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Rechnungsstellung für E-Commerce in der Schweiz: MwSt, Versand und Dropshipping 2026

17 Min. Lesezeit
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Online verkaufen in der Schweiz: Was Sie vor dem Start wissen müssen

Der Schweizer E-Commerce war noch nie so aktiv. Zwischen Galaxus, das den Traffic dominiert, den Shopify-Shops, die wie Pilze aus dem Boden schiessen, Dropshippern, die aus China importieren, und KMU, die ihren Katalog digitalisieren, ist der Start eines Online-Shops in wenigen Stunden möglich. Aber hinter der technischen Einfachheit verbirgt sich ein administrativer Dschungel: MwSt, Zoll, Einfuhrfreigrenze, konforme Rechnungen, Rücksendungen, steuerpflichtige Versandkosten oder nicht. Dieser Leitfaden umfasst alle 2026-Pflichten für einen Schweizer E-Commerce-Händler, ob er eigene Produkte verkauft oder Dropshipping betreibt.

Der Schweizer E-Commerce-Markt 2026

Der Schweizer Online-Handel hat ein Volumen von rund CHF 13 Milliarden pro Jahr bei anhaltendem Wachstum seit COVID. Fast 90 % der Schweizer kaufen mindestens einmal im Monat online ein, und der Durchschnittswarenkorb (etwa CHF 140) bleibt einer der höchsten in Europa. Der Markt wird von wenigen grossen Akteuren dominiert, lässt aber enorm viel Platz für unabhängige Shops und Nischen.

Die dominanten Plattformen

Plattform Positionierung Geschätzter Marktanteil
Galaxus / Digitec Premium-Generalist (Elektronik, Haushalt) ~20 %
Zalando Mode und Lifestyle ~10 %
Amazon.ch / Amazon.de Alle Produkte, schnelle EU-Lieferung ~8 %
Migros / Coop online Lebensmittel, Drogerie, Haushalt ~7 %
Brack, Interdiscount Elektronik, Haushaltsgeräte ~5 %
Unabhängige Shops (Shopify, WooCommerce, etc.) Nischen, DTC, Handwerk ~30 % kumuliert
Andere (Marktplätze, Auktionen, C2C) Ricardo, Tutti, Anibis ~20 %

Die Grossen nehmen den Grossteil des Traffics ein, aber die Margen werden dort oft erdrückt. Unabhängige Shops bleiben der Königsweg für Händler, die Kontrolle über ihre Marke, ihre Margen und ihre Kundenbeziehung behalten wollen.

Eigenen Shop aufbauen: Welche Plattform wählen?

Plattform Stärken Grenzen Indikative Kosten
Shopify Schneller Start, App-Ökosystem Monatsgebühren + Provisionen CHF 30 bis 300/Monat + 0,5 bis 2 %
WooCommerce Open Source, ultra-flexibel Hosting und Wartung nötig CHF 20 bis 100/Monat
Shopware Stark für B2B und Mid-Market Steilere Lernkurve CHF 200 bis 1'000/Monat
PrestaShop Gratis, starke EU-Community Weniger modern als Shopify CHF 10 bis 80/Monat
Wix / Squarespace Einfach, All-in-One Begrenzt für grosse Kataloge CHF 20 bis 50/Monat

Shopify bleibt die Standardwahl für einen schnellen Start, WooCommerce für alle, die Hosting und Daten selbst verwalten wollen. In beiden Fällen ist die Herausforderung nicht technisch, sondern steuerlich und administrativ.

Welche Rechtsform für einen Schweizer E-Commerce?

Noch bevor Sie den Zahlungstunnel einrichten, stellt sich die Frage der Rechtsform. Sie wirkt sich direkt auf Rechnungsstellung, MwSt und Haftung aus.

Einzelfirma: Um ohne Bindung zu testen

Die Einzelfirma (EF) ist die einfachste Form und völlig ausreichend, um ein E-Commerce-Projekt unter CHF 50'000 Jahresumsatz zu testen. Vorteile: kostenlose Gründung, vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen und Ausgaben), kein Mindestkapital. Nachteile: unbeschränkte Haftung auf Privatvermögen, weniger "professionelles" Image im B2B. Für mehr Details siehe unseren Vergleich Einzelfirma oder GmbH in der Schweiz.

