Selbstständige

Selbständig werden in der Schweiz: Schritte, Status und Pflichten 2026

15 Min. Lesezeit
SelbständigGründungSchweizStatus

Als Selbständiger in der Schweiz starten: Der vollständige Leitfaden 2026

Jedes Jahr wagen Tausende von Menschen in der Schweiz den Schritt in die Selbständigkeit. Die selbständige Erwerbstätigkeit macht einen bedeutenden Anteil der Erwerbstätigen in der Schweiz aus. Ob Sie Entwickler, Grafiker, Berater, Sanitärinstallateur oder Coach sind -- der Status als Selbständiger bietet eine unvergleichliche berufliche Freiheit. Doch diese Freiheit geht mit administrativen Schritten einher, die Sie beherrschen müssen, um auf soliden Grundlagen zu starten.

Dieser Leitfaden beschreibt jeden Schritt des Prozesses im Detail, von den ersten Überlegungen bis zu Ihrer ersten Rechnung. Folgen Sie ihm Schritt für Schritt, um die häufigsten Fehler zu vermeiden und Ihre Tätigkeit mit voller Zuversicht zu starten.

Express-Checkliste: die 7 Schritte zur Selbständigkeit in der Schweiz

Bevor wir ins Detail gehen, hier der vollständige Fahrplan, den jeder zukünftige Selbständige in dieser Reihenfolge befolgen sollte:

  1. Schritt 1: AHV-Zulässigkeit prüfen (3 Kriterien der Selbständigkeit — organisatorische Autonomie, mehrere Auftraggeber, persönliches wirtschaftliches Risiko).
  2. Schritt 2: Bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden — kantonal oder berufsspezifisch (gesetzliche Frist: 3 Monate nach Tätigkeitsbeginn).
  3. Schritt 3: Arbeitsbewilligung beantragen, falls Ihre Nationalität nicht CH/EU/EFTA ist (B-, C-, L-Bewilligung oder spezifische kantonale Bewilligung).
  4. Schritt 4: Tätigkeitsbeginn anmelden beim kantonalen Steueramt (steuerliche Selbständigkeitserklärung).
  5. Schritt 5: Rechtsform wählen — Einzelfirma oder GmbH, je nach Umsatz, Risiko und Ambitionen.
  6. Schritt 6: Versicherungen abschliessen — obligatorisch (KVG) und empfohlen (UVG, KTG, Berufshaftpflicht, Säule 3a).
  7. Schritt 7: Rechnungsstellung einrichten (konforme Software, QR-Rechnung, Geschäfts-IBAN, eindeutige Nummerierung).

Jeder dieser Schritte wird nachfolgend detailliert erläutert. Halten Sie diese Checkliste griffbereit: Sie deckt 95 % der Situationen für einen Start 2026 ab.

Schritt 1: Ihr Projekt bewerten und die 3 AHV-Kriterien der Selbständigkeit prüfen

Bevor Sie sich anmelden oder auch nur ein einziges Formular ausfüllen, nehmen Sie sich die Zeit, das Fundament Ihres Projekts zu legen -- und überprüfen Sie vor allem, ob Ihre Tätigkeit die drei von der AHV geforderten Kriterien der Selbständigkeit erfüllt.

Die 3 AHV-Kriterien der Selbständigkeit (admin.ch/ahv-iv)

Die AHV-Ausgleichskasse prüft drei Elemente zur Anerkennung des Selbständigenstatus:

  1. Organisatorische Autonomie: Sie organisieren Zeit, Methoden und Arbeitsmittel frei, ohne Weisungen eines Arbeitgebers zu erhalten.
  2. Mehrere Auftraggeber (oder Potenzial für mehrere): Sie arbeiten für mehrere Auftraggeber oder akquirieren aktiv zur Erweiterung Ihres Kundenstamms.
  3. Persönliches wirtschaftliches Risiko: Sie tragen Ihre eigenen Investitionen, Kosten und das Ausfallrisiko; Sie werden bei Krankheit, Ferien oder Auftragsflauten nicht bezahlt.

