer auf Ihre Einkäufe nicht abziehen. Nach Überschreiten der Schwelle haben Sie 30 Tage Zeit, sich bei der ESTV anzumelden.
6. Fakturierung speziell für Fotografen
Shoot und Postproduktion: getrennt oder gebündelt?
Zwei legitime Ansätze:
Gebündelt (Komplettpauschale): Sie kommunizieren einen Inklusivpreis für Vorbereitung, Shoot, Auswahl, Standardretusche und Auslieferung. Das bevorzugte Format der Kunden (ein Preis, eine Rechnung). Beispiel: CHF 2'500 für einen Corporate-Tag mit 40 retuschierten Porträts.
Getrennt: Sie fakturieren den Shoot einerseits (z. B. CHF 1'500 pro Tag) und die Postproduktion pro Bild (z. B. CHF 25 pro retuschiertem Porträt). Vorteil: Der Kunde zahlt nur, was er wählt. Nachteil: Die Verhandlung bei Lieferung kann die Preise drücken.
Beste Praxis ist eine Pauschale mit expliziten Schwellen: „Bis zu 40 retuschierte Porträts inklusive. Darüber hinaus CHF 25 pro zusätzlichem Porträt."
Fortgeschrittene Retusche: klarer Zuschlag
Unterscheiden Sie Standard- und fortgeschrittene Retusche:
- Standardretusche (enthalten): Farbkorrektur, Kontrast, Belichtung, Beschnitt, Staub- und kleinere Makelentfernung
- Fortgeschrittene Retusche (Zuschlag): Entfernen störender Elemente, Fusion mehrerer Bilder, fortgeschrittene Beauty-/Hautretusche, Komposition, komplexer Freisteller, Hintergrundneuaufbau
Typische 2026-Tarife für fortgeschrittene Retusche: CHF 45 bis 150 pro Bild je nach Komplexität.
Liefergut: RAW oder exportierte JPEGs?
Schlüsselfrage, die bei der Offerte zu klären ist: Erhält der Kunde die RAW-Dateien?
- Hochaufgelöste retuschierte JPEG-Dateien: die Norm. Der Fotograf behält die Kontrolle über seine visuelle Handschrift.
- RAW-Dateien: standardmässig zu vermeiden. RAWs sind Ihre Arbeitsmatrizen; sie abzugeben heisst, dem Kunden zu erlauben, die Retusche bei einem Konkurrenten erneut durchzuführen. Besteht der Kunde darauf, verrechnen Sie zwischen CHF 500 und 2'000 zusätzlich pro Shoottag mit RAWs, mit einer Klausel zum Verbot öffentlicher Bildmodifikation.
- Hochaufgelöste TIFF-Printdateien: dazwischen, als moderater Zuschlag zu fakturieren (CHF 100 bis 300 je nach Volumen).
Scope-Überschreitung
Was tun, wenn der Kunde statt der geplanten 40 Porträts 80 verlangt? Oder einen spontanen Outdoor-Shoot ergänzt?
Standardisieren Sie Ihre Reaktion:
- Die Überschreitung vor Ort festhalten (einfache SMS mit Zeitstempel an den Kunden)
- Binnen 24 h per E-Mail mit dem Zusatztarif bestätigen
- Am Projektende mit einer klaren Zeile fakturieren: „Scope-Überschreitung: 30 zusätzliche Porträts — CHF 750"
Eine in Ihren Offerten hinterlegte Musterstaffel beruhigt: „Jede nicht in der Offerte vorgesehene Zusatzleistung wird nach schriftlichem Einverständnis des Kunden zum Stundensatz von CHF 180 fakturiert."
7. Fakturierung speziell für Grafiker
Corporate Identity: Pauschale bevorzugt
Für eine Corporate Identity (Logo + Guidelines) ist die Pauschale die Norm. Bandbreiten 2026:
| Level | Preis | Liefergut |
|---|---|---|
| Nur Logo | CHF 800 - 1'800 | Finales Logo in 3 Varianten (Farbe, S/W, dunkler Hintergrund) |
| Logo + einfache Guidelines | CHF 1'800 - 3'500 | Logo, Farbpalette, Typografie, Grundanwendungen |
| Komplette Identität | CHF 3'500 - 9'000 | Logo, 25-seitige Guidelines, Geschäftsdrucksachen, Social-Templates |
| Globales Branding | CHF 12'000 - 35'000 | Alles obige + Positionierung, Markenton, Digital Identity |
Ein alleinstehendes Logo ohne Guidelines setzt Sie Fehlanwendungen durch den Kunden aus. Betonen Sie in der Offerte die Wichtigkeit der Guidelines, die die Identität langfristig schützen.