GmbH: Sobald es ernst wird

Sobald das Projekt abhebt (Lieferantenverträge, Angestellte, hohe Bestände, mögliche Kundenstreitigkeiten), wird die GmbH zur empfohlenen Struktur. Sie verlangt CHF 20'000 Kapital, trennt aber Privatvermögen vom Geschäftsvermögen. Glaubwürdig gegenüber ausländischen Lieferanten, Versicherern und Banken, ist sie auch steuerlich komfortabler, sobald die Gewinne CHF 80'000 bis 100'000 übersteigen.

AG: Für wachstumsstarke Projekte

Die Aktiengesellschaft (AG) wird ab etwa CHF 1 Million Umsatz relevant, besonders wenn Investoren einsteigen oder eine Finanzierungsrunde geplant ist. Kapital CHF 100'000 (CHF 50'000 einbezahlt), formalisierte Governance, aber überlegenes internationales Image.

Schweizer E-Commerce-MwSt: Die CHF 100'000-Regel

Die MwSt ist der Nerv des E-Commerce. Fehler sind teuer, und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kontrolliert Online-Shops regelmässig.

Die Steuerpflichtgrenze: Weltweit, nicht nur Schweiz

Jedes Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über CHF 100'000 pro Jahr aus nicht befreiten Leistungen muss sich für die Schweizer MwSt registrieren. Entscheidender Punkt: Die Schwelle berücksichtigt den weltweiten Umsatz, nicht nur den Verkauf in der Schweiz. Ein Dropshipper, der CHF 80'000 in der Schweiz und CHF 30'000 in der EU verkauft, überschreitet also die Schwelle und muss sich bei der ESTV anmelden.

Für tiefere Details erklärt unser Schweizer MwSt-Leitfaden für Selbstständige den Anmeldevorgang, und die praktische Schweizer MwSt-Abrechnung zeigt, wie man die Abrechnungen ausfüllt.

Die MwSt-Sätze 2026

Satz Anwendung E-Commerce-Beispiele
8,1 % (Normalsatz) Grossteil der Güter und Dienstleistungen Elektronik, Kleidung, Kosmetik, Deko, Spielwaren
2,6 % (reduziert) Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen Online-Lebensmittel, nicht-medizinische Nahrungsergänzung, Bücher
3,8 % (Beherbergung) Nur Hotellerie Nicht anwendbar für reinen E-Commerce
0 % (befreit) Exporte Lieferungen ausserhalb der Schweiz (mit Zollnachweis)

Die vollständigen Details finden Sie in unserem Leitfaden zu den Schweizer MwSt-Sätzen 2026.

Fernverkauf CH nach EU: Achtung vor der Falle

Ein Schweizer Händler, der ein Produkt an einen französischen Kunden versendet, verkauft ohne Schweizer MwSt (Export), aber das Produkt wird bei der Einfuhr in Frankreich besteuert (französische MwSt + eventuelle Zollgebühren). Zwei Optionen:

  1. DAP (Delivered At Place): Der französische Kunde zahlt bei Lieferung die französische MwSt und die Verzollungsgebühren. Degradierte Kundenerfahrung.
  2. DDP (Delivered Duty Paid): Der Schweizer Händler übernimmt die französische MwSt und die Gebühren über einen Steuervertreter oder ein IOSS-Portal. Fliessende Kundenerfahrung, aber administrative Komplexität.

Seit Juli 2021 erlaubt das IOSS (Import One-Stop Shop) einem Nicht-EU-Händler, die EU-MwSt auf Sendungen bis EUR 150 zu erheben und über ein einziges Portal abzuführen. Es ist die empfohlene Lösung für Shopify-Shops, die den europäischen Markt anvisieren.