Wenn diese drei Kriterien nicht erfüllt sind, kann die Kasse Ihre Tätigkeit als Scheinselbständigkeit umqualifizieren.

Wesentliche Fragen, die Sie sich stellen sollten

  • Haben Sie bereits Kunden oder konkrete Aufträge? Ein oder zwei unterzeichnete Verträge erleichtern das AHV-Verfahren enorm.
  • Verfügen Sie über ausreichende Liquidität? Planen Sie mindestens 3 bis 6 Monate persönliche Ausgaben als Reserve ein.
  • Ist Ihre Tätigkeit mit dem Status als Selbständiger vereinbar? Wenn Sie ausschliesslich für einen einzigen Kunden arbeiten, könnte die AHV-Ausgleichskasse Ihren Status ablehnen.
  • Welche Aufenthaltsbewilligung haben Sie? B-Bewilligungsinhaber können selbständig tätig sein, aber je nach Kanton sind zusätzliche Schritte erforderlich.

Einen einfachen Finanzplan erstellen

Auch ohne vollständigen Businessplan berechnen Sie mindestens:

  • Ihre monatlichen Fixkosten (Büromiete, Versicherungen, Tools, Abonnements)
  • Ihren angestrebten Stunden- oder Tagessatz
  • Die realistisch fakturierbare Stundenzahl pro Monat (in der Regel 60-70 % Ihrer Arbeitszeit)
  • Ihre monatliche Rentabilitätsschwelle

Diese Berechnung hilft Ihnen auch bei der Preisgestaltung. Denken Sie daran, Sozialabgaben, Steuern und Leerzeiten einzurechnen.

Schritt 2: Sich bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden

Dies ist der wichtigste administrative Schritt und oft der unbekannteste. Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse formalisiert Ihren Status als Selbständiger.

Detailliertes Verfahren

  1. Identifizieren Sie Ihre kantonale Ausgleichskasse. Jeder Kanton hat seine eigene Kasse. Sie können sich auch einer Berufsausgleichskasse anschliessen. Die offizielle Website des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) listet alle anerkannten Kassen auf.

  2. Füllen Sie das Anmeldeformular als Selbständiger aus. Sie finden es auf der Website Ihrer kantonalen Kasse oder direkt am Schalter.

  3. Legen Sie die Nachweise für die selbständige Tätigkeit vor. Die Kasse wird prüfen, ob Sie tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausüben. Bereiten Sie vor:

    • Ihre Kundenverträge (mindestens 2-3 verschiedene Kunden, idealerweise)
    • Ihre ersten ausgestellten Rechnungen
    • Ihren Geschäftsmietvertrag oder Nachweis des beruflichen Domizils
    • Ihre Kommunikationsmittel (Website, Visitenkarten)
    • Ihre Arbeitsbewilligung (falls Sie nicht schweizerischer Nationalität sind)
  4. Warten Sie die Entscheidung ab. Die Frist beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen.

  5. Erhalten Sie Ihre Selbständigenbescheinigung. Dieses Dokument ist wertvoll: Es dient Ihnen zur Eröffnung eines Geschäftskontos, für Ihre steuerlichen Schritte und als Nachweis Ihres Status gegenüber Ihren Kunden.

Anmeldefrist

Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden. Eine Verspätung kann zu Beitragsnachforderungen mit Zinsen führen.

AHV/IV/EO-Beiträge 2026

Als Selbständiger zahlen Sie die Sozialabgaben vollständig selbst (kein Arbeitgeberanteil). Der Gesamtsatz 2026 beträgt etwa 10.0 % Ihres Nettoeinkommens (AHV, IV, EO) über der degressiven Schwelle. Für Einkommen unter rund 60'000 CHF pro Jahr gilt eine degressive Skala (reduzierter Satz ab 5.371 %). Hinzu kommen Familienzulagen (kantonal unterschiedlich, zwischen 1.2 % und 3.5 %) und bei freiwilligem Anschluss der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung.