Zusätzliche Ableitungen
Nach Lieferung einer Identität kommt der Kunde häufig für Ableitungen zurück. Rechnen Sie diese sauber ab:
- Visitenkarte: CHF 250 - 500
- E-Mail-Signatur: CHF 180 - 350
- PowerPoint-Vorlage: CHF 600 - 1'500
- LinkedIn-Banner: CHF 150 - 300
- Instagram-Template (Pack mit 9 Visuals): CHF 700 - 1'800
Bieten Sie wiederkehrenden Kunden eine monatliche Wartungspauschale (CHF 300 bis 900 / Monat) an, die Ihren Umsatz sichert und ihnen eine kurze Reaktionszeit garantiert.
Rush Fees: sich trauen, sie zu fakturieren
Ein Kunde, der ein Liefergut in 48 h statt 10 Tagen verlangt, erzwingt eine Neuordnung Ihres Kalenders. Verrechnen Sie eine klare Rush Fee:
- Frist auf 50 % des Standards reduziert: +30 % Zuschlag
- Lieferung unter 48 h: +50 %
- Wochenend- oder Nachtarbeit: +75 bis 100 %
Kündigen Sie diese Zuschläge gleich zu Beginn der Zusammenarbeit in Ihren AGB an. Niemand bestreitet eine Rush Fee, die schwarz auf weiss vorgesehen war.
Quelldateien: separat verkauft
Weitere Grafiker-Besonderheit: die Quelldateien (.AI, .PSD, .INDD, .FIG). Standardmässig liefern Sie die finalen exportierten Dateien (hochaufgelöstes PDF, PNG, JPG, SVG), die dem Kunden die Werknutzung ermöglichen.
Quelldateien erlauben es dem Kunden, das Design ohne Sie zu modifizieren. Ihre Abtretung muss bewertet (oft 20 bis 50 % des ursprünglichen Projektpreises) und im Vertrag präzisiert werden. Geben Sie sie erst nach vollständiger Zahlung heraus.
8. Fakturierung speziell für Videografen
Drei Phasen, drei Offertzeilen
Strukturieren Sie Ihre Video-Offerte systematisch in drei eigenständigen Blöcken:
1. Pre-Production (10 bis 25 % des Budgets)
- Konzeption, Skripting, Storyboard
- Location-Scouting und technische Begehungen
- Casting, Miete von Spezialequipment
- Drehplan
Indikativer Tarif: CHF 1'200 bis 4'500 je nach Projektkomplexität.
2. Dreh (40 bis 55 % des Budgets)
- Tag oder halber Tag Drehen
- Team (Kameraoperator, Tontechniker, Assistenz, Make-up)
- Studiomiete, schweres Equipment
- Reise- und Verpflegungskosten des Teams
Beispiel: 1-tägiger Corporate-Dreh, 1 Kameraoperator + 1 Tontechniker + Kamera + Licht = CHF 3'800.
3. Post-Production (30 bis 45 % des Budgets)
- Sichtung und Auswahl
- Schnitt (1 bis 4 Tage je nach Endlänge)
- Color Grading (professionelle Farbkorrektur)
- Tonmischung und Sound Design
- Motion Design und Titelgestaltung
- Musik (siehe nächster Abschnitt)
- Multiformat-Exporte (16:9, 9:16, 1:1)
Ein Corporate-Film von 2 bis 3 Minuten benötigt typischerweise 3 bis 5 Tage Postproduktion, also CHF 2'400 bis 4'500.
Musik: Achtung SUISA-Rechte
Die klassische Falle für Einsteiger unter den Videografen: kommerzielle Musik aus YouTube oder Spotify in einem Kundenvideo zu verwenden. Das ist eine Urheberrechtsverletzung, die Ihren Kunden (und Sie) der Verfolgung durch die SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an nichttheatralischen Musikwerken) aussetzt.
Drei legale Optionen:
- Royalty-free-Musikbibliotheken (Artlist, Epidemic Sound, Musicbed, AudioJungle): Jahresabo CHF 180 bis 350, erweiterte Lizenz für kommerzielle Nutzung.
- Originalmusik: Komposition bei einem Musiker in Auftrag geben (CHF 500 bis 5'000 je nach Komplexität). Ideal für Premium-Projekte.
- Geschützte Musik über SUISA: vorgängiges Bewilligungsgesuch, Abgaben nach Auflage, Territorium und Dauer zu berechnen. Langwieriges, kostspieliges Verfahren, ausserhalb grosser Budgets zu meiden.
In der Offerte angeben, welche Musikquelle vorgesehen ist, und Lizenzen auf einer separaten Zeile fakturieren: „Musiklizenz Artlist Enterprise für kommerziellen Film: CHF 180".