B2C vs. B2B: Unterschiedliche Regeln

Kundentyp Ort MwSt-Regel
Schweizer Privatperson Schweiz CH MwSt 8,1 % (oder 2,6 % je nach Produkt)
Schweizer Unternehmen Schweiz CH MwSt 8,1 %, vom Kunden abziehbar
EU-Privatperson EU CH-Export (0 %) + EU-MwSt bei Einfuhr
EU-Unternehmen EU CH-Export (0 %), Kunde zahlt EU-MwSt im Reverse-Charge
US-/Nicht-EU-Privatperson Ausserhalb EU CH-Export (0 %), keine MwSt erhoben

Dropshipping in der Schweiz: Die spezifischen Regeln

Dropshipping (Verkauf eines Produkts, das man nicht lagert, direkt von einem ausländischen Lieferanten versandt) ist in der Schweiz seit 2019 explodiert. Aber seitdem wurde die Gesetzgebung verschärft, um unlautere Konkurrenz zu bekämpfen.

Die Einfuhrfreigrenze und ihre Ausnahme

Historisch wurde jedes in die Schweiz importierte Paket, bei dem die MwSt unter CHF 5 lag, nicht besteuert (aus Verwaltungskostengründen). Konkret bedeutet das eine Freigrenze für Sendungen bis:

  • CHF 65 für Produkte zu 8,1 % besteuert (65 × 8,1 % = CHF 5,27, also praktische Grenze ~CHF 62)
  • CHF 200 für Produkte zu 2,6 % besteuert (Lebensmittel, Bücher)

Ein Paket mit CHF 50 Wert aus China, nicht-alimentär, passierte also ohne MwSt oder Zoll. Das war das goldene Zeitalter des Dropshipping.

Die CHF 100'000-Regel für ausländische Dropshipper (2019)

Seit 1. Januar 2019 muss ein ausländischer Verkäufer, der über CHF 100'000 Jahresumsatz mit Sendungen unter Freigrenze in die Schweiz erzielt, sich für die Schweizer MwSt registrieren. Er wird damit Importeur und muss MwSt auf allen Sendungen erheben, auch kleinen. Diese Regel zielte auf AliExpress, Wish und Konsorten. Sie gilt auch für den Schweizer Dropshipper, der einen ausländischen White-Label-Lieferanten nutzt, je nach Setup.

Praxisfall: In der Schweiz ansässiger Shopify-Dropshipper, Lieferant in China

Nehmen wir ein konkretes Beispiel. Ein Schweizer Händler verkauft in seinem Shopify-Shop ein Produkt für CHF 50 inkl. MwSt. Sein Lieferant in China versendet direkt an den Schweizer Kunden.

  • Wenn der Händler für die Schweizer MwSt registriert ist (Umsatz > 100k): Er fakturiert dem Kunden CHF 50 inkl. MwSt (46,25 exkl. + 3,75 MwSt) und deklariert diese MwSt bei der ESTV. Er kann auch die Einfuhr-MwSt zurückfordern, wenn er offizieller Importeur ist.
  • Wenn der Händler noch nicht steuerpflichtig ist (Umsatz < 100k): Er fakturiert CHF 50 ohne MwSt. Der Kunde kann (je nach Setup) eine separate Zollrechnung erhalten. Mehrdeutige Situation, oft unter der Schwelle toleriert, aber im Auge zu behalten.

Wer schuldet die Einfuhr-MwSt?

Ein oft missverstandener Punkt: Die Einfuhr-MwSt wird vom offiziellen Importeur geschuldet, der auf der Zollanmeldung angegeben ist. Das kann sein:

  • Der Endkunde (DAP-Fall): Er erhält eine Rechnung vom Transporteur (Schweizerische Post, DHL, FedEx) mit MwSt + Verzollungsgebühren (oft CHF 15 bis 30).
  • Der Dropshipping-Händler (DDP-Fall): Er zahlt die Einfuhr-MwSt, reicht sie im Preis weiter und bietet dem Kunden eine fliessende Erfahrung.

Der Trend 2026 geht klar zu DDP, weil die Schweizer Konsumenten der Überraschungsgebühren bei Lieferung überdrüssig sind. Shopify Markets und Dienste wie Passport, Zonos, Easyship automatisieren diese Abwicklung.