Die Beiträge werden zunächst auf Basis eines geschätzten Einkommens festgelegt. Nach Ihrer ersten Steuererklärung berechnet die Kasse Ihre tatsächlichen Beiträge neu. Rechnen Sie mit einer möglichen Nachzahlung.

Schritt 3: Arbeitsbewilligung (wenn Sie nicht CH/EU/EFTA-Staatsangehöriger sind)

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittlandes sind (ausserhalb Schweiz, EU und EFTA), müssen Sie eine spezifische Bewilligung Ihres Kantons einholen, um selbständig tätig zu sein. Dieser Schritt ist für Schweizer, EU- oder EFTA-Bürger mit bestehender B-, C- oder L-Bewilligung nicht erforderlich.

Üblicherweise verlangte Unterlagen

  • Detaillierter Businessplan
  • Nachweis von Eigenmitteln und wirtschaftlicher Tragfähigkeit
  • Berufliche Qualifikationen
  • Kundenverträge oder Absichtserklärungen
  • Strafregisterauszug

Für B- (Aufenthalt) und L- (Kurzaufenthalt) Bewilligungen ist die Bewilligung vom wirtschaftlichen Interesse des Kantons abhängig. C-Bewilligungsinhaber haben keine besonderen Einschränkungen.

Schritt 4: Steuerliche Anmeldung der Selbständigkeit und Tätigkeitsbeginn

Sobald Sie zu fakturieren beginnen, müssen Sie den Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit beim kantonalen Steueramt melden. Dieser Schritt läuft parallel zur AHV-Anmeldung, ist aber davon getrennt.

Was einzureichen ist

  • Ein Schreiben oder kantonales Formular zur Meldung des Tätigkeitsbeginns
  • Das genaue Startdatum
  • Eine Schätzung des Jahreseinkommens
  • Ihre Rechtsform (Einzelfirma oder GmbH)

Auf Basis dieser Angaben versendet die Steuerverwaltung provisorische Akontozahlungen. Mehr zur laufenden Steuerpraxis in unserem Leitfaden zur Steuererklärung für Selbständige.

Das offizielle eTax / ESTV-Portal (estv.admin.ch) bündelt Informationen zu direkter Bundessteuer, MWST und Bundespflichten.

Schritt 5: Rechtsform wählen (Einzelfirma vs GmbH)

Dies ist die wichtigste strukturelle Entscheidung. In der Schweiz dominieren zwei Rechtsformen bei Selbständigen: die Einzelfirma und die GmbH.

Einzelfirma (Einzelunternehmen)

  • Mindestkapital: 0 CHF
  • Haftung: unbeschränkt (Ihr persönliches Vermögen ist eingebunden)
  • Handelsregistereintrag: fakultativ bei Umsatz unter 100'000 CHF, obligatorisch darüber
  • Buchhaltung: vereinfachte möglich bei Umsatz unter 500'000 CHF
  • Ideal für: Freelancer, Berater, Handwerker, freie Berufe

Die Einzelfirma ist die häufigste Wahl zum Start. Sie ist schnell gegründet, kostengünstig und administrativ überschaubar.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Mindestkapital: 20'000 CHF (vollständig einzuzahlen)
  • Haftung: beschränkt auf das Stammkapital
  • Handelsregistereintrag: obligatorisch
  • Buchhaltung: doppelte Buchführung, obligatorisch
  • Ideal für: Projekte mit Partnern, Tätigkeiten mit finanziellem Risiko, Wachstumsambitionen

Die GmbH bietet überlegenen Rechtsschutz, bringt aber höhere Gründungskosten (Notar, Handelsregister) und aufwändigere Verwaltung mit sich.

Für eine vertiefte Analyse der Vor- und Nachteile jeder Form lesen Sie unseren detaillierten Vergleich Einzelfirma vs GmbH.