Anzahl Korrekturschleifen und Überschreitungen
Für den Schnitt eine enthaltene Versionenzahl präzisieren:
- 1 grob geschnittene Arbeitsversion
- 2 Runden gezielter Korrekturen (Kundenanmerkungen integriert)
- 1 finale validierte Version
Darüber hinaus Tarif für zusätzliche Schleifen: CHF 400 bis 900 pro Runde je nach Umfang.
Umgang mit Rushes und audiovisuellen Rechten
Standardmässig bleiben die Rushes (unbearbeitetes Rohmaterial) Ihr Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Kunde erhält die geschnittene Endfassung in den vereinbarten Formaten.
Für erweiterte audiovisuelle Rechte (TV-Ausstrahlung, Kino, VOD) kann die Verwaltung über SUISSIMAGE laufen, die kollektive Rechte wahrnimmt. Für die meisten Corporate- und institutionellen Filme genügt ein einfacher direkter Lizenzvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden.
9. Empfohlene Tools
Tobill für kreative Rechnungsstellung
Tobill ist für Schweizer Selbstständige konzipiert und deckt die Bedürfnisse von Kreativen besonders gut ab:
- Normkonforme QR-Rechnungen (Schweizer Standard seit 2022, siehe unseren vollständigen QR-Rechnung-Leitfaden)
- Automatisierte Anzahlungsrechnungen mit Abzug auf der Schlussrechnung
- Detaillierte Offerten mit bereits eingerichteten Feldern für Nutzung, Dauer und Territorium
- Multi-Währung für EUR-, USD-, GBP-Kunden
- Wiederkehrende Abonnements (essenziell für Social-Media-Content)
- Planbare automatische Mahnungen bei Zahlungsverzug
- Treuhänder-Export für Ihren Buchhalter
Entspricht allen Pflichtangaben der Schweizer Rechnung (UID-Nummer, MwSt, QR-Code).
Ergänzende Kreativ-Tools
- Projektmanagement: Notion, ClickUp, Asana zur Verfolgung von Kundenprojekten
- Online-Review: Frame.io, Wipster (Video), Figma und InVision (Grafik) für strukturierte Korrekturrunden
- Speicherung und Lieferung: Dropbox, WeTransfer Pro, Google Drive Business
- Online-Verträge: Qonto Pilot, YouSign, DocuSign für die elektronische Unterzeichnung von Offerten
- Terminkalender und Express-Offerten: Calendly, Cal.com, verknüpft mit Ihrem Rechnungstool
Berufsverbände und Weiterbildung
- SGD, SBF, ICF: Branchenverbände (siehe Abschnitt 1)
- Slack- und Discord-Gruppen: Communities von Schweizer Kreativen, in denen Briefings und Ratschläge zirkulieren
- Weiterbildung: EPFL-ECAL Lab, F+F Zürich, CRTV in Lausanne für Weiterbildung in Video oder Motion Design
10. FAQ für selbstständige Kreative
Muss ich auf eine Urheberrechtsabtretung MwSt verrechnen?
Ja. In der Schweiz ist die Abtretung oder Lizenzierung von Urheberrechten eine Dienstleistung, die dem Normalsatz von 8,1 % unterliegt, sobald Sie MwSt-pflichtig sind (Umsatz > CHF 100'000). Geben Sie Leistung und Rechteabtretung auf der Rechnung getrennt aus, wenn Sie sie unterscheiden möchten, aber der MwSt-Satz ist derselbe.
Mein Kunde möchte die RAW-Dateien seines Shoots kaufen, wie fakturiere ich das?
Das ist eine zusätzliche Abtretung, die zu bewerten ist. Indikativer Tarif: 40 bis 100 % des ursprünglichen Shootpreises. Für einen mit CHF 2'500 fakturierten Shoot wird die RAW-Abtretung zwischen CHF 1'000 und CHF 2'500 abgerechnet, je nach vorgesehener Nutzung. Legen Sie im Vertrag fest, dass die öffentliche Modifikation der Bilder ohne Zustimmung des Urhebers untersagt bleibt (Persönlichkeitsrecht auf Integrität).
Darf ich die Fotos eines Kunden-Shoots in meinem Portfolio verwenden?
Standardmässig ja, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Grossunternehmen (Banken, Luxusuhrmacher, Verwaltungen) nehmen oft eine Vertraulichkeitsklausel (NDA) auf, die diese Wiederverwendung einschränkt oder untersagt. Verhandeln Sie stets eine minimale Portfolio-Nutzung (die Kunden, die diese Exklusivität verlangen, müssen sie zum Höchstpreis bezahlen, 30 bis 50 % Aufschlag).