Weitere offizielle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

E-Commerce-Rechnungen: Automatisierung und Konformität

Ein Online-Shop generiert schnell Hunderte Rechnungen pro Monat. Manuelle Fakturierung ist keine Option. Die Herausforderung ist dreifach: automatisieren, Schweizer Rechtspflichten einhalten und korrekt archivieren.

Automatische Generierung nach Bestellung

Jede bezahlte Bestellung muss die automatische Ausstellung einer Rechnung (oder eines als Rechnung geltenden Belegs) auslösen. Die E-Commerce-Plattformen bieten entweder:

  • Native Vorlagen (Shopify Bestellbestätigungs-E-Mail mit PDF-Anhang)
  • Dedizierte Apps (Sufio, Order Printer Pro auf Shopify, WooCommerce PDF Invoices)
  • Integration mit einer externen Rechnungssoftware via API oder Zapier (empfohlen für Schweizer Konformität)

Die Pflichtangaben (OR Art. 957b und MwStG Art. 26)

Eine Schweizer E-Commerce-Rechnung muss enthalten:

  1. Vollständige Firma und Adresse des Händlers
  2. UID-Nummer (Format CHE-XXX.XXX.XXX) und MwSt-Nummer falls steuerpflichtig
  3. Name und Adresse des Kunden
  4. Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer (gesetzliche Pflicht, keine Lücken)
  5. Ausstellungsdatum und Lieferdatum, falls abweichend
  6. Klare Beschreibung der gelieferten Waren (nicht nur "Produkt Nr. 1234")
  7. Preis exkl. MwSt, MwSt-Satz, MwSt-Betrag, Preis inkl. MwSt (oder Vermerk "MwSt inbegriffen" mit Satz)
  8. Währung (CHF, EUR, etc.)
  9. Zahlungsbedingungen (im B2B mit Zahlungsziel)

Wenn Sie im B2B mit Zahlungsziel fakturieren, wird die Schweizer QR-Rechnung stark empfohlen (oder sogar erwartet).

Fortlaufende Nummerierung: Der klassische Fehler

Viele E-Commerce-Händler nutzen die Shopify-Bestellnummer als Rechnungsnummer. Das ist ein Fehler. Wenn ein Kunde seine Bestellung storniert und keine Rechnung ausgestellt wird, erscheint eine "Lücke" in der Sequenz. Die ESTV verlangt eine lückenlose Nummerierung. Lösung: eine separate Rechnungsnummer, verwaltet durch die Rechnungssoftware, zum Zeitpunkt der bestätigten Zahlung ausstellen.

Elektronische Archivierung: 10 Jahre

Das Obligationenrecht (Art. 958f) verlangt eine Aufbewahrung von 10 Jahren für alle Buchhaltungsbelege, einschliesslich elektronischer Rechnungen. Die Bedingungen:

  • Integrität (keine Änderung nach Ausstellung möglich)
  • Dauerhafte Lesbarkeit (offene Formate: PDF/A empfohlen)
  • Zugänglichkeit im Kontrollfall

Eine Rechnungssoftware mit konformer Cloud-Archivierung löst die Frage. Die Schweizer KMU-Buchhaltung detailliert alle Pflichten.

Rücksendungen, Rückerstattungen und Gutschriften

In der Schweiz, anders als in der EU, existiert kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für B2C-Online-Verkäufe. Der Schweizer Konsument hat kein automatisches Rückgaberecht. Aber die Geschäftspraxis hat sich am europäischen Standard ausgerichtet, und die meisten Shops bieten 14 bis 30 Tage kostenlose Rücksendung.

Wann gilt EU-Recht?

Wenn Sie von Ihrem Schweizer Shop aus an EU-Konsumenten verkaufen, gilt das europäische Recht (Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte). Sie müssen also 14 Tage Widerrufsrecht anbieten, mit vollständiger Rückerstattung (Produkt + Hinsendekosten). Vorsicht: Das gilt, sobald Sie den EU-Markt aktiv anvisieren (Sprache, Währung, explizite EU-Lieferung).