Praktischer Tipp

Wenn Sie alleine mit einer risikoarmen Tätigkeit starten (Beratung, digitale Dienstleistungen, Coaching), beginnen Sie mit einer Einzelfirma. Sie können später jederzeit in eine GmbH umwandeln.

Schritt 6: Obligatorische und empfohlene Versicherungen abschliessen

Als Selbständiger sind Sie nicht mehr durch einen Arbeitgeber abgedeckt. Sie müssen sich selbst um Ihren Sozialschutz und Ihre Versicherungen kümmern.

Obligatorische Versicherungen

  • Krankenversicherung (KVG): Obligatorisch für jede in der Schweiz wohnhafte Person.
  • Berufliche Vorsorge (BVG): Nur obligatorisch, wenn Sie Mitarbeiter haben.

Dringend empfohlene Versicherungen

  • Krankentaggeldversicherung (KTG): Deckt Ihr Einkommen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
  • Unfallversicherung (UVG): Obligatorisch für Arbeitnehmer, fakultativ für Selbständige, aber unerlässlich.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Schützt gegen Schäden, die Dritten zugefügt werden. Unverzichtbar für Berater, Informatiker, Architekten.
  • Rechtsschutzversicherung: Nützlich bei Streitigkeiten.
  • Vorsorge 3. Säule (3a): Steuerlich absetzbar bis zu 36'288 CHF pro Jahr für Selbständige ohne BVG (Obergrenze 2026 gemäss BSV). Ein wichtiger Steuerhebel.

Für einen vollständigen Überblick über Deckungen und Kosten lesen Sie unseren Versicherungsleitfaden für Selbständige in der Schweiz.

Schritt 7: Rechnungsstellung einrichten (Tool + QR-Rechnung)

Die Rechnungsstellung ist das A und O für jeden Selbständigen. Klare, konforme und schnell versendete Rechnungen beschleunigen Zahlungseingänge und stärken Ihr professionelles Image.

Pflichtangaben auf Ihren Schweizer Rechnungen

Jede Rechnung muss mindestens enthalten:

  • Ihren Namen oder Firmennamen und Ihre vollständige Adresse
  • Den Namen und die Adresse des Kunden
  • Das Rechnungsdatum und eine eindeutige Nummer
  • Die detaillierte Beschreibung der Leistungen oder Produkte
  • Den Nettobetrag, den MWST-Satz und -Betrag (falls steuerpflichtig) und den Bruttobetrag
  • Ihre MWST-Nummer (falls steuerpflichtig)
  • Ihre Bankverbindung (IBAN)
  • Die Zahlungsbedingungen (Frist, Verzugszinsen)

Seit 2022 hat die QR-Rechnung die alten Einzahlungsscheine in der Schweiz ersetzt. Mit einer Software wie To Bill generieren Sie automatisch konforme QR-Rechnungen.

Für alle Details zu den gesetzlichen Angaben lesen Sie unseren Artikel Schweizer Rechnungsvorlage: die Pflichtangaben.

Warum Sie von Anfang an eine Rechnungssoftware verwenden sollten

Viele Selbständige beginnen mit Excel- oder Word-Vorlagen. Ein häufiger Fehler, der Zeit kostet und zu Versäumnissen führt. Eine Rechnungssoftware wie To Bill ermöglicht es Ihnen:

  • Konforme QR-Rechnungen mit wenigen Klicks zu erstellen und zu versenden
  • Zahlungen zu verfolgen und Verspätungen automatisch anzumahnen
  • Offerten zu erstellen und in Rechnungen umzuwandeln
  • Ausgaben für die Buchhaltung zu kategorisieren
  • Daten an den Treuhänder zu exportieren

Zum Vergleich verfügbarer Tools siehe unseren Leitfaden für Schweizer Buchhaltungssoftware.

Fallbeispiel mit Zahlen: Jean, IT-Berater-Freelancer in Genf

Nichts ist aussagekräftiger als ein konkretes Beispiel, um die finanziellen Auswirkungen des Übergangs in die Selbständigkeit zu verstehen. Nehmen wir Jean, 35 Jahre alt, der seine unbefristete Stelle mit 120'000 CHF Bruttolohn/Jahr verlässt, um als IT-Berater-Freelancer in Genf zu starten.