Soll ich unter CHF 100'000 Umsatz exkl. oder inkl. MwSt fakturieren?
Ausschliesslich exkl. MwSt, ohne jede MwSt-Angabe. Fügen Sie auf Ihren Rechnungen „Nicht MwSt-pflichtig" hinzu. Sie können auch die Vorsteuer auf Ihre geschäftlichen Einkäufe nicht abziehen. Sobald Sie die Schwelle überschreiten, melden Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der ESTV an und beginnen mit der MwSt-Verrechnung zum Satz von 8,1 %.
Der Kunde lehnt meinen Fotocredit ab, was tun?
Das Recht auf Urheberanerkennung ist nach URG (Art. 9) unübertragbar. Sie können auf die Ausübung im Einzelfall verzichten, aber nicht endgültig. Für Nutzungen, bei denen ein Credit schwierig ist (Firmenlogo, vollständige Corporate Identity), wird dies akzeptiert und ist sogar logisch. Für redaktionelle oder werbliche Nutzungen lehnen Sie jede Anonymitätsklausel ab oder verrechnen sie zum Höchstpreis (Aufschlag von 30 bis 50 % auf die Pauschale).
Wie gehe ich mit endlosen Änderungswünschen eines Kunden an einer Corporate Identity um?
In der Offerte rahmen: „3 Korrekturrunden in der Logo-Phase enthalten, 2 Runden bei den Guidelines. Zusätzliche Runden zu CHF 180/h verrechnet." In der 3. Runde einen schriftlichen Meilenstein-Vermerk senden: „Die enthaltenen Korrekturen sind verbraucht. Jede weitere Änderung wird per Nachtrag fakturiert." Dieser Rahmen schützt Ihre Rentabilität, ohne den Kunden vor den Kopf zu stossen.
Wie viel Anzahlung soll ich für eine Hochzeit 8 Monate im Voraus verlangen?
50 % bei Vertragsunterzeichnung sind die Norm. Diese Anzahlung erlaubt Ihnen, das Datum zu sperren (Sie lehnen es anderen Paaren ab) und schützt Sie bei später Stornierung. Der Restbetrag wird in der Regel 15 Tage vor der Zeremonie oder am Tag selbst beglichen. Die Stornoklausel ist hier entscheidend: bei Storno weniger als 3 Monate vorher bleibt die Anzahlung einbehalten.
Darf ich einen französischen Kunden aus der Schweiz in Euro fakturieren?
Ja, ohne Weiteres. Für einen französischen B2B-Kunden liegt die Leistung ausserhalb des Geltungsbereichs der Schweizer MwSt (Empfängerort). Sie fakturieren in EUR mit dem Vermerk „Leistung nicht der Schweizer MwSt unterworfen — Empfängerort (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Reverse Charge anwendbar." Rechnen Sie den Betrag zum Tageskurs in CHF um für Ihre Schweizer Buchhaltung. Unser Leitfaden zur Multi-Währungs-Verwaltung geht auf diesen Punkt ein.
Handeln in 2026
Der Kreativberuf in der Schweiz verbindet zwei Anforderungen, die selten zusammen unterrichtet werden: die technische und künstlerische Beherrschung Ihrer Spezialität und die juristisch-finanzielle Disziplin einer Unternehmerin oder eines Unternehmers. Was die Kreativen, die davon komfortabel leben, von den anderen unterscheidet, ist selten reines Talent: Es ist die Fähigkeit, Nutzungsrechte zu bewerten, solide Anzahlungen zu strukturieren und den administrativen Teil zu automatisieren, um sich auf die Kreation zu konzentrieren.
Einige konkrete Handlungen, die Sie priorisieren sollten, wenn Sie starten oder Ihre Tätigkeit konsolidieren:
- Bauen Sie eine Nutzungslizenz-Staffel (Dauer, Territorium, Medien) mit Multiplikatoren Ihres Basistarifs
- Formalisieren Sie klare AGB (Korrekturen, Storno, Rechte, Rush Fees) und fügen Sie sie jeder Offerte bei
- Gewöhnen Sie sich an die 30-50 % Anzahlung bei Unterzeichnung: Für Ihre Liquidität nicht verhandelbar
- Wechseln Sie so früh wie möglich zu Pauschal- oder Abo-Modellen statt Stundensätzen
- Prüfen Sie Ihre MwSt-Schwelle jedes Quartal, wenn Ihr Umsatz sich CHF 100'000 nähert
- Liefern Sie Quell- oder RAW-Dateien nie ohne spezifischen Vertrag und Bewertung aus
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