Rückgaberichtlinie: Was kommunizieren

Element Empfehlung
Dauer 14 Tage (EU-Minimum) bis 30 Tage (Premium-Standard)
Rücksendekosten Zu Ihren Lasten bei defektem Produkt, sonst zu Lasten des Kunden (ausser EU)
Produktzustand Neu, ungebraucht, Originalverpackung
Rückerstattung Innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rücksendung
Rückerstattungsart Ursprüngliches Zahlungsmittel (in der EU zwingend)

Gutschrift vs. Korrekturrechnung

Bei einer Rückerstattung muss eine Gutschrift ausgestellt werden, die die Ursprungsrechnung ganz oder teilweise annulliert. Regeln:

  • Separate oder integrierte Nummerierung (aber fortlaufend)
  • Klare Referenz auf die Ursprungsrechnung
  • Vermerk "Gutschrift"
  • Symmetrische MwSt-Auswirkung (wenn Sie CHF 3,75 MwSt eingezogen haben, erhalten Sie diese zurück)

Unser dedizierter Leitfaden zu Gutschriften in der Schweiz detailliert die Anwendungsfälle.

Buchhalterische Auswirkung

Eine Gutschrift reduziert den Umsatz im Ausstellungsmonat (nicht rückwirkend auf den Verkaufsmonat). Für einen Händler in der effektiven Methode korrigiert dies auch die eingezogene MwSt in der Quartalsabrechnung. In der Saldosteuersatz-Methode (SSS) gleiches Prinzip.

Lieferungen und Versandkosten: Die MwSt-Falle

Sind Versandkosten steuerpflichtig?

Ja, in der Regel. Versandkosten, die einem Schweizer Kunden in Rechnung gestellt werden, unterliegen dem gleichen MwSt-Satz wie das transportierte Produkt. Beispiele:

  • T-Shirt CHF 40 + Versand CHF 8 = CHF 48 inkl. MwSt zu 8,1 %
  • Buch CHF 25 + Versand CHF 5 = CHF 30 inkl. MwSt zu 2,6 %
  • Gemischter Warenkorb (Buch + T-Shirt): proportionale Aufteilung empfohlen

Angekündigte "kostenlose Lieferung": Vorsicht

Wenn Sie "kostenlose Lieferung" anzeigen und die Kosten in den Produktpreis einkalkulieren, gilt die MwSt auf den Gesamtpreis. Keine Magie: Die kostenlose Lieferung wird einfach in der Marge absorbiert.

Lieferung CH vs. EU: Vergleichstabelle

Zielort MwSt auf Produkt MwSt auf Versand Zoll
Schweiz 8,1 % oder 2,6 % Gleicher Satz Nein
EU (DAP, ohne IOSS) 0 % (CH-Export) 0 % Ja, zu Lasten des Kunden
EU (DDP, mit IOSS) EU-MwSt des Ziellandes EU-MwSt des Ziellandes Zu Ihren Lasten
Nicht-EU (US, UK, Asien) 0 % (CH-Export) 0 % Je nach Land variabel

Der Fall des direkten Imports durch den Kunden

Wenn Ihr Endkunde aus dem Ausland bestellt und Sie aus der Schweiz liefern (klassischer Export), ist der Zoll auf Empfängerseite sein Problem. Aber kommunizieren Sie klar: Viele EU-Kunden wissen nicht, dass "Lieferung aus der Schweiz" MwSt + Verzollungsgebühren zu ihren Lasten bedeutet. Die Option IOSS/DDP vermeidet diese Reibungen.

Online-Zahlungen: Welche Lösung wählen?

Die Wahl des PSP (Payment Service Provider) wirkt sich auf Gebühren, Kundenerfahrung und Buchhaltung aus.

Stripe: Die Standardlösung

Stripe deckt Karten (Visa, Mastercard, Amex), Apple Pay, Google Pay und seit 2023 TWINT in der Schweiz ab. Gebühren: 2,9 % + CHF 0,30 pro CH-Transaktion, 3,4 % für Nicht-CH-Karten. Native Integration Shopify/WooCommerce. Empfohlen für 90 % der Shops.