Startannahmen

  • Fakturierte Tage im ersten Jahr: 150 Tage (realistisch, unter Berücksichtigung von Akquise- und Onboarding-Phasen)
  • Durchschnittlicher Tagessatz: 1'200 CHF/Tag
  • Jahresumsatz: 180'000 CHF

Geschätzte Nettoeinkommensberechnung (erstes Jahr)

Posten Betrag (CHF) Kommentar
Umsatz 180'000 150 T × 1'200 CHF
Sozialabgaben Selbständiger (~10.0 %) -18'000 AHV/IV/EO + Familienzulagen
Berufsversicherungen (Haftpflicht, KTG, UVG fakultativ) -4'000 Durchschnittliche Schätzung 2026
Private 2. Säule optional (freiwilliges BVG) -5'000 Persönliche Wahl, abzugsfähig
Säule 3a -7'000 Empfohlene Steueroptimierung
Berufsausgaben (Material, Software, Reisen) -6'000 Abzugsfähig
Steuerbares Einkommen ~140'000 Steuergrundlage
Kantons- + Gemeinde- + Bundessteuer (GE, Schätzung) ~35'000 Gemäss Tarif Genf 2026, alleinstehend
Geschätztes Nettoeinkommen final ~121'000 Nach allen Abgaben und Steuern

Vergleich mit seinem früheren Lohn

Zuvor verdiente Jean 120'000 CHF brutto/Jahr als Angestellter. Nach Abzügen (Arbeitnehmer AHV/IV/EO 5.3 %, BVG ~7 %, ALV 1.1 %, UVG, private Krankenversicherung, Steuern) betrug sein reales Nettoeinkommen als Angestellter etwa 95'000 CHF.

Geschätzter Nettogewinn durch Wechsel in die Selbständigkeit: rund +26'000 CHF/Jahr — vorausgesetzt, er hält sein Volumen an fakturierten Tagen aufrecht. Diese Übung zeigt einen Kernpunkt: Der echte Vergleich erfolgt nicht brutto zu brutto, sondern netto nach allen realen Abgaben.

Für Jean werden tägliche Fakturierung und monatliches Umsatzcontrolling entscheidend. Unser dedizierter Artikel zur Rechnungsstellung für IT-Berater und Tech-Freelancer in der Schweiz vertieft berufsspezifische Best Practices.

Steuerliche Pflichten im ersten Jahr verwalten

Betroffene Steuern

Mögliche Abzüge

Als Selbständiger können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen:

  • Effektive Berufskosten (Material, Software, Verbrauchsmaterial)
  • Büromiete oder proportionaler Anteil bei Heimarbeit
  • Fahrzeugkosten (beruflicher Anteil)
  • AHV/IV/EO-Beiträge
  • Beiträge zur Säule 3a
  • Berufsbezogene Weiterbildungskosten
  • Berufliche Versicherungsprämien

Berufsspezifische Leitfäden: Ressourcen zu Ihrer Tätigkeit

Jeder Beruf hat seine eigenen Besonderheiten bei Fakturierung, MWST und Strukturierung. Entdecken Sie unsere dedizierte Bibliothek:

Die häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten

  1. Keine Rückstellungen für Steuern und Sozialabgaben bilden. Legen Sie vom ersten Tag an 25 bis 30 % jeder Einzahlung zur Seite.
  2. Zu günstig kalkulieren. Ein Selbständiger mit dem gleichen Stundensatz wie ein Angestellter verliert Geld.
  3. Die Mahnung unbezahlter Rechnungen vernachlässigen. To Bill automatisiert Zahlungserinnerungen.
  4. Private und geschäftliche Konten mischen.
  5. Vergessen, sich rechtzeitig zur MWST anzumelden. Ab der 100'000-CHF-Schwelle proaktiv anmelden.
  6. Den administrativen Zeitaufwand unterschätzen. Mindestens ein halber Tag pro Woche.
  7. Keine Krankentaggeldversicherung abschliessen.