PayPal: Unumgänglich, aber teuer

PayPal wird weiterhin von 25 % der Schweizer Käufer genutzt, besonders von über 40-Jährigen. Gebühren: 2,9 % + CHF 0,55 für CH-Transaktionen, bis zu 4,4 % international. Teurer als Stripe, aber nötig, um keine Verkäufe zu verlieren.

TWINT: Der Schweizer Reflex

TWINT (via Stripe, Datatrans oder direkt) wird von 60 % der Schweizer genutzt. Gebühren: etwa 1,3 % + CHF 0,25. Unverzichtbar 2026 für jeden Händler, der den Schweizer Markt anvisiert.

QR-Rechnung: Für B2B

Wenn Sie an Unternehmen mit Zahlungsziel (30 Tage, 60 Tage) verkaufen, bleibt die QR-Rechnung der Schweizer Standard. Sie wird automatisch von Tobill oder dedizierten E-Commerce-Integrationen generiert. Unverzichtbar für B2B-Bestellungen, bei denen keine Karte genutzt wird.

Gebührenvergleich

Lösung CH-Gebühren EU/US-Gebühren Auszahlungsfrist
Stripe 2,9 % + CHF 0,30 3,4 % + CHF 0,30 2 bis 7 Tage
PayPal 2,9 % + CHF 0,55 4,4 % + CHF 0,35 Sofort (auf PayPal-Saldo)
TWINT ~1,3 % + CHF 0,25 N/A 1 bis 3 Tage
Datatrans / Wallee 1,8 bis 2,5 % (verhandelt) 2,5 bis 3 % 2 bis 5 Tage
QR-Rechnung 0 % (Bankkosten) N/A Bei Erhalt (gemäss Frist)

Für internationale Mehrwährungsverkäufe ergänzt unser Leitfaden zu Mehrwährungsverwaltung und internationaler Rechnungsstellung das Thema.

Welche Tools für einen Schweizer E-Commerce 2026

Der empfohlene Stack für einen Shopify- oder WooCommerce-Shop:

  1. E-Commerce-Plattform: Shopify (Einfachheit) oder WooCommerce (Flexibilität)
  2. PSP: Stripe + TWINT + PayPal
  3. Schweiz-konforme Rechnungsstellung: Tobill zur Generierung von QR-Rechnungen, Verwaltung der MwSt, Gutschriften und 10-jähriger Archivierung. Shopify-Integration via Zapier oder API zur Bestellsynchronisation.
  4. Buchhaltung: Bexio, Abacus oder Export an Treuhänder
  5. Zollabwicklung (bei International): Easyship, Zonos oder Shopify Markets
  6. Logistikverfolgung: 17track, AfterShip

Tobill integriert sich besonders gut bei Händlern, die die Schweiz-konforme Rechnungsstellung (QR-Rechnung, 10-Jahres-Archivierung, Pflichtangaben) vom Standard-Shopify-Checkout trennen wollen.

FAQ Schweizer E-Commerce

Muss ich mich ab dem ersten Online-Verkauf für die MwSt anmelden?

Nein. Die Anmeldung ist nur obligatorisch, wenn Ihr weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Darunter können Sie ohne MwSt verkaufen (können sie aber auch nicht auf Ihren Einkäufen zurückfordern). Sie können sich freiwillig anmelden, wenn es für Sie vorteilhaft ist (um zum Beispiel MwSt auf teurem Material zurückzuerhalten).

Kann ich als Angestellter nebenberuflich online verkaufen?

Ja, sofern Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. Sie müssen die Nebeneinkünfte beim Finanzamt deklarieren. Bis ca. CHF 2'300/Jahr sind Nebeneinkünfte aus der selbstständigen Nebentätigkeit oft von der AHV befreit. Darüber: obligatorischer Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse.

Wie handhabe ich die MwSt für Dropshipping mit chinesischem Lieferanten?