FAQ: 15 wesentliche Fragen zur Selbständigkeit in der Schweiz

1. Wann von der Einzelfirma zur GmbH wechseln?

Ein Wechsel zur GmbH ist in der Regel sinnvoll, wenn Ihr Umsatz 250'000-300'000 CHF übersteigt, wenn Sie Ihr persönliches Vermögen schützen wollen oder einstellen bzw. Partner aufnehmen möchten. Die GmbH erlaubt auch Steueroptimierung via Lohn/Dividende. Unser Vergleich Einzelfirma vs GmbH deckt alle Kriterien ab.

2. Kann ich parallel einen Lohn behalten, während ich selbständig bin?

Ja, das ist üblich und zum Start sogar empfohlen. Sie können eine Anstellung (Teil- oder Vollzeit) mit selbständiger Tätigkeit kombinieren. Die AHV behandelt die beiden Einkommen getrennt. Achtung: Ihr Hauptarbeitgeber kann eine Ausschliesslichkeitsklausel haben.

3. Was kostet die Gründung einer GmbH in der Schweiz?

Rechnen Sie mit 1'500 bis 3'500 CHF Gründungskosten (Notar, Handelsregister, SHAB-Publikation) zuzüglich 20'000 CHF Stammkapital. Notarkosten sind der Hauptposten und variieren je Kanton.

4. Muss ich mich von Anfang an zur MWST anmelden?

Nein. Die Anmeldung wird erst über 100'000 CHF Jahresumsatz obligatorisch. Darunter ist sie fakultativ, kann aber vorteilhaft sein, wenn Ihre B2B-Kunden selbst MWST-pflichtig sind (Sie erhalten die Vorsteuer zurück).

5. Wie berechne ich meine Sozialabgaben als Selbständiger?

Der AHV/IV/EO-Satz 2026 beträgt etwa 10.0 % des Nettoeinkommens (über der degressiven Schwelle). Dazu 1.2 % bis 3.5 % Familienzulagen je nach Kanton. Beispiel: Bei 100'000 CHF Nettoeinkommen rechnen Sie mit rund 12'000-14'000 CHF Gesamtsozialabgaben.

6. Was ist die AHV-Selbständigenbescheinigung?

Das offizielle Dokument Ihrer Ausgleichskasse, das Ihren Selbständigenstatus anerkennt. Es bestätigt, dass Sie die 3 Kriterien erfüllen, und ermöglicht Geschäftskontoeröffnung, Statusnachweis gegenüber Kunden und Steuerverwaltung.

7. Welche Versicherungen sind für einen Selbständigen wirklich obligatorisch?

Nur die KVG (Krankenversicherung) ist strikt obligatorisch. BVG wird erst bei Anstellungen obligatorisch. Alle anderen (UVG, KTG, Berufshaftpflicht, 3. Säule) sind fakultativ, aber je nach Tätigkeit dringend empfohlen.

8. Kann ich als Schweizer Selbständiger ins Ausland fakturieren?

Ja, ohne Einschränkung. Ihre Exportrechnungen (ausserhalb der Schweiz) sind in der Regel von der Schweizer MWST befreit (0 %-Satz), vorbehaltlich der Exportregeln. Bewahren Sie die Nachweise auf. Unser Mehrwährungs-Leitfaden behandelt internationale Fakturierung.

9. Wie deklariere ich mein Selbständigen-Einkommen?

Sie füllen einen spezifischen Anhang zu Ihrer kantonalen Steuererklärung aus (Erfolgsrechnung, Bilanz falls nötig). Die Deklaration enthält Umsatz, abzugsfähige Kosten und Nettogewinn. Siehe unseren Leitfaden zur Steuererklärung für Selbständige.

10. Wie viele Kunden mindestens, um als Selbständiger anerkannt zu werden?

Es gibt keine offizielle Zahl, aber die AHV empfiehlt mindestens 2-3 verschiedene Kunden in den ersten Monaten. Bei einem einzigen Kunden mit über 80 % des Umsatzes drohen eine Umqualifizierung als Scheinselbständigkeit.

11. Arbeitslosengeld möglich, wenn meine Selbständigkeit scheitert?

Nein. Selbständige zahlen keine ALV-Beiträge und haben daher keinen Anspruch auf Leistungen. Ein grosser Unterschied zum Angestelltenverhältnis. Bestimmte Kassen erlauben einen sehr begrenzten freiwilligen Anschluss. Planen Sie entsprechende persönliche Rücklagen.

12. 2. Säule Selbständiger: Wie viel einzahlen?

Der BVG-Anschluss ist fakultativ. Bei freiwilligem Anschluss können Sie bis zu 25 % Ihres AHV-Einkommens in einen BVG-Plan für Selbständige einzahlen, voll abzugsfähig. Flexiblere Alternative: maximale Einzahlung in die 3. Säule 3a (36'288 CHF max 2026 ohne BVG).

13. Was tun bei Ablehnung des Selbständigenstatus durch die AHV?

Sie haben 30 Tage Einspruchsfrist gegen den Entscheid, mit Argumenten zu den 3 Kriterien. Als letztes Mittel können Sie das Sozialversicherungsgericht anrufen. Diversifizieren Sie derweil Ihre Kunden und dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit sorgfältig.

14. Aufenthaltsbewilligung und Selbständigkeit: Regeln für Ausländer?

  • C-Bewilligung (Niederlassung): keine Einschränkungen, freier Zugang.
  • B-Bewilligung (Aufenthalt): spezifische kantonale Bewilligung nötig, abhängig vom wirtschaftlichen Interesse.
  • L-Bewilligung (Kurzaufenthalt): selten für selbständige Tätigkeit erteilt.
  • EU/EFTA-Staatsangehörige: erleichterter Zugang dank Personenfreizügigkeit.
  • Drittstaaten: solider Businessplan und Eigenmittel erforderlich.

15. Bis zu welchem Umsatz keine MWST zahlen?

Die MWST-Schwelle liegt bei 100'000 CHF Jahresumsatz (250'000 CHF für Sportvereine und gemeinnützige Einrichtungen). Darunter sind Sie von Gesetzes wegen befreit, können aber auf die Befreiung verzichten, um die Vorsteuer auf Ihre geschäftlichen Einkäufe zurückzubekommen.

Ressourcen und nützliche Links

Starten Sie mit den richtigen Tools

Sich in der Schweiz 2026 selbständig zu machen, ist ein spannendes Abenteuer, aber die ersten Wochen können entmutigend sein, wenn die Verwaltung Sie überwältigt. To Bill wurde genau für Schweizer Selbständige und KMU konzipiert: Konforme QR-Rechnungsstellung, Zahlungsverfolgung, Ausgabenverwaltung und Buchhaltungsexport, alles in einer einfachen Benutzeroberfläche auf Deutsch.

Kostenlose 7-Tage-Testversion, ohne Kreditkarte. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden, To Bill kümmert sich um den Rest.

Starten Sie in 5 Minuten

1. Erstellen Sie Ihr To Bill-Konto

Geben Sie Ihre Informationen von einem Computer oder unserer mobilen App ein

2. Verbinden Sie Ihre Kreditkarte

Verbinden Sie Ihre Kreditkarte, um mit dem Einziehen Ihrer Rechnungen zu beginnen

3. Verwalten Sie Ihre Angebote/Rechnungen

Erstellen, senden und verfolgen Sie Ihre Rechnungen in wenigen Klicks mit der Schweizer QR-Rechnung

Kostenlos testen

Senden Sie Ihre ersten 10 Rechnungen an Ihre Kunden in wenigen Augenblicken.

Selbständig werden in der Schweiz: Schritte, Status und Pflichten 2026 — To Bill