Drei Fälle. (1) Ihr Umsatz < 100k: keine MwSt-Anmeldepflicht, aber der Zoll kann Pakete bei der Einfuhr besteuern. (2) Ihr Umsatz > 100k: Anmeldung obligatorisch, Sie werden steuerpflichtig und können DAP oder DDP wählen. (3) DDP-Fall empfohlen: Sie erheben die Schweizer MwSt beim Kunden und führen sie an die ESTV ab, mit Rückforderung der Einfuhr-MwSt.

Unterliegen Versandkosten der MwSt?

Ja, zum gleichen Satz wie das transportierte Produkt. Wenn ein Produkt mit 8,1 % besteuert wird, gilt dies auch für den Versand. Für einen gemischten Warenkorb (8,1 % + 2,6 %) wird eine proportionale Aufteilung empfohlen.

Muss ich Rücksendungen in der Schweiz akzeptieren?

Gesetzlich nein. Es gibt kein Widerrufsrecht für B2C-Online-Verkäufe in der Schweiz. Kommerziell sind aber 14 bis 30 Tage kostenlose Rücksendung zum Standard geworden. Wenn Sie an EU-Kunden verkaufen, schreibt das europäische Recht mindestens 14 Tage vor.

Welche MwSt gilt, wenn ich aus meinem Schweizer Shop an einen französischen Kunden verkaufe?

Der Export aus der Schweiz ist von der Schweizer MwSt befreit (0 %). Das Produkt wird beim Import in Frankreich besteuert: französische MwSt 20 % + eventuelle Zollgebühren + Verzollungsgebühren. Entweder lassen Sie den Kunden bei Lieferung zahlen (DAP, schlechte Erfahrung), oder Sie nutzen IOSS, um die französische MwSt im Voraus zu erheben (DDP, fliessende Erfahrung).

Generiert Shopify Schweiz-konforme Rechnungen?

Nein, nicht nativ. Shopify sendet eine Bestellbestätigungs-E-Mail, die wie eine Rechnung aussieht, aber oft die Schweizer Pflichtangaben vermisst (UID-Nummer, fortlaufende Nummerierung, aufgeschlüsselte MwSt-Sätze). Apps decken den Bedarf (Sufio, Order Printer Pro), aber für volle Konformität (B2B QR-Rechnung, 10-Jahres-Archivierung) wird die Integration mit dedizierter Software wie Tobill empfohlen.

Muss ich meine E-Commerce-Verkäufe in meiner üblichen MwSt-Abrechnung deklarieren?

Ja. Alle über Ihren Online-Shop eingezogenen Verkäufe (Stripe, PayPal, TWINT, QR-Rechnung) müssen in Ihrer quartalsweisen MwSt-Abrechnung (oder halbjährlich je nach Regime) erfasst werden. Achten Sie darauf, nach Satz (8,1 %, 2,6 %) aufzuschlüsseln und Exporte (0 %) zu unterscheiden, die zum Abzug berechtigen, aber keine erhobene MwSt generieren.

Wo finde ich offizielle Texte zum Schweizer E-Commerce?

Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlicht Leitfäden zum Online-Handel und Konsumentenschutz. Die ESTV detailliert die MwSt-Regeln für Fernverkauf und Dropshipping. Das BAZG regelt die Einfuhren und die Zollfreigrenzen.

Fazit: Online verkaufen, ein administratives ebenso wie kommerzielles Handwerk

Einen Shopify-Shop oder ein Dropshipping-Projekt zu starten, dauert technisch wenige Stunden. Aber die echte Herausforderung in der Schweiz ist administrativ: die weltweite MwSt-Schwelle von CHF 100'000 respektieren, die Einfuhrfreigrenze beherrschen, Rechnungen konform mit dem Obligationenrecht ausstellen, 10 Jahre archivieren, B2C/B2B-Rücksendungen je nach Geografie unterschiedlich handhaben. Händler, die langfristig erfolgreich sind, sind jene, die ihre Rechnungsstellung, Buchhaltung und MwSt von Anfang an strukturieren. Die Rechnungsstellung automatisieren (Tobill + Shopify via API), die Buchhaltung an einen Treuhänder oder eine dedizierte Software delegieren und die Rechtsform dem Volumen anpassen — das sind die drei Hebel, die erlauben, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: verkaufen.